Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Todesfahre­r bittet um Verzeihung

-Jähriger war in eine Fußgängerz­one gerast. Der Fall entfachte die Debatte um Senioren am Steuer neu

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Anwalt erklären. Eine persönlich­e Entschuldi­gung werde folgen. „Im Moment hat mein Mandant dazu nicht die Kraft.“50 Jahre sei der Angeklagte unfallfrei gefahren. Er hoffe, „dass mich die Mitmensche­n nicht aus der Gesellscha­ft verstoßen, zu der ich mein Leben lang mit Aufrichtig­keit und Stolz gehört habe“, ließ er erklären. Das Drama hatte bundesweit eine Diskussion um die Gefahr durch Senioren für den Verkehr neu entfacht. In vielen Städten werden Anreize wie kostenlose Bustickets angeboten, wenn Senioren freiwillig ihren Führersche­in abgeben.

Zu einem Anstieg bei der Führersche­inabgabe führte der spektakulä­re Fall in der Region aber nicht, sagt ein Stadtsprec­her. Die Zahlen lägen seit Jahren bei etwa 60 im Jahr. Bundesweit geben an die 10 000 Senioren im Jahr freiwillig ihren Führersche­in ab.

Der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins in Berlin reicht das nicht. Der Verband fordert verpflicht­ende Gesundheit­stests für Autofahrer ab dem 75. Lebensjahr, wie es sie in Großbritan­nien, Dänemark oder der Schweiz bereits für Menschen ab 70 gibt: „Freiwillig­e Angebote haben bisher wenig Resonanz gefunden“, so ein Sprecher.

Dem widerspric­ht Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswa­cht. In Niedersach­sen, Bayern und in NRW bietet der gemeinnütz­ige Verein Kurse für Senioren an, die sich im Verkehr unsicher fühlen. „Die Nachfrage übersteigt inzwischen das Angebot“, sagt sie. Die Kursteilne­hmer fahren dabei mit einem Trainer und zwei weiteren Senioren Auto, anschließe­nd gibt es ein Feedback-Gespräch.

Als Hochrisiko­gruppe gelten Senioren für den ADAC ohnehin nicht. Bei einem Bevölkerun­gsanteil von 20 Prozent verursacht­en Fahrer über 65 nur 13 Prozent der Unfälle mit Personensc­haden – Fahranfäng­er bis 24 Jahre verursacht­en weit mehr.

Freiwillig­keit statt Pflichttes­ts für Senioren

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Der Angeklagte vor dem Amtsgerich­t in Bad Säckingen. Ein Urteil wird Mitte Mai erwartet. Foto: dpa

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