Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Spülmaschine geöffnet lassen
Frankfurt/Main. Die Spülmaschine ist ein feuchter Ort. Daher sollte man ihre Tür während einer längeren Abwesenheit wie einem Urlaub einen Spalt weit offenlassen, rät der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW). So kann Restfeuchte entweichen. Sonst kann sich Schimmel bilden. Wichtig ist auch das regelmäßige Reinigen aller Teile, die nicht beim alltäglichen Gebrauch vom Wasser getroffen werden. Der IKW rät, sogar mindestens wöchentlich das Sieb im Maschinenboden, die Sprüharme und die Gummidichtung der Tür zu kontrollieren und zu reinigen. (dpa) Berlin. Im Portemonnaie beginnt das Chaos. Vollgestopft mit Kaufbelegen und Quittungen lässt sich auf die Schnelle kaum noch etwas in den Fächern finden. Aber bevor man die Belege leichtfertig fortwirft, sollte man schauen, welche noch als Nachweis von Kauf und Zahlung dienen können. Bei allen Käufen, die man mit EC-Karte bezahlt hat, sollte man den Beleg zumindest so lange aufbewahren, bis man sich auf dem nächsten Kontoauszug vergewissert hat, dass die Buchung korrekt vorgenommen wurde.
Bei Kreditkartenzahlung empfiehlt es sich, den Beleg bis zur Monatsabrechnung aufzubewahren. Wer es ganz genau nimmt, wartet noch den Quartalsabschluss des Girokontos ab, der einem eine letzte Widerspruchsmöglichkeit bei fraglichen Buchungen bietet. Das gilt aber vor allem für Dinge des täglichen Gebrauchs.
Andere Nachweise können auch nach Jahren noch wertvolle Dienste leisten. „Kontoauszüge sollte man mindestens drei Jahre aufbewahren, bei einzelnen, besonders teuren Anschaffungen besser zehn Jahre lang, um für alle Fälle den Nachweis der Zahlung zur Hand zu haben“, sagt Hartmut Schwarz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Denn für Anschaffungen von Waren, für die die gesetzliche Gewährleistung gilt und für die es keinen gesonderten Kaufvertrag gibt, ist der Kontoauszug der entscheidende Nachweis über die Zahlung.
Was die Steuern betrifft, spielen Belege für den „normalen“Arbeitnehmer, der seine Freibeträge und Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend