Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
„Koks, Nutten, Marihuana und was man sonst so braucht“
Bei Überweisungen finden Banken die merkwürdigsten Einträge als Verwendungszweck. Das ist lustig gemeint, kann aber für Ärger sorgen
Düsseldorf. Wer in Deutschland eine Rechnung zu begleichen hat, tut das meist per Überweisung. 17 Millionen Transaktionen führen die Banken Tag für Tag aus. Manch ein Scherzkeks garniert die Zahlung an Freunde oder Familie mit einem flotten Spruch als Verwendungszweck: „Danke für die Niere!“oder „Schönheitsoperation“sind die harmlosen Varianten, „Waffenfähiges Plutonium“oder „Für Koks und Nutten“die härteren. Im Internet kursieren sogar Hitlisten der kuriosen Verwendungszwecke.
Der Empfänger mag das witzig finden. Die Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes. Aber auch im eigenen Interesse sollten Versender mit ihren Formulierungen vorsichtig sein.
Die Staatsanwaltschaft München bestätigt, dass vor einiger Zeit „immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen auffälliger Verwendungszwecke (‚Koks, Nutten, Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht‘) kamen“. Und der Bundesverband deutscher Banken stellt klar: „Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr lieber zu erkennen.“Laut dem Zollkriminalamt gehen mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die Financial Intelligence Unit (FIU). Dann prüft die Staatsanwaltschaft Verdachtsfälle und leitet sie an die Polizei weiter. Auch wenn es nicht so weit kommt, warnt Paul H. Assies, Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht: Wenn Kunden wiederholt lustige Zwecke angeben, die anders verstanden werden können, könne die Bank ihnen kündigen. (dpa)