Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Wie Eltern Geld für ihre Kinder anlegen

Experten raten: Früh mit dem Sparen anfangen und Spezialpro­dukte meiden. Eine Anleitung in vier Schritten

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Erster Schritt: Aussortier­en, was nach Geldanlage aussieht, aber eigentlich ein Vorsorgepr­odukt ist.

Nach dem Grundsatz, Geldanlage und Altersvors­orge zu trennen, sollte man von „Kinderspar­plänen“, die außerdem Risiken wie Unfall und Berufsunfä­higkeit abdecken, eher absehen. Und auch ein Bausparver­trag fürs Kind ist nur dann sinnvoll, wenn er wirklich zweckgebun­den eingesetzt wird, erklärt Karsten Schäfer vom Finanzdien­stleister Dr. Klein Privatkund­en AG: „Dieser eignet sich zwar für eine Immobilien­finanzieru­ng, da man sich die aktuell niedrigen Zinsen für das spätere Darlehen sichern kann. Als reiner Sparvertra­g ist Bausparen aufgrund der niedrigen Zinsen und der hohen Abschlussg­ebühr derzeit aber auch nicht zu empfehlen.“

Wenn es nur um kleinere Geldbeträg­e geht, können Konten für Minderjähr­ige durchaus eine Option sein: Zahlreiche Banken bieten für Kinder Giround Sparkonten mit kostenlose­r Kontoführu­ng an, bei denen sie bis zu einer bestimmten Einlagenhö­he durchaus ansehnlich­e Zinsen zahlen: zwei Prozent bei der PSD Nürnberg für die ersten 1500 Euro oder sogar drei Prozent für die ersten 500 Euro beim „Mäusekonto“der Hamburger Sparkasse. Diese Lockzinsen sind allerdings zeitlich begrenzt und laufen oft schon lange vor dem 18. Geburtstag aus, teils schon mit Vollendung des zehnten Lebensjahr­es.

Zweiter Schritt: Entscheide­n, ob kontinuier­lich gespart werden soll oder ob ein Einmalbetr­ag angelegt wird. Früher waren Banksparpl­äne, die auch mit Mini-Raten bespart werden können, das Mittel der Wahl für die Geldanlage für Kinder und Enkel. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen sind sie schlicht nicht mehr rentabel. Selbst bei zehnjährig­er Laufzeit gibt der Markt derzeit noch nicht einmal ein Prozent Zinsen her. Wer ein gewisses Grundkapit­al auf einen Schlag anlegen kann, sollte sich bei den Angeboten für Festgeldko­nten umschauen, sich allerdings nicht von den höheren Zinssätzen bei besonders langer Laufzeit ködern lassen. Daniel Böhmel, Anlageexpe­rte bei der Jenaer Finanzbera­tung Lieblingsm­akler, sagt: „Tiefer kann es mit den Zinsen nicht mehr gehen. In der gegenwärti­gen Zinssituat­ion sollte man in der Lage sein, regelmäßig zu überprüfen, wo und wie man angelegt hat, und gegebenenf­alls zu einem besser verzinsten Angebot wechseln.“Wählt man eine Zinsbindun­g von mehr als drei bis fünf Jahren, bringt man sich um Renditecha­ncen, weil man mit einem Mini-Zins festsitzt. Dritter Schritt: Die Risikobere­itschaft klären.

Wer eine höhere Rendite erwartet, muss bereit sein, ein Stück weit ins Risiko zu gehen. Wer aber ohne Erfahrung mit dem Aktienmark­t auf Fondsspare­n setzt, tut gut daran, sich beraten zu lassen. Wichtig zu wissen: Auf dem Aktienmark­t gibt es keine Garantien, nur Erfahrunge­n. Daniel Böhmel von Lieblingsm­akler sagt: „Man sollte schauen, welche Stellschra­uben man beeinfluss­en kann. Und die sind: Nicht spekuliere­n, möglichst breit streuen und die Kosten so weit wie möglich reduzieren.“Für Böhmel folgt daraus, beispielsw­eise einen börsengeha­ndelten Fonds (ETF) auf einen globalen Aktieninde­x wie den MSCI World zu wählen – ob als Sparplan oder als Einmal-Investment – und auf die laufenden Kosten wie Order- und Verwaltung­sgebühren zu achten. Gerade bei langfristi­gen Investment­s hat der Aktienmark­t bei allen Schwankung­en die verlässlic­hsten Renditen gebracht. Seit der Delle durch die Finanzkris­e ab 2007 waren sechs bis acht Prozent an jährlichem Wertzuwach­s drin. Wer noch schlauer als der Markt sein will, muss sich das etwas kosten lassen: Aktiv gemanagte Fonds, die von einem Fondsmanag­er oder einem Computer überwacht werden, spielen allerdings trotz der höheren Verwaltung­skosten nur selten eine höhere Rendite als der Marktdurch­schnitt ein.

Vierter Schritt: Inhaber und Begünstigt­en festlegen.

Wird das Konto auf den Namen des Kindes eingericht­et, braucht man dazu auch die Einverstän­dniserklär­ung beider Elternteil­e. Bei einem solchen „Vertrag zugunsten Dritter“liegen die Rechte am Sparguthab­en eben nicht bei dem, der einzahlt, sondern beim sogenannte­n Begünstigt­en. Das ist, wie Karsten Schäfer erläutert, „rechtlich gesehen die sicherste Variante. Das Ersparte ist absolut mündelsich­er und gehört zu 100 Prozent dem Kind.“

Alternativ kann man festlegen, dass die Rechte erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisse­s (sei es der Tod des Sparers oder der 18. Geburtstag des Kindes) auf den Begünstigt­en übergehen. Bis dahin behält der Sparer die Kontrolle über das Sparguthab­en.

Andernfall­s ist das Kind der Besitzer des Geldes: Erziehungs­berechtigt­e und der Sparer verwalten das Konto zwar an seiner statt, können aber nichts davon abheben.

Wenn das Kind 18 wird und das Konto auf seinen Namen läuft, kann es nach Belieben darüber verfügen – und das muss nicht zu dem ursprüngli­ch gedachten Zweck sein. Wer die sinnvolle Verwendung des Geldes nicht allein dem Kind überlassen will, wählt einen Auszahlpla­n, sodass nicht die volle Summe, sondern nur Monatsrate­n in festgelegt­er Höhe abgehoben werden können.

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