Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Wie Eltern Geld für ihre Kinder anlegen
Experten raten: Früh mit dem Sparen anfangen und Spezialprodukte meiden. Eine Anleitung in vier Schritten
Erster Schritt: Aussortieren, was nach Geldanlage aussieht, aber eigentlich ein Vorsorgeprodukt ist.
Nach dem Grundsatz, Geldanlage und Altersvorsorge zu trennen, sollte man von „Kindersparplänen“, die außerdem Risiken wie Unfall und Berufsunfähigkeit abdecken, eher absehen. Und auch ein Bausparvertrag fürs Kind ist nur dann sinnvoll, wenn er wirklich zweckgebunden eingesetzt wird, erklärt Karsten Schäfer vom Finanzdienstleister Dr. Klein Privatkunden AG: „Dieser eignet sich zwar für eine Immobilienfinanzierung, da man sich die aktuell niedrigen Zinsen für das spätere Darlehen sichern kann. Als reiner Sparvertrag ist Bausparen aufgrund der niedrigen Zinsen und der hohen Abschlussgebühr derzeit aber auch nicht zu empfehlen.“
Wenn es nur um kleinere Geldbeträge geht, können Konten für Minderjährige durchaus eine Option sein: Zahlreiche Banken bieten für Kinder Giround Sparkonten mit kostenloser Kontoführung an, bei denen sie bis zu einer bestimmten Einlagenhöhe durchaus ansehnliche Zinsen zahlen: zwei Prozent bei der PSD Nürnberg für die ersten 1500 Euro oder sogar drei Prozent für die ersten 500 Euro beim „Mäusekonto“der Hamburger Sparkasse. Diese Lockzinsen sind allerdings zeitlich begrenzt und laufen oft schon lange vor dem 18. Geburtstag aus, teils schon mit Vollendung des zehnten Lebensjahres.
Zweiter Schritt: Entscheiden, ob kontinuierlich gespart werden soll oder ob ein Einmalbetrag angelegt wird. Früher waren Banksparpläne, die auch mit Mini-Raten bespart werden können, das Mittel der Wahl für die Geldanlage für Kinder und Enkel. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen sind sie schlicht nicht mehr rentabel. Selbst bei zehnjähriger Laufzeit gibt der Markt derzeit noch nicht einmal ein Prozent Zinsen her. Wer ein gewisses Grundkapital auf einen Schlag anlegen kann, sollte sich bei den Angeboten für Festgeldkonten umschauen, sich allerdings nicht von den höheren Zinssätzen bei besonders langer Laufzeit ködern lassen. Daniel Böhmel, Anlageexperte bei der Jenaer Finanzberatung Lieblingsmakler, sagt: „Tiefer kann es mit den Zinsen nicht mehr gehen. In der gegenwärtigen Zinssituation sollte man in der Lage sein, regelmäßig zu überprüfen, wo und wie man angelegt hat, und gegebenenfalls zu einem besser verzinsten Angebot wechseln.“Wählt man eine Zinsbindung von mehr als drei bis fünf Jahren, bringt man sich um Renditechancen, weil man mit einem Mini-Zins festsitzt. Dritter Schritt: Die Risikobereitschaft klären.
Wer eine höhere Rendite erwartet, muss bereit sein, ein Stück weit ins Risiko zu gehen. Wer aber ohne Erfahrung mit dem Aktienmarkt auf Fondssparen setzt, tut gut daran, sich beraten zu lassen. Wichtig zu wissen: Auf dem Aktienmarkt gibt es keine Garantien, nur Erfahrungen. Daniel Böhmel von Lieblingsmakler sagt: „Man sollte schauen, welche Stellschrauben man beeinflussen kann. Und die sind: Nicht spekulieren, möglichst breit streuen und die Kosten so weit wie möglich reduzieren.“Für Böhmel folgt daraus, beispielsweise einen börsengehandelten Fonds (ETF) auf einen globalen Aktienindex wie den MSCI World zu wählen – ob als Sparplan oder als Einmal-Investment – und auf die laufenden Kosten wie Order- und Verwaltungsgebühren zu achten. Gerade bei langfristigen Investments hat der Aktienmarkt bei allen Schwankungen die verlässlichsten Renditen gebracht. Seit der Delle durch die Finanzkrise ab 2007 waren sechs bis acht Prozent an jährlichem Wertzuwachs drin. Wer noch schlauer als der Markt sein will, muss sich das etwas kosten lassen: Aktiv gemanagte Fonds, die von einem Fondsmanager oder einem Computer überwacht werden, spielen allerdings trotz der höheren Verwaltungskosten nur selten eine höhere Rendite als der Marktdurchschnitt ein.
Vierter Schritt: Inhaber und Begünstigten festlegen.
Wird das Konto auf den Namen des Kindes eingerichtet, braucht man dazu auch die Einverständniserklärung beider Elternteile. Bei einem solchen „Vertrag zugunsten Dritter“liegen die Rechte am Sparguthaben eben nicht bei dem, der einzahlt, sondern beim sogenannten Begünstigten. Das ist, wie Karsten Schäfer erläutert, „rechtlich gesehen die sicherste Variante. Das Ersparte ist absolut mündelsicher und gehört zu 100 Prozent dem Kind.“
Alternativ kann man festlegen, dass die Rechte erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (sei es der Tod des Sparers oder der 18. Geburtstag des Kindes) auf den Begünstigten übergehen. Bis dahin behält der Sparer die Kontrolle über das Sparguthaben.
Andernfalls ist das Kind der Besitzer des Geldes: Erziehungsberechtigte und der Sparer verwalten das Konto zwar an seiner statt, können aber nichts davon abheben.
Wenn das Kind 18 wird und das Konto auf seinen Namen läuft, kann es nach Belieben darüber verfügen – und das muss nicht zu dem ursprünglich gedachten Zweck sein. Wer die sinnvolle Verwendung des Geldes nicht allein dem Kind überlassen will, wählt einen Auszahlplan, sodass nicht die volle Summe, sondern nur Monatsraten in festgelegter Höhe abgehoben werden können.