Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Logistikbranche fühlt sich benachteiligt
Gera. Für die meisten Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen in Deutschland ein generelles Fahrverbot. Allerdings entsteht dadurch bei den nichtbundeseinheitlichen Feiertagen – wie aktuell etwa Maria Himmelfahrt, der am 15. August in Bayern und im Saarland begangen wird – ein Flickenteppich von erlaubten und von verbotenen Bereichen. Grund ist das Fehlen von Transitregelungen zwischen den Bundesländern.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Logistikbranche, spricht sich das Logistiknetzwerk Thüringen dafür aus, den Transitverkehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinheitlich sind, künftig zu erlauben.
Nach der jüngst beschlossenen Einführung des Reformationstags am 31. Oktober als neuen Feiertag für die norddeutschen Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, müssen sich Logistiker auf weitere Lkw-Fahrverbote einstellen.
Diese nicht bundeseinheitlichen Feiertage, zu denen auch Fronleichnam und Allerheiligen zählen, stellen für die Wirtschaft eine hohe Kostenbelastung dar. Denn ohne spezielle Transitregelungen dürfen Lkw von einem Bundesland ohne Fahrverbot nicht durch ein Bundesland mit Fahrverbot fahren. Transportunternehmen müssen große Umwege oder den Stillstand ihrer Flotten in Kauf nehmen. Das Logistiknetzwerk Thüringen sieht aus diesem Grund erhebliche Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandorts Thüringen, der durch seine zentrale Lage besonders betroffen ist.
„In der Logistikbranche wird stets Schnelligkeit gefordert. Pakete sollen den schnellstmöglichen Weg von A nach B finden, um Kosten gering zu halten und Kunden zufriedenzustellen. Doch durch die eingeschränkte Mobilität entstehen nicht nur aus Speditionssicht, sondern auch für die verladende Wirtschaft vermeidbare Mehrkosten“, erklärt Joachim Werner, Vorstandsvorsitzender im Logistiknetzwerk Thüringen. Daher sollten regionale Fahrverbote deswegen möglichst bald der Vergangenheit angehören, fordert der Netzwerkchef
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen führen fehlende Transitregelungen an den Landesgrenzen zu überfüllten Parkplätzen. Bei der langwierigen Suche nach einem Parkplatz wird damit auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten erschwert. Eine Vermeidung von Kolonnenfahrten nach dem Feiertag könnte zudem dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Und nicht zuletzt hätte eine einheitliche Regelung positive Auswirkungen auf den Biorhythmus der Fahrer, die durch zwanghafte Unterbrechungen ihrer Touren auch ihre Ruhezeiten anpassen müssen.
Das Logistiknetzwerk Thüringen möchte den Transitverkehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinheitlich sind, künftig erlauben.