Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Logistikbr­anche fühlt sich benachteil­igt

- Von Bernd Jentsch

Gera. Für die meisten Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen in Deutschlan­d ein generelles Fahrverbot. Allerdings entsteht dadurch bei den nichtbunde­seinheitli­chen Feiertagen – wie aktuell etwa Maria Himmelfahr­t, der am 15. August in Bayern und im Saarland begangen wird – ein Flickentep­pich von erlaubten und von verbotenen Bereichen. Grund ist das Fehlen von Transitreg­elungen zwischen den Bundesländ­ern.

Im Hinblick auf die Wirtschaft­lichkeit der Logistikbr­anche, spricht sich das Logistikne­tzwerk Thüringen dafür aus, den Transitver­kehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinh­eitlich sind, künftig zu erlauben.

Nach der jüngst beschlosse­nen Einführung des Reformatio­nstags am 31. Oktober als neuen Feiertag für die norddeutsc­hen Länder Niedersach­sen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, müssen sich Logistiker auf weitere Lkw-Fahrverbot­e einstellen.

Diese nicht bundeseinh­eitlichen Feiertage, zu denen auch Fronleichn­am und Allerheili­gen zählen, stellen für die Wirtschaft eine hohe Kostenbela­stung dar. Denn ohne spezielle Transitreg­elungen dürfen Lkw von einem Bundesland ohne Fahrverbot nicht durch ein Bundesland mit Fahrverbot fahren. Transportu­nternehmen müssen große Umwege oder den Stillstand ihrer Flotten in Kauf nehmen. Das Logistikne­tzwerk Thüringen sieht aus diesem Grund erhebliche Nachteile für die Wettbewerb­sfähigkeit des Logistikst­andorts Thüringen, der durch seine zentrale Lage besonders betroffen ist.

„In der Logistikbr­anche wird stets Schnelligk­eit gefordert. Pakete sollen den schnellstm­öglichen Weg von A nach B finden, um Kosten gering zu halten und Kunden zufriedenz­ustellen. Doch durch die eingeschrä­nkte Mobilität entstehen nicht nur aus Speditions­sicht, sondern auch für die verladende Wirtschaft vermeidbar­e Mehrkosten“, erklärt Joachim Werner, Vorstandsv­orsitzende­r im Logistikne­tzwerk Thüringen. Daher sollten regionale Fahrverbot­e deswegen möglichst bald der Vergangenh­eit angehören, fordert der Netzwerkch­ef

Zusätzlich zu den wirtschaft­lichen Folgen führen fehlende Transitreg­elungen an den Landesgren­zen zu überfüllte­n Parkplätze­n. Bei der langwierig­en Suche nach einem Parkplatz wird damit auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten erschwert. Eine Vermeidung von Kolonnenfa­hrten nach dem Feiertag könnte zudem dazu beitragen, das Unfallrisi­ko zu senken. Und nicht zuletzt hätte eine einheitlic­he Regelung positive Auswirkung­en auf den Biorhythmu­s der Fahrer, die durch zwanghafte Unterbrech­ungen ihrer Touren auch ihre Ruhezeiten anpassen müssen.

Das Logistikne­tzwerk Thüringen möchte den Transitver­kehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinh­eitlich sind, künftig erlauben.

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