Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Bad Blankenburger wegen Misshandlung verurteilt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann seinen zweijährigen Sohn geschlagen hat
und März 2017 ereignet haben sollen. So wurde dem Mann, der von der Mutter des Kindes getrennt lebt, vorgeworfen, während seiner Besuchszeit seinen Sohn geschlagen zu haben.
In beiden Fällen erlitt der Zweijährige Hämatome im Gesicht. Im zweiten Fall zudem weitere im Bereich des Gesäßes und des unteren Rückens. Zu Beginn der Verhandlung stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab und führte die Verletzungen im Februar auf einen Sturz seines Sohnes beim Duschen und im Februar auf einen Unfall auf einem Spielplatz in Rudolstadt zurück.
Vor allem die zweite Aussage machte Richter Spahn stutzig. So hatte der Angeklagte der Mutter des Kindes zunächst noch erklärt, der Junge wäre die Treppe heruntergefallen.
Diese Aussage bestätigte auch die Mutter, die heute in Pößneck lebt, während ihrer Aussage. Nach dem ersten Vorfall im Februar sei sie noch nicht stutzig geworden. „Der Junge war zwei Jahre alt. Da kommen aufgeschürfte Knie und blaue Flecken immer mal vor“, sagte die 26Jährige sichtlich aufgewühlt.
Erst nach dem Vorfall im März sei der Verdacht aufgekommen. Bei einer ersten Untersuchung der Verletzungen im Saalfelder Klinikum äußerte auch die Ärztin, die damals die Hämatome untersuchte, den Verdacht auf Kindesmisshandlung. Daraufhin sei das Pößnecker Familiengericht eingeschaltet und das Umgangsrecht des Angeklagten mit seinem Sohn ausgesetzt worden.
Der Verdacht habe sich in der Folge erhärtet, wie Chris Heinick, leitende Oberärztin der Kinderchirurgie Jena, während der Verhandlung betonte. Heinick hatte die weitere Untersuchung der Verletzungen übernommen. Die Hämatome im Gesicht seien typisch für eine Ohrfeige. „Wir hatten Striemen von den Fingern mit einem Zentrum, das vom Handballen herrührt“, erklärte die Ärztin.
Für den Angeklagten sagten noch seine Mutter und seine ExFreundin aus, die den Angeklagten als liebevollen Vater beschrieben. Allerdings musste vor allem die Ex-Freundin einräumen, während der Tatzeiträume nicht die gesamte Zeit bei dem Bad Blankenburger gewesen zu sein. Daraus folgerte die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte durchaus die Zeit gehabt hätte, seinen Sohn zu schlagen. Entsprechend forderte sie eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro für beide Anklagepunkte. Dagegen sah die Verteidigung keine zwingenden Beweise für die Schuld des Mandanten und forderte Freispruch.
Am Ende entschied Richter Spahn, dass der erste Fall vom Februar nicht eindeutig belegbar sei. Dafür wurde der Angeklagte freigesprochen. Für den Vorfall im März hingegen sah das Gericht die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.