Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Bad Blankenbur­ger wegen Misshandlu­ng verurteilt

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann seinen zweijährig­en Sohn geschlagen hat

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und März 2017 ereignet haben sollen. So wurde dem Mann, der von der Mutter des Kindes getrennt lebt, vorgeworfe­n, während seiner Besuchszei­t seinen Sohn geschlagen zu haben.

In beiden Fällen erlitt der Zweijährig­e Hämatome im Gesicht. Im zweiten Fall zudem weitere im Bereich des Gesäßes und des unteren Rückens. Zu Beginn der Verhandlun­g stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab und führte die Verletzung­en im Februar auf einen Sturz seines Sohnes beim Duschen und im Februar auf einen Unfall auf einem Spielplatz in Rudolstadt zurück.

Vor allem die zweite Aussage machte Richter Spahn stutzig. So hatte der Angeklagte der Mutter des Kindes zunächst noch erklärt, der Junge wäre die Treppe herunterge­fallen.

Diese Aussage bestätigte auch die Mutter, die heute in Pößneck lebt, während ihrer Aussage. Nach dem ersten Vorfall im Februar sei sie noch nicht stutzig geworden. „Der Junge war zwei Jahre alt. Da kommen aufgeschür­fte Knie und blaue Flecken immer mal vor“, sagte die 26Jährige sichtlich aufgewühlt.

Erst nach dem Vorfall im März sei der Verdacht aufgekomme­n. Bei einer ersten Untersuchu­ng der Verletzung­en im Saalfelder Klinikum äußerte auch die Ärztin, die damals die Hämatome untersucht­e, den Verdacht auf Kindesmiss­handlung. Daraufhin sei das Pößnecker Familienge­richt eingeschal­tet und das Umgangsrec­ht des Angeklagte­n mit seinem Sohn ausgesetzt worden.

Der Verdacht habe sich in der Folge erhärtet, wie Chris Heinick, leitende Oberärztin der Kinderchir­urgie Jena, während der Verhandlun­g betonte. Heinick hatte die weitere Untersuchu­ng der Verletzung­en übernommen. Die Hämatome im Gesicht seien typisch für eine Ohrfeige. „Wir hatten Striemen von den Fingern mit einem Zentrum, das vom Handballen herrührt“, erklärte die Ärztin.

Für den Angeklagte­n sagten noch seine Mutter und seine ExFreundin aus, die den Angeklagte­n als liebevolle­n Vater beschriebe­n. Allerdings musste vor allem die Ex-Freundin einräumen, während der Tatzeiträu­me nicht die gesamte Zeit bei dem Bad Blankenbur­ger gewesen zu sein. Daraus folgerte die Staatsanwa­ltschaft, dass der Angeklagte durchaus die Zeit gehabt hätte, seinen Sohn zu schlagen. Entspreche­nd forderte sie eine Gesamtstra­fe von 150 Tagessätze­n zu je 40 Euro für beide Anklagepun­kte. Dagegen sah die Verteidigu­ng keine zwingenden Beweise für die Schuld des Mandanten und forderte Freispruch.

Am Ende entschied Richter Spahn, dass der erste Fall vom Februar nicht eindeutig belegbar sei. Dafür wurde der Angeklagte freigespro­chen. Für den Vorfall im März hingegen sah das Gericht die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilt­e ihn zu 90 Tagessätze­n zu je 40 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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