Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Gemeinden klagen gegen Gebietsreform
Erstmals ziehen auch kreisangehörige Kommunen vors Verfassungsgericht. Sie liegen in Ostthüringen Erfurt. Das ist ein Novum: Acht Gemeinden aus dem Altenburger Land haben Verfassungsklage gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform eingelegt. Die Klageschrift sei kürzlich eingetroffen, sagte gestern eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Ostthüringer Zeitung.
Bei den Klägern handelt es sich um die fünf Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue. Das bestätigte VG-Chef Uwe Melzer. Hinzu kämen noch die Orte Lucka, Vollmershain und Göllnitz.
Bislang haben neun Landkreise, die kreisfreie Stadt Weimar und die CDU-Landtagsfraktion gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform geklagt. Darüber hinaus lässt die rot-rot-grüne Landesregierung das Volksbegehren, das die Reform stoppen will, gerichtlich überprüfen.
Derzeit werden kreisangehörigen Gemeinden kaum Erfolgsaussichten vor dem Verfassungsgericht eingeräumt, da das Vorschaltgesetz nur den Rahmen für mögliche Zwangsfusionen beschreibt. Laut Melzer gehe es jedoch darum, vorbeugend tätig zu werden. Außerdem wolle man „ein politisches Zeichen setzen“, sagte der VG-Vorsitzende, der den Altenburger CDUKreisverband führt.
Heute findet vor dem Verfassungsgericht in Weimar die erste mündliche Verhandlung zur Gebietsreform statt. Dabei geht es vorerst nur um die Normenkontrollbeschwerde der CDU-Fraktion. Über das Volksbegehren und die Kreisklagen soll im Juni verhandelt werden.
Unterdessen will die rot-rotgrüne Koalition mit mehr Geld dem wachsenden Widerstand begegnen. Nach internen Planungen, die der Ostthüringer Zeitung vorliegen, sollen die Kommunen zusätzliche Fördergelder in Höhe von bis zu 157,4 Millionen Euro erhalten.
Damit würden jeder ehemaligen Kreisstadt Beihilfen in Höhe von fünf Millionen Euro gewährt – zwei Millionen mehr als bislang vorgesehen. Dies beträfe zum Beispiel Eisenberg, Greiz oder Schleiz.
Vor allem aber soll mehr Geld in die Entschuldung fließen. Auf Platz 2 der Liste steht nach dem Unstrut-Hainich-Kreis mit 30 Millionen Euro der Saale-OrlaKreis mit rund elf Millionen.
Darüber hinaus sollen die Schulden jener Städte und Gemeinden, die sich in Notverwaltung befinden, auf das doppelte des Landesdurchschnitts abgesenkt werden.
Schon jetzt hat das Land im Zuge der Gebietsreform den Kommunen und Kreisen Strukturbeihilfen in Höhe von insgesamt 245 Millionen versprochen. Der Linke-Abgeordnete Frank Kuschel wies gestern darauf hin, dass ein Teil der jetzt diskutierten Gelder damit verrechnet würde. Dagegen heißt es in der Koalitionsspitze, dass man unterm Strich mit zusätzlichen Kosten von rund 100 Millionen Euro rechnen müsse.