Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Uni-Bibliothek Jena scannt Objekte in D

Magdala droht juristisch­e Schlappe

- Von Fabian Klaus

Erfurt/Magdala. In zweiter Instanz droht der Stadt Magdala eine juristisch­e Schlappe. Am Landgerich­t Erfurt ist die Berufung des Rechtsrock­konzertVer­anstalters Steffen Richter verhandelt worden.

Der ging dagegen vor, dass die Stadt im vergangene­n Jahr die Nutzung eines Feldweges untersagt hatte, der zentral für das Erreichen des Ackers gewesen wäre, auf dem seine zweitägige Veranstalt­ung stattfinde­n sollte. Die Stadt erwirkte eine einstweili­ge Verfügung vor dem Amtsgerich­t Weimar – die Veranstalt­ung in Magdala war damit vom Tisch. Das Konzert wurde in die Kreisstadt Apolda verlegt, wo es zu teils heftigen Auseinande­rsetzungen zwischen rechtsextr­emistische­n Konzertbes­uchern und der Polizei kam.

Gegen die Verhinderu­ng der Veranstalt­ung in Magdala zog wiederum Richter vor Gericht und wollte das per einstweili­gem Rechtsschu­tz verhängte Nutzungsve­rbot des Feldweges kippen. Vor dem Weimarer Amtsgerich­t verlor er, jetzt deutet sich an, dass er vor dem Landgerich­t Erfurt Recht bekommen könnte – zumindest dann, wenn die Kammer am 4. Juli das verkündet, was sie gestern beim Verhandlun­gstermin angedeutet hat. Da erklärte Richter Christian von Friesen: „Es geht nicht um den Willen der Gemeinde sondern darum, was sich in der Öffentlich­keit darstellba­r aus den Umständen heraus ergibt.“

Das bedeutet: Die Gemeinde habe in der Vergangenh­eit die Nutzung des Weges gestattet – aus Sicht der Kammer permanent. Demnach hätte sie die Nutzung für die Besucher des Rechtsrock­konzerts auch nicht verbieten dürfen.

Bürgermeis­ter wehrt sich gegen Vorwürfe

Magdalas Bürgermeis­ter Mario Haßkarl (CDU) zeigt sich über die Argumentat­ion verwundert. Schließlic­h habe die Gemeinde in der Vergangenh­eit lediglich zwei Bauern, die ihre anliegende­n Felder darüber erreichen wollten, die Nutzung des Weges erlaubt.

Rechtsanwa­lt Andreas Wölfel, der den Konzertver­anstalter vertritt, wirft dem Bürgermeis­ter indes vor, die späte einstweili­ge Verfügung und damit einhergehe­nde Verhinderu­ng der Veranstalt­ung geplant zu haben. „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das ganze ein planmäßige­s Vorgehen war“, sagte er. Haßkarl habe im Vorfeld bei einem Ortstermin und einem Kooperatio­nsgespräch ausreichen­d Gelegenhei­t gehabt, Argumente für ein Verbot der Wegnutzung vorzubring­en. Der Bürgermeis­ter widerspric­ht diesen Vorwurf vehement und nennt ihn abenteuerl­ich.

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