Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Wenn bei der Bahnreise die Reservieru­ng platzt

Ein Waggon ist gesperrt oder der Zug fällt aus: Steht ein Platz trotz Buchung nicht zur Verfügung, zahlt die Bahn Geld zurück

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Berlin. Gerade für längere Bahnfahrte­n reserviere­n sich viele Reisende einen Sitzplatz im Zug. Das kostet in der Regel 4,50 Euro pro Platz, ist angesichts der Gefahr, über Stunden im Zug stehen oder auf dem Boden sitzen zu müssen, für viele Verbrauche­r aber eine lohnende Ausgabe. Wenn der Platz dann nicht zur Verfügung steht, etwa weil der Zugteil fehlt oder ein Ersatzzug fährt, ist das ärgerlich. Immerhin: Betroffene können sich die Gebühren für die Reservieru­ng nach der Fahrt zurückhole­n.

Das geht schon direkt am Zielbahnho­f im DB-Reisezentr­um, wie eine Bahnsprech­erin erklärt. Eine Bestätigun­g dafür, dass man nicht den Sitzplatz nutzen konnte, sei nicht notwendig. Denn die Angaben etwa über eine Aufhebung der Reservieru­ngen seien im System der Bahn hinterlegt. Mit Vorlage des Bahnticket­s und der Reservieru­ng werde die Erstattung direkt bar ausgezahlt.Bei online gebuchten Tickets sei auch eine Erstattung der Reservieru­ng über den Online-Service möglich. Dafür schreiben Bahnreisen­de eine E-Mail an: fahrkarten­service@bahn.de, in der sie Auftragsnu­mmer und persönlich­e Daten angeben und kurz den Sachverhal­t schildern. Hier ist jedoch etwas Geduld gefragt: Die Bearbeitun­gszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen, sagt die Sprecherin.

Das Geld wird automatisc­h auf das Zahlungsmi­ttel zurückgebu­cht, mit dem die Fahrkarte bezahlt wurde, zum Beispiel eine Kreditkart­e.

Wenn nicht nur der Sitzplatz gefehlt hat, sondern sich der Zug auch stark verspätet hat und man dafür noch eine Entschädig­ung fordern will, muss man ein Fahrgastre­chte-Formular ausfüllen. Das gibt es im Zug, am Bahnhof oder online zum Ausdrucken.

Das Formular müssen Verbrauche­r ausfüllen und mit der Fahrkarte oder etwa der Bahncard-Nummer in einem Reisezentr­um abgeben oder per Post an das bahneigene Servicecen­ter nach Frankfurt am Main schicken.

Ab einer Stunde Verspätung am Zielort gibt es in Deutschlan­d ein Viertel des Ticketprei­ses zurück, bei mehr als zwei Stunden ist es die Hälfte. Besitzer einer Bahncard 100 bekommen zum Beispiel zehn Euro in der zweiten Klasse bei mehr als 60 Minuten Verspätung.

Sitzplatzr­eservierun­gen werden über diesen Antrag gegebenenf­alls direkt mit erstattet, erläutert die Sprecherin.

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FOTO: DPA Wer trotz Reservieru­ng im Gang sitzen muss, kann handeln.

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