Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Urteil zu Vodafone Pass

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Düsseldorf. Können in einem Mobilfunkt­arif ausgewählt­e Apps ohne Anrechnung auf das Datenvolum­en genutzt werden, muss dies innerhalb der gesamten EU gelten. Das urteilte nun das Landgerich­t Düsseldorf. Geklagt hatte der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and gegen den Mobilfunkb­etreiber Vodafone und dessen Angebot Vodafone Pass. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte dies auch Auswirkung­en auf ähnliche Angebote wie etwa StreamOn von der Telekom haben. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräf­tig. (jnm)

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