Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Fünf Gesetzesentwürfe verfallen
Betroffen sind in drei Fällen die CDU-Fraktion, je einmal die Landesregierung und die rot-rot-grüne Parlamentsmehrheit
Erfurt. Mit dem Ende der 6. Legislaturperiode und der Neuwahl des Landtags am 27. Oktober verfällt alles, was die Thüringer Abgeordneten nicht beschlossen oder absichtlich auf die lange Bank geschoben haben. Darunter befinden sich laut Parlament auch fünf Gesetzesvorhaben. Das wären genau so viel, wie auch zum Ende der 5. Legislaturperiode 2014 verfallen sind.
Wer erwartet hat, dass diesmal nur Gesetzesinitiativen der Opposition im parlamentarischen Nirwana enden, der wird überrascht sein. Denn auch ein Gesetzesentwurf der Landesregierung und eine Gesetzesinitiative der rot-rot-grünen Regierungskoalition befinden sich nun kurz vorm Schreddern. Die übrigen drei unvollendeten Gesetze stammen von der CDUFraktion als Oppositionspartei. Auch diese sind über eine erste Lesung im Plenum und dem Verschwinden in Parlamentsausschüssen nicht hinausgekommen und verfallen nun.
Sollte die CDU weiter Interesse dran haben, müsste die Fraktion im neu gewählten Landtag erneut die Initiative ergreifen. Das betrifft auch ein im Januar von den Christdemokraten eingereichtes „Thüringer Integrationsgesetz“.
Nach der ersten Beratung im Plenum kam das Gesetzesvorhaben in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dort aber über Debatten nicht hinaus. Zwar findet heute noch eine Sondersitzung des Landtags statt, Gesetze werde aber nicht mehr beraten. Zudem scheitert die CDU mit einem Versuch, per Gesetzesvorhaben ein fakultatives Referendum als weitere Bürgerbeteiligung einzuführen. Die abgeordneten wollten mit zwei Gesetzesinitiativen dem Volk die Möglichkeit bieten, „vom Parlament beschlossene Gesetze zu billigen oder zu verwerfen“.
Diese Pläne sind auf reichlich Kritik im Regierungslager getroffen und konnten so keine Mehrheiten erlangen. Die Gesetzesinitiativen sind uns sehr wichtig gewesen, versichert ein Sprecher der CDU-Fraktion.
Auf der Halde liegt auch ein Gesetzesvorhaben der Regierung vom Januar 2018, mit dem eine Änderung im Hochschulgesetz vorgenommen werden sollte. Das war später nicht mehr erforderlich, erklärt Stephan Krauß, Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Die beabsichtigten Änderungen seien mit der Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen worden. Ihr ursprüngliches Gesetz habe die Regierung nicht mehr verfolgt.
Auch ein Versuch der rot-rotgrünen Mehrheitsfraktionen, per Gesetz die Thüringer Verfassung zu ändern, verfällt. Auch die Regierungsfraktionen wollten die Möglichkeiten für die Bürger, per direkter Demokratie mehr Einfluss auf die Politik zu nehmen, verbessern. Allerdings mussten sie das Vorhaben aufgegeben, weil sich dafür keine Zweidrittel-Mehrheit gefunden hätte, sagte eine Sprecherin der SPD-Fraktion dieser Zeitung.
Deshalb planen die Fraktionen von Linkspartei, SPD und Grünen, im neu gewählten Landtag eine Enquete-Kommission „Thüringer Verfassung“einzusetzen. Diese soll parteiund fraktionsübergreifend mögliche Änderungen der Verfassung grundsätzlich beraten und anregen.