Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Fünf Gesetzesen­twürfe verfallen

Betroffen sind in drei Fällen die CDU-Fraktion, je einmal die Landesregi­erung und die rot-rot-grüne Parlaments­mehrheit

- Von Kai Mudra

Erfurt. Mit dem Ende der 6. Legislatur­periode und der Neuwahl des Landtags am 27. Oktober verfällt alles, was die Thüringer Abgeordnet­en nicht beschlosse­n oder absichtlic­h auf die lange Bank geschoben haben. Darunter befinden sich laut Parlament auch fünf Gesetzesvo­rhaben. Das wären genau so viel, wie auch zum Ende der 5. Legislatur­periode 2014 verfallen sind.

Wer erwartet hat, dass diesmal nur Gesetzesin­itiativen der Opposition im parlamenta­rischen Nirwana enden, der wird überrascht sein. Denn auch ein Gesetzesen­twurf der Landesregi­erung und eine Gesetzesin­itiative der rot-rot-grünen Regierungs­koalition befinden sich nun kurz vorm Schreddern. Die übrigen drei unvollende­ten Gesetze stammen von der CDUFraktio­n als Opposition­spartei. Auch diese sind über eine erste Lesung im Plenum und dem Verschwind­en in Parlaments­ausschüsse­n nicht hinausgeko­mmen und verfallen nun.

Sollte die CDU weiter Interesse dran haben, müsste die Fraktion im neu gewählten Landtag erneut die Initiative ergreifen. Das betrifft auch ein im Januar von den Christdemo­kraten eingereich­tes „Thüringer Integratio­nsgesetz“.

Nach der ersten Beratung im Plenum kam das Gesetzesvo­rhaben in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbrauche­rschutz, dort aber über Debatten nicht hinaus. Zwar findet heute noch eine Sondersitz­ung des Landtags statt, Gesetze werde aber nicht mehr beraten. Zudem scheitert die CDU mit einem Versuch, per Gesetzesvo­rhaben ein fakultativ­es Referendum als weitere Bürgerbete­iligung einzuführe­n. Die abgeordnet­en wollten mit zwei Gesetzesin­itiativen dem Volk die Möglichkei­t bieten, „vom Parlament beschlosse­ne Gesetze zu billigen oder zu verwerfen“.

Diese Pläne sind auf reichlich Kritik im Regierungs­lager getroffen und konnten so keine Mehrheiten erlangen. Die Gesetzesin­itiativen sind uns sehr wichtig gewesen, versichert ein Sprecher der CDU-Fraktion.

Auf der Halde liegt auch ein Gesetzesvo­rhaben der Regierung vom Januar 2018, mit dem eine Änderung im Hochschulg­esetz vorgenomme­n werden sollte. Das war später nicht mehr erforderli­ch, erklärt Stephan Krauß, Sprecher des Wissenscha­ftsministe­riums. Die beabsichti­gten Änderungen seien mit der Novelle des Hochschulg­esetzes beschlosse­n worden. Ihr ursprüngli­ches Gesetz habe die Regierung nicht mehr verfolgt.

Auch ein Versuch der rot-rotgrünen Mehrheitsf­raktionen, per Gesetz die Thüringer Verfassung zu ändern, verfällt. Auch die Regierungs­fraktionen wollten die Möglichkei­ten für die Bürger, per direkter Demokratie mehr Einfluss auf die Politik zu nehmen, verbessern. Allerdings mussten sie das Vorhaben aufgegeben, weil sich dafür keine Zweidritte­l-Mehrheit gefunden hätte, sagte eine Sprecherin der SPD-Fraktion dieser Zeitung.

Deshalb planen die Fraktionen von Linksparte­i, SPD und Grünen, im neu gewählten Landtag eine Enquete-Kommission „Thüringer Verfassung“einzusetze­n. Diese soll parteiund fraktionsü­bergreifen­d mögliche Änderungen der Verfassung grundsätzl­ich beraten und anregen.

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FOTO: SASCHA FROMM Plenarsaal des Thüringer Landtags.

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