Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Spektakulärer Mord erneut vor Gericht
Angeklagter aus dem Erfurter Tschechien-Prozess um Tötung von kehrt heute zurück auf die Anklagebank
Erfurt. 13 Jahre Haft – so lautete im Juni 2016 das Urteil gegen Jens V. vor dem Landgericht Erfurt. Er wurde als Mittäter in einem der spektakulärsten Gewaltverbrechen der Thüringer Justizgeschichte verurteilt.
Der Fall stammt schon aus dem Jahr 1994. Eine Gruppe Erfurter überredet einen damals 20-jährigen Geschäftspartner zu einem Ausflug ins Nachbarland – der perfide Plan: Sie wollen ihn dafür disziplinieren, dass er bei einem Versicherungsbetrug nicht mitmachen will, um eine gemeinsame Musikfirma zu retten, die kurz vor der Pleite steht.
Seit sieben Jahren in Untersuchungshaft
Die Männer verschleppen ihr Opfer in einen Wald, traktieren es mit Steinen und verbrennen es anschließend. Die Polizei in Tschechien findet die Leiche – aber keine Spur nach Deutschland, wo der Tote all die Jahre als vermisst gilt. Bis sich 22 Jahre nach der Tat eine Frau der Polizei offenbart. Ein Mittäter, der sich umgebracht hat, habe sich ihr anvertraut. Das soll er in einem Abschiedsbrief geschrieben haben. Die Ermittlungen beginnen, die Männer werden von der Polizei 2012 festgenommen. Zwei Jahre später stehen sie vor dem Landgericht in Erfurt – und es dauert bis zu den Urteilen weitere zwei Jahre. Der Haupttäter bekommt die Höchststrafe – lebenslänglich. Ein damals 41 Jahre alter Mittäter wird nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt Heranwachsender gewesen ist. Er erhält eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Ein anderer, bei dem die Strafkammer das Fahren des Pkw als Tatbeteiligung identifiziert hat, wird freigesprochen.
Jens V. hingegen, damals 43 Jahre alt, wird zu 13 Jahren Gefängnis wegen seiner Mittäterschaft verurteilt. Mehr als drei Jahre nach dem Urteil der sechsten Strafkammer hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Jens V. nun aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht nach Erfurt zurückgeschickt. Auf Nachfrage erklärt ein Gerichtssprecher, dass es bei der Neuauflage der Verhandlung nicht um die Schuldfrage des Angeklagten gehe. „Es geht nur um die Frage einer Gesamtstrafenbildung, die von der dritten Kammer übersehen wurde“, heißt es aus dem Landgericht. Der Angeklagte sitzt seit 2012 in Untersuchungshaft, weil das Urteil bisher keine Rechtskraft hat.
Der erste Prozess gegen die Erfurter hatte sich über zwei Jahre hingezogen, weil es immer wieder zu Unterbrechungen gekommen ist. Zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Strafkammer wurden gestellt. Sogar am Tag der geplanten Plädoyers verzögerte sich der Prozess damals noch – weil die Verteidigung zu wenig Zeit gesehen hatte, sich auf einen Vorwurf vorzubereiten, der nicht in der Anklageschrift stand.
Für das Revisionsverfahren gegen Jens V. ist nur ein Prozesstag, der heutige Donnerstag, vorgesehen.