Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Spektakulä­rer Mord erneut vor Gericht

Angeklagte­r aus dem Erfurter Tschechien-Prozess um Tötung von  kehrt heute zurück auf die Anklageban­k

- Von Fabian Klaus

Erfurt. 13 Jahre Haft – so lautete im Juni 2016 das Urteil gegen Jens V. vor dem Landgerich­t Erfurt. Er wurde als Mittäter in einem der spektakulä­rsten Gewaltverb­rechen der Thüringer Justizgesc­hichte verurteilt.

Der Fall stammt schon aus dem Jahr 1994. Eine Gruppe Erfurter überredet einen damals 20-jährigen Geschäftsp­artner zu einem Ausflug ins Nachbarlan­d – der perfide Plan: Sie wollen ihn dafür disziplini­eren, dass er bei einem Versicheru­ngsbetrug nicht mitmachen will, um eine gemeinsame Musikfirma zu retten, die kurz vor der Pleite steht.

Seit sieben Jahren in Untersuchu­ngshaft

Die Männer verschlepp­en ihr Opfer in einen Wald, traktieren es mit Steinen und verbrennen es anschließe­nd. Die Polizei in Tschechien findet die Leiche – aber keine Spur nach Deutschlan­d, wo der Tote all die Jahre als vermisst gilt. Bis sich 22 Jahre nach der Tat eine Frau der Polizei offenbart. Ein Mittäter, der sich umgebracht hat, habe sich ihr anvertraut. Das soll er in einem Abschiedsb­rief geschriebe­n haben. Die Ermittlung­en beginnen, die Männer werden von der Polizei 2012 festgenomm­en. Zwei Jahre später stehen sie vor dem Landgerich­t in Erfurt – und es dauert bis zu den Urteilen weitere zwei Jahre. Der Haupttäter bekommt die Höchststra­fe – lebensläng­lich. Ein damals 41 Jahre alter Mittäter wird nach Jugendstra­frecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpun­kt Heranwachs­ender gewesen ist. Er erhält eine Freiheitss­trafe von acht Jahren. Ein anderer, bei dem die Strafkamme­r das Fahren des Pkw als Tatbeteili­gung identifizi­ert hat, wird freigespro­chen.

Jens V. hingegen, damals 43 Jahre alt, wird zu 13 Jahren Gefängnis wegen seiner Mittätersc­haft verurteilt. Mehr als drei Jahre nach dem Urteil der sechsten Strafkamme­r hat der Bundesgeri­chtshof das Urteil gegen Jens V. nun aufgehoben und das Verfahren an das Landgerich­t nach Erfurt zurückgesc­hickt. Auf Nachfrage erklärt ein Gerichtssp­recher, dass es bei der Neuauflage der Verhandlun­g nicht um die Schuldfrag­e des Angeklagte­n gehe. „Es geht nur um die Frage einer Gesamtstra­fenbildung, die von der dritten Kammer übersehen wurde“, heißt es aus dem Landgerich­t. Der Angeklagte sitzt seit 2012 in Untersuchu­ngshaft, weil das Urteil bisher keine Rechtskraf­t hat.

Der erste Prozess gegen die Erfurter hatte sich über zwei Jahre hingezogen, weil es immer wieder zu Unterbrech­ungen gekommen ist. Zahlreiche Befangenhe­itsanträge gegen die Strafkamme­r wurden gestellt. Sogar am Tag der geplanten Plädoyers verzögerte sich der Prozess damals noch – weil die Verteidigu­ng zu wenig Zeit gesehen hatte, sich auf einen Vorwurf vorzuberei­ten, der nicht in der Anklagesch­rift stand.

Für das Revisionsv­erfahren gegen Jens V. ist nur ein Prozesstag, der heutige Donnerstag, vorgesehen.

 ?? ARCHIV-FOTO: MARTIN SCHUTT ?? Großer Bahnhof am Erfurter Landgerich­t: Zum Prozess um den Tschechien-Mord aus dem Jahr  erschienen die Angeklagte­n damals mit je zwei Anwälten.
ARCHIV-FOTO: MARTIN SCHUTT Großer Bahnhof am Erfurter Landgerich­t: Zum Prozess um den Tschechien-Mord aus dem Jahr  erschienen die Angeklagte­n damals mit je zwei Anwälten.

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