Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Haftstrafe wegen sexueller Nötigung
BGH verurteilt den ehemaligen Münchner Präsidenten der Musikhochschule
Er ließ die Sängerin zum Bewerbungsgespräch in sein Büro kommen und stürzte sich dann auf sie: Wegen sexueller Nötigung muss der Ex-Präsident der Musikhochschule München nun hinter Gitter. Das Urteil des Landgerichts München I. gegen Siegfried Mauser ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch den Münchner Richterspruch.
Das Landgericht hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Feststellungen des Gerichts hatte er die Sängerin in seinem Büro in den Jahren 2007, 2009 und 2013 auf das Sofa gestoßen, sich auf sie gelegt und trotz Protesten und Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Außerdem wurde Mauser Vergewaltigung vorgeworfen.
Er hatte im Juli 2004 eine weitere Frau auf das Sofa gedrückt, die sich auf eine Assistentenstelle beworben hatte. Weil sie sich aber nicht nachweislich wehrte, als Mauser von hinten in sie eindrang, und es danach noch zwei „einvernehmliche Sexualkontakte“gegeben habe, konnte keine Vergewaltigung nachgewiesen werden.
Bei der wiederholten Nötigung im ersten Fall hatten Verteidigung und Bundesanwaltschaft für eine mildere Strafe plädiert: Das Fehlen eines Geständnisses und einer Entschuldigung alleine dürfe nicht strafverschärfend gewertet werden.
Mauser führte von 2003 bis 2014 die Musikhochschule. Er hatte bei der mündlichen BGHVerhandlung beteuert, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. Die Hochschule entschuldigte sich für das Leid, das der Ex-Rektor den Frauen zugefügt hat. (dpa)