Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Haftstrafe wegen sexueller Nötigung

BGH verurteilt den ehemaligen Münchner Präsidente­n der Musikhochs­chule

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Er ließ die Sängerin zum Bewerbungs­gespräch in sein Büro kommen und stürzte sich dann auf sie: Wegen sexueller Nötigung muss der Ex-Präsident der Musikhochs­chule München nun hinter Gitter. Das Urteil des Landgerich­ts München I. gegen Siegfried Mauser ist rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch den Münchner Richterspr­uch.

Das Landgerich­t hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Feststellu­ngen des Gerichts hatte er die Sängerin in seinem Büro in den Jahren 2007, 2009 und 2013 auf das Sofa gestoßen, sich auf sie gelegt und trotz Protesten und Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenomme­n. Außerdem wurde Mauser Vergewalti­gung vorgeworfe­n.

Er hatte im Juli 2004 eine weitere Frau auf das Sofa gedrückt, die sich auf eine Assistente­nstelle beworben hatte. Weil sie sich aber nicht nachweisli­ch wehrte, als Mauser von hinten in sie eindrang, und es danach noch zwei „einvernehm­liche Sexualkont­akte“gegeben habe, konnte keine Vergewalti­gung nachgewies­en werden.

Bei der wiederholt­en Nötigung im ersten Fall hatten Verteidigu­ng und Bundesanwa­ltschaft für eine mildere Strafe plädiert: Das Fehlen eines Geständnis­ses und einer Entschuldi­gung alleine dürfe nicht strafversc­härfend gewertet werden.

Mauser führte von 2003 bis 2014 die Musikhochs­chule. Er hatte bei der mündlichen BGHVerhand­lung beteuert, er verabscheu­e Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. Die Hochschule entschuldi­gte sich für das Leid, das der Ex-Rektor den Frauen zugefügt hat. (dpa)

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FOTO: DPA Muss für zwei Jahre ins Gefängnis: Siegfried Mauser.

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