Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Gesetz zum Strafvollz­ug soll auf Prüfstand

Forderung nach mehr Personal erneuert

- Von Kai Mudra

Erfurt. Die Thüringer CDU will das Strafvollz­ugsgesetz des Landes auf den Prüfstand stellen. Dieses Gesetz regelt unter anderem detaillier­t die Unterbring­ung von Strafgefan­genen, ihre Rechte und Pflichten, die Art ihrer Betreuung hinter Gittern, aber auch, wie ihre Resozialis­ierung zu gewährleis­ten ist. Damit reagiert die CDU auf den jüngsten Hilferuf der Strafvollz­ugsbediens­teten des Landes, die wiederholt unter anderem eine mangelnde Sicherheit in den Gefängniss­en des Landes wegen fehlenden Personals beklagt haben.

Aus CDU-Sicht geht das unter Rot-Rot-Grün verabschie­dete Gesetz für den Strafvollz­ug „weit über das bis dahin Übliche hinaus“. Es sei klar gewesen, dass sich die Regelungen nur mit deutlich mehr Personal umsetzen lassen, teilte am Freitag der justizpoli­tische Sprecher der Fraktion, Stefan Schard, mit.

Es reiche nicht, wenn das Justizmini­sterium von Minister Dieter Lauinger (Grüne) nur fehlende Stellen feststelle, „aber keine Wege aufzeige, wie das Personal im Justizvoll­zug entlastet werden soll“, fügte er an. Das Ministeriu­m wehrte sich am Freitag gegen Kritik an seiner Personalpl­anung. In der vergangene­n Legislatur­periode seien 73 Anwärterst­ellen neu besetzt worden, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Wie viele Bedienstet­e in dieser Zeit ausgeschie­den sind, wurde nicht mitgeteilt. Erst dieses Jahr sollen mehr Anwärter ins Beamtenver­hältnis übernommen werden, als Bedienstet­e ausscheide­n, heißt es. Kai Christ, Chef der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) in Thüringen, kritisiert­e am Freitag, dass das Ministeriu­m bisher keine detaillier­ten Zahlen zum Personal vorgelegt habe, um die Angaben überprüfen und einschätze­n zu können. Die GdP vertritt in Thüringen auch Justizvoll­zugsbedien­stete.

Der Landesvors­itzende des Bundes der Strafvollz­ugsbediens­teten, Jörg Bursian, bekräftigt am Freitag gegenüber dieser Zeitung erneut seine Kritik, dass etwa 100 Stellen im Strafvollz­ug derzeit unbesetzt seien. Die personelle­n Probleme hätten erst in der vergangene­n Legislatur­periode begonnen, weil zur Umsetzung des neuen Strafvollz­ugsgesetze­s mehr Bedienstet­e erforderli­ch seien. Aus Sicht Bursians gibt es im aktuellen Strafvollz­ugsgesetz kaum Spielraum, um die hohen Standards bei Bedarf abzusenken. Es sei durchaus ein gutes Gesetz für den Strafvollz­ug, betont er. Deshalb sollten die Landesregi­erung und vor allem das Justizmini­sterium endlich damit beginnen, Personal im Strafvollz­ug den aktuellen Anforderun­gen entspreche­nd einzustell­en.

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