Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Gesetz zum Strafvollzug soll auf Prüfstand
Forderung nach mehr Personal erneuert
Erfurt. Die Thüringer CDU will das Strafvollzugsgesetz des Landes auf den Prüfstand stellen. Dieses Gesetz regelt unter anderem detailliert die Unterbringung von Strafgefangenen, ihre Rechte und Pflichten, die Art ihrer Betreuung hinter Gittern, aber auch, wie ihre Resozialisierung zu gewährleisten ist. Damit reagiert die CDU auf den jüngsten Hilferuf der Strafvollzugsbediensteten des Landes, die wiederholt unter anderem eine mangelnde Sicherheit in den Gefängnissen des Landes wegen fehlenden Personals beklagt haben.
Aus CDU-Sicht geht das unter Rot-Rot-Grün verabschiedete Gesetz für den Strafvollzug „weit über das bis dahin Übliche hinaus“. Es sei klar gewesen, dass sich die Regelungen nur mit deutlich mehr Personal umsetzen lassen, teilte am Freitag der justizpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Schard, mit.
Es reiche nicht, wenn das Justizministerium von Minister Dieter Lauinger (Grüne) nur fehlende Stellen feststelle, „aber keine Wege aufzeige, wie das Personal im Justizvollzug entlastet werden soll“, fügte er an. Das Ministerium wehrte sich am Freitag gegen Kritik an seiner Personalplanung. In der vergangenen Legislaturperiode seien 73 Anwärterstellen neu besetzt worden, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Wie viele Bedienstete in dieser Zeit ausgeschieden sind, wurde nicht mitgeteilt. Erst dieses Jahr sollen mehr Anwärter ins Beamtenverhältnis übernommen werden, als Bedienstete ausscheiden, heißt es. Kai Christ, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen, kritisierte am Freitag, dass das Ministerium bisher keine detaillierten Zahlen zum Personal vorgelegt habe, um die Angaben überprüfen und einschätzen zu können. Die GdP vertritt in Thüringen auch Justizvollzugsbedienstete.
Der Landesvorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Jörg Bursian, bekräftigt am Freitag gegenüber dieser Zeitung erneut seine Kritik, dass etwa 100 Stellen im Strafvollzug derzeit unbesetzt seien. Die personellen Probleme hätten erst in der vergangenen Legislaturperiode begonnen, weil zur Umsetzung des neuen Strafvollzugsgesetzes mehr Bedienstete erforderlich seien. Aus Sicht Bursians gibt es im aktuellen Strafvollzugsgesetz kaum Spielraum, um die hohen Standards bei Bedarf abzusenken. Es sei durchaus ein gutes Gesetz für den Strafvollzug, betont er. Deshalb sollten die Landesregierung und vor allem das Justizministerium endlich damit beginnen, Personal im Strafvollzug den aktuellen Anforderungen entsprechend einzustellen.