Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Mopedfahrer schlauer als ein falscher Zivilpolizist Die Geschichte hinter der Meldung Hinweise zu BMW-Fahrer gefragt
Pößneck.
Im Saale-Orla-Kreis treibt derzeit ein Mann sein Unwesen, der sich als Zivilpolizist ausgibt. Er stieß auf zwei, für ihn zu clevere junge Männer, denen der falsche Polizist zu unglaubwürdig erschien.
Wie die Landespolizeiinspektion Saalfeld berichtet, machte in der Nacht zu Donnerstag, zwischen 0.30 und 1 Uhr, der Fahrer eines 3erBMW-Kombi in einer Pößnecker Kurve in Richtung Schlettwein, nahe einer Bushaltestelle, zwei junge Mopedfahrer mit Blaulicht und Lichthupe auf sich aufmerksam. Er überholte die beiden Männer und brachte sie dazu, anzuhalten.
„Nach den Aussagen der beiden jungen Männer war der Mann allein im Fahrzeug unterwegs“, sagt Jürgen Graf, Pressesprecher der Landespolizeiinspektion Saalfeld. „Danach habe er gesagt, dass er von der Polizei sei und eine Dokumentenkontrolle durchführen wolle.“
Flucht in Richtung Trannroda
Einer der beiden Mopedfahrer folgte der Aufforderung und gab seine Papiere hin. Der BMW-Fahrer habe nur einen flüchtigen Blick darauf geworfen, was den anderen jungen Mann skeptisch werden ließ. „Er fand, es sah nicht professionell aus“, sagt Jürgen Graf.
Auch der zweite Mopedfahrer sollte dann seine Dokumente zeigen, dieser jedoch forderte zuerst den falschen Polizist dazu auf, sich selbst zunächst einmal auszuweisen. Der Mann behauptete, seinen Dienstausweis nicht bei sich zu führen. „Der junge Mopedfahrer meinte dann, dass er ihm seine Sachen auch nicht zeigt, wenn der
Mann keinen Dienstausweis vorzeigen könne“, sagt Jürgen Graf und kommentiert: „Jeder Polizeibeamte ist verpflichtet, seinen Dienstausweis vorzuzeigen, wenn er danach gefragt wird.“
Der BMW-Fahrer brach seine Aktion dann ab und fuhr in Richtung Trannroda davon. Zuvor drohte er den beiden jungen Männern noch an, dass sie von der Polizei hören werden. Diese jedoch suchten selbst den Kontakt zur Polizei.
„Amtsanmaßung“, bringt Graf es auf den Punkt. Wer vorgibt, Polizist zu sein, erfüllt eben jenen Vergehenstatbestand. Es sei kein Kavaliersdelikt und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Ein Blaulicht in einem normalen Fahrzeug sei dabei nicht das größte Problem. „Feuerwehrleute haben es beispielsweise, um sich im Fall eines Einsatzes ein Sonder- und Wegerecht einzuräumen“, sagt der Pressesprecher. „Das Blaulicht ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern an die Person, die es nutzt.“
Die jungen Männer, die 17 und 18 Jahre alt, haben richtig gehandelt und den Vorfall der Polizei gemeldet. Das vollständige Kennzeichen konnten sie sich in der Aufregung nicht merken. PN oder SOK, eines von beiden sei es gewesen.
Mehr können sie jedoch zum Möchtegern-Polizisten sagen. Der Mann wird auf etwa 20 bis 25 Jahre geschätzt, sei etwa 1,80 Meter groß und habe schwarze Haare, die einer der beiden Mopedfahrer leicht gewachst in Erinnerung hat. Der Körperbau des BMW-Fahrers sei normal. Er habe eine schwarze Windbreaker-Jacke getragen, dazu eine kurze, hellblaue Jeans und schwarze
Schuhe. Im Gesicht habe er keine Besonderheiten gehabt. Auffällig sei hingegen sein Hochdeutsch, ohne jeglichen Dialekt aus der Gegend, gewesen.
Wer in den vergangenen Tagen oder Wochen ähnliche Erfahrungen wie die beiden Mopedfahrer gemacht hat oder sonst Hinweise geben kann, sollte sich an die Polizei wenden.
Drei Zahlen: 110
„Wer bei einer Polizeikontrolle, gerade durch zivile Beamte, skeptisch ist, soll sich ruhig den Ausweis zeigen lassen“, erläutert Jürgen Graf einige Verhaltensregeln in einer solchen Situation. „Auf jeden Fall ist es immer ratsam, sich Kennzeichen, Personenbeschreibungen, Marken und alles, was einem sonst noch auffällt, zu merken oder aufzuschreiben.“
Heutzutage sei es auch kein Problem so etwas schnell ins Mobiltelefon zu sprechen oder zu tippen, damit man alle Einzelheiten behält. Auch ein Foto des wegfahrenden Autos könne damit geschossen werden.
Und an wen kann man sich wenden? „Drei Zahlen: 110. In diesem Fall liegt schließlich kein Missbrauch vor.“, so Jürgen Graf.