Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Wichtige Post ging wohl verloren

Lkw-Fahrt trotz Verbot

- Von Peter Hagen

Im März stoppte die Polizei in Rosenthal am Rennsteig einen Lastzug. Am Steuer saß ein 46-jähriger Mann aus einem Ortsteil von Gefell, gegen den ein Fahrverbot bestand. Folgericht­ig erging ein Strafbefeh­l. Der Berufskraf­tfahrer legte Einspruch ein und erzielte damit vor Gericht einen kleinen Erfolg.

Aufforderu­ng der Bußgeldste­lle

Vorsätzlic­hes Fahren ohne Fahrerlaub­nis lautet der Tatvorwurf. Der Mann auf der Anklageban­k hatte nicht – wie von der Bußgeldste­lle gefordert – binnen vier Monaten seinen Führersche­in zur amtlichen Verwahrung abgegeben. Doch das entspreche­nde amtliche Schreiben hatte diesen offenbar nicht erreicht. „Zu dieser Zeit war ich nur selten daheim“, erzählt er dem Gericht. Seine Mutter habe da die Post bearbeitet. „Hätte ich das Schreiben erhalten, wäre ich natürlich nicht gefahren“, beteuert er. Als Fernfahrer war er in der Regel montags bis freitags auf Achse gewesen und konnte daher nicht selbst den Briefkaste­n leeren.

Geldzahlun­g als Auflage

Glaubhaft schildert der Angeklagte, dass es bei seiner Mutter eine „tendenziel­le Entwicklun­g in Richtung Demenz“gebe. Dies sei erst in der Zeit festgestel­lt worden, als er wohl das Schreiben bezüglich des Fahrverbot­es hätte erhalten sollen. Daher könne nicht ausgeschlo­ssen werden, dass der wichtige Brief verloren ging. „Jetzt beim Umzug habe ich noch viele mir bisher unbekannte Briefe gefunden.“Allerdings der mit dem Bußgeldbes­cheid und dem Fahrverbot sei da nicht mit darunter gewesen.

Richter Jürgen Leitloff hatte Einsehen mit der familiären Situation und schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflag­e von 800 Euro vorläufig einzustell­en. Darauf willigte der Kraftfahre­r mit seinem Verteidige­r Alexander Rietesel ein. Das Geld kommt dem Bildungswe­rk Blitz e. V., anerkannte­r Träger der freien Jugendhilf­e, zugute.

Newspapers in German

Newspapers from Germany