Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Wichtige Post ging wohl verloren
Lkw-Fahrt trotz Verbot
Im März stoppte die Polizei in Rosenthal am Rennsteig einen Lastzug. Am Steuer saß ein 46-jähriger Mann aus einem Ortsteil von Gefell, gegen den ein Fahrverbot bestand. Folgerichtig erging ein Strafbefehl. Der Berufskraftfahrer legte Einspruch ein und erzielte damit vor Gericht einen kleinen Erfolg.
Aufforderung der Bußgeldstelle
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis lautet der Tatvorwurf. Der Mann auf der Anklagebank hatte nicht – wie von der Bußgeldstelle gefordert – binnen vier Monaten seinen Führerschein zur amtlichen Verwahrung abgegeben. Doch das entsprechende amtliche Schreiben hatte diesen offenbar nicht erreicht. „Zu dieser Zeit war ich nur selten daheim“, erzählt er dem Gericht. Seine Mutter habe da die Post bearbeitet. „Hätte ich das Schreiben erhalten, wäre ich natürlich nicht gefahren“, beteuert er. Als Fernfahrer war er in der Regel montags bis freitags auf Achse gewesen und konnte daher nicht selbst den Briefkasten leeren.
Geldzahlung als Auflage
Glaubhaft schildert der Angeklagte, dass es bei seiner Mutter eine „tendenzielle Entwicklung in Richtung Demenz“gebe. Dies sei erst in der Zeit festgestellt worden, als er wohl das Schreiben bezüglich des Fahrverbotes hätte erhalten sollen. Daher könne nicht ausgeschlossen werden, dass der wichtige Brief verloren ging. „Jetzt beim Umzug habe ich noch viele mir bisher unbekannte Briefe gefunden.“Allerdings der mit dem Bußgeldbescheid und dem Fahrverbot sei da nicht mit darunter gewesen.
Richter Jürgen Leitloff hatte Einsehen mit der familiären Situation und schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro vorläufig einzustellen. Darauf willigte der Kraftfahrer mit seinem Verteidiger Alexander Rietesel ein. Das Geld kommt dem Bildungswerk Blitz e. V., anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, zugute.