Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Ex-Soldat soll Frau erwürgt haben
41-Jähriger wegen Totschlags bei einem Trinkgelage in Greiz angeklagt
In Handschellen wird der 41 Jahre alte Angeklagte am Dienstag in den alten Schwurgerichtssaal des Landgerichtes Gera geführt. Die Staatsanwaltschaft Gera wirft dem ehemaligen Bundeswehr-Soldaten vor, eine Bekannte in deren Einraumwohnung in Greiz-Pohlitz erwürgt zu haben.
Die Tat soll sich am 28. Februar nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wie folgt ereignet haben: Beide hatten wie in den Wochen zuvor regelmäßig gemeinsam Alkohol konsumiert. Im Laufe des Abends sei es zum Streit gekommen. Die 60 Jahre alte Frau habe den Mann mit einem Hammer bedroht. Daraufhin habe er ihr den Hammer aus der Hand geschlagen und sie zu Tode gewürgt. Strafbar sei das als Totschlag, sagt Staatsanwalt Peter Witzmann. Die Mindestfreiheitsstrafe liegt bei fünf Jahren.
Der Tatverdacht war schnell auf den Angeklagten gefallen. Er hatte am Abend, wohl schon vor der Tat, mit der Polizei telefoniert. Er berichtete, dass er in eine Notlage geraten sei. Er sei gerade aus der Bundeswehr ausgeschieden, frisch geschieden und obdachlos. Offenbar spielte er auf eine Reihe von Betrugsstraftaten an. So soll er in verschiedenen Pensionen und Gaststätten der Region die Zeche geprellt haben, indem er Zimmer bewohnte und nicht zahlte.
Kurz nach Mitternacht wählte er erneut den Polizeinotruf, diesmal informierte er über den Tod seiner Bekannten bei einem Streit. Er vermute einen Herzinfarkt. Als der Notarzt vor Ort eintraf, saß der Mann auf der Frau und versuchte sich an einer Herzdruckmassage. Der Mediziner spürte aber sofort, dass die Frau schon kalt war. Neben ihr liegt ein Hammer, auch leere
Bier-, Fruchtwein- und Schnapsflaschen fallen auf. Schnell stand fest: Der Frau ist nicht mehr zu helfen – sie war schon eine Stunde tot.
Der nun Angeklagte machte gegenüber der Polizei erste Angaben. Sein Zustand wechselte laut Einsatzbericht minütlich. Zwischenzeitlich drohte er den Beamten Schläge an, weil sie ihn nicht seine Sachen aus der Wohnung holen ließen: „Ich bin Soldat und lasse mich nicht so behandeln.“Er habe sich aber wieder beruhigen lassen, notieren die Polizisten. Ein Atemalkoholtest ergab 2,69 Promille.
Der Angeklagte möchte sich am ersten Verhandlungstag noch nicht zum Tatvorwurf äußern, will dies aber bereits am Mittwoch am zweiten Prozesstag erledigen. Während des Ermittlungsverfahrens hatte sein Verteidiger Dieter Rößler nach Informationen unserer Zeitung ein schriftliches Geständnis eingereicht. Demnach habe sich der Angeklagte häufiger mit der Frau getroffen. Er habe ihr bei Besorgungen geholfen, weil sie auf den Rollator angewiesen war. Beide konsumierten gemeinsam Alkohol, so auch am Abend des 28. Februar 2021. Zweimal sei er zur Tankstelle gelaufen, um Nachschub zu holen.
Später sei es zu einem Streitgespräch gekommen, weil sie mit ihrem Sozialbetreuer unzufrieden gewesen sei. Nach der Bedrohung mit dem Hammer habe er ihr diesen aus der Hand geschlagen. Anschließend habe der Mann die Frau mit den Händen am Hals gewürgt: „Was soll das? Trink noch etwas und gib’ endlich Ruhe“, soll er gesagt haben.
Diese Aussagen decken sich mit dem Bild, das ihr Sohn bei seiner Aussage vor Gericht zeichnet. Seine Mutter sei eine Alkoholikerin mit einsetzender Demenz gewesen. „Sie hat sich gern einmal gestritten, konnte sehr aggressiv werden und hat auch mit Händen zugeschlagen“, sagt der Sohn. „Manchmal hat sie wie eine Schallplatte immer wieder dasselbe gesagt.“
Das Gericht hat sechs weitere Verhandlungstage angesetzt.