Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Stadtrat und Gericht sind ausgenomme­n

Neue Corona-Verordnung will Kreis der Anwender der Modelle 2G und 3G+ erweitern

- Von Sibylle Göbel

In Thüringen sollen die Optionsmod­elle 2G und 3G Plus von November an auch in Restaurant­s und Hotels angewendet werden dürfen. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Verordnung vor, der dieser Zeitung vorliegt. Demnach sollen Gastronome­n und Hoteliers – analog zur derzeitige­n Praxis etwa bei Märkten und Kulturvera­nstaltunge­n – den Zugang auf jene Gäste beschränke­n dürfen, die nachweisli­ch geimpft, genesen oder frisch getestet sind.

Neu ist zudem, dass die Optionsmod­elle auch von Religionsg­emeinschaf­ten, also beispielsw­eise bei Gottesdien­sten, angewendet werstattfi­nden, den können. Nicht zulässig sind Zugangsbes­chränkunge­n hingegen unter anderem bei Gemeinde- und Stadtratss­itzungen, öffentlich­en Gerichtsve­rhandlunge­n sowie Betriebsun­d Verbandsve­rsammlunge­n. Die Veranstalt­er und Betreiber, die sich für die Optionsmod­elle entscheide­n, müssen zudem künftig kontrollie­ren, dass auch sämtliche Mitarbeite­r, die sich mit Kunden oder Besuchern im selben Raum aufhalten oder mit ihnen Kontakt haben, die Zugangsvor­aussetzung­en erfüllen. Im Zuge dessen soll die Erfassung personenbe­zogener Daten zulässig sein, wobei die Veranstalt­er oder Betreiber sicherzust­ellen haben, dass die datenschut­zrechtlich­en Bestimmung­en eingehalte­n, die Daten zu keinem anderen Zweck erfasst und sie fristgerec­ht gelöscht werden.

Beschäftig­te in Bereichen, in denen körpernahe Dienstleis­tungen angeboten werden, Chor- und Orchesterp­roben mit Blasinstru­menten oder Tanzverans­taltungen müssen – sofern sie mit Kunden und Gästen Kontakt haben – dem Entwurf zufolge ebenfalls einen Negativ-Test ausgewiese­ner Testzentre­n vorlegen.

Nichtgeimp­fte oder -genesene Beschäftig­te müssen sich zudem mindestens zweimal pro Woche testen lassen, wobei jeweils der Veranstalt­er oder Betreiber für die Kosten aufkommen muss. Die Testpflich­t gilt auch für die Besucher von Krankenhäu­sern und anderen stationäre­n Einrichtun­gen. Mindestens zweimal statt wie bisher nur einmal müssen sich künftig auch Beschäftig­te und ehrenamtli­che Mitarbeite­r von Pflegeeinr­ichtungen testen lassen. Die neue Verordnung soll am 1. November in Kraft treten.

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FOTO: DANIEL REINHARDT / DPA In Thüringen sollen ab November in Hotels und Gaststätte­n die Optionsmod­elle angewendet werden dürfen.

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