Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Stadtrat und Gericht sind ausgenommen
Neue Corona-Verordnung will Kreis der Anwender der Modelle 2G und 3G+ erweitern
In Thüringen sollen die Optionsmodelle 2G und 3G Plus von November an auch in Restaurants und Hotels angewendet werden dürfen. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Verordnung vor, der dieser Zeitung vorliegt. Demnach sollen Gastronomen und Hoteliers – analog zur derzeitigen Praxis etwa bei Märkten und Kulturveranstaltungen – den Zugang auf jene Gäste beschränken dürfen, die nachweislich geimpft, genesen oder frisch getestet sind.
Neu ist zudem, dass die Optionsmodelle auch von Religionsgemeinschaften, also beispielsweise bei Gottesdiensten, angewendet werstattfinden, den können. Nicht zulässig sind Zugangsbeschränkungen hingegen unter anderem bei Gemeinde- und Stadtratssitzungen, öffentlichen Gerichtsverhandlungen sowie Betriebsund Verbandsversammlungen. Die Veranstalter und Betreiber, die sich für die Optionsmodelle entscheiden, müssen zudem künftig kontrollieren, dass auch sämtliche Mitarbeiter, die sich mit Kunden oder Besuchern im selben Raum aufhalten oder mit ihnen Kontakt haben, die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Im Zuge dessen soll die Erfassung personenbezogener Daten zulässig sein, wobei die Veranstalter oder Betreiber sicherzustellen haben, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten, die Daten zu keinem anderen Zweck erfasst und sie fristgerecht gelöscht werden.
Beschäftigte in Bereichen, in denen körpernahe Dienstleistungen angeboten werden, Chor- und Orchesterproben mit Blasinstrumenten oder Tanzveranstaltungen müssen – sofern sie mit Kunden und Gästen Kontakt haben – dem Entwurf zufolge ebenfalls einen Negativ-Test ausgewiesener Testzentren vorlegen.
Nichtgeimpfte oder -genesene Beschäftigte müssen sich zudem mindestens zweimal pro Woche testen lassen, wobei jeweils der Veranstalter oder Betreiber für die Kosten aufkommen muss. Die Testpflicht gilt auch für die Besucher von Krankenhäusern und anderen stationären Einrichtungen. Mindestens zweimal statt wie bisher nur einmal müssen sich künftig auch Beschäftigte und ehrenamtliche Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen testen lassen. Die neue Verordnung soll am 1. November in Kraft treten.