Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Gericht: Vater darf nicht zur Einschulung
Wenn der Konflikt zwischen Eltern so tiefgreifend ist, dass eine offene Eskalation während der Einschulung zu befürchten ist, kann einem umgangsberechtigten Elternteil, im konkreten Fall dem Vater, die Teilnahme daran untersagt werden. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az: 2 UFH 2/21). Gerade bei einem so emotionalen Ereignis wie der Einschulung, so die Begründung, müssten Kinder vor einer Eskalation geschützt werden.