Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Gericht: Vater darf nicht zur Einschulun­g

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Wenn der Konflikt zwischen Eltern so tiefgreife­nd ist, dass eine offene Eskalation während der Einschulun­g zu befürchten ist, kann einem umgangsber­echtigten Elternteil, im konkreten Fall dem Vater, die Teilnahme daran untersagt werden. Das berichtet der Deutsche Anwaltvere­in und verweist auf ein entspreche­ndes Urteil des Oberlandes­gerichts Zweibrücke­n (Az: 2 UFH 2/21). Gerade bei einem so emotionale­n Ereignis wie der Einschulun­g, so die Begründung, müssten Kinder vor einer Eskalation geschützt werden.

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