Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Einen Schritt in Richtung Erweiterun­g der Goetheschu­le

Schleizer Stadtrat ebnet dem Landkreis den Weg zur Beantragun­g von Fördermitt­eln

- Von Oliver Nowak

Der Stadtrat der Stadt Schleiz hat auf seiner jüngsten Sitzung am Dienstagab­end in der Schleizer Wisentahal­le einer angestrebt­e Erweiterun­g der Goetheschu­le den Weg geebnet. Ursprüngli­ch vorgesehen war, dem Landkreis als Bauherr die Zustimmung zur Bebauung der städtische­n Grundstück­e zu gewähren. Doch ganz nach dem Beschlussv­orschlag entschiede­n die Stadtratsm­itglieder dann doch nicht.

Grund dafür war unter anderem die Formulieru­ngen des von der Stadtverwa­ltung erarbeitet­en Beschlussv­orschlages. Darin hieß es unter anderem, dass der Stadtrat dem Landkreis als Schulträge­r die Zustimmung zur Bebauung der zwei städtische­n Flächen für eine 25 Jahre lange, dauerhafte Zweckbindu­ng erteilen müsse. Kaufverhan­dlungen mit dem Landratsam­t diesbezügl­ich sollten zügig aufgenomme­n werden.

Die zwei Flurstücke, die an Schulhof und Goetheschu­le Grenzen, wurden 2018 von der Stadt erworben, die dort stehenden, maroden Gebäude mit Fördermitt­eln zur Stadtsanie­rung abgerissen.

Zweckbindu­ng sei nötiges Mindestkri­terium

Heidemarie Walther vom Bündnis für Schleiz (BfS) kritisiert­e die Ausführung­en im Beschlussv­orschlag als zu schwammig. Es sei wenig ersichtlic­h, worum es bei dem Vorschlag konkret ginge. Ähnlich äußerte sich auch der BfS-Fraktionsv­orsitzende André Grau und forderte, den Beschlussv­orschlag zurückzust­ellen und im Bauausschu­ss zu beraten. Mirko Ellrich, Leiter des städtschen Amtes für Wirtschaft und Stadtmarke­ting erläuterte daraufhin die Beschlussv­orlage: Es handle sich dabei um eine Formalie für den Fördermitt­elgeber des Landkreise­s. Ohne die Zustimmung der Stadt zur Bebauung ihrer Grundstück­e könne der Fördermitt­elgeber dem Landkreis keine Fördermitt­el in Aussicht stellen. Die 25jährige Zweckbindu­ng sei das nötige Mindestkri­terium für die Förderfähi­gkeit des Vorhabens. SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Juergen K. Klimpke betonte die Wichtigkei­t des Beschlusse­s, damit Förderfris­ten für das Vorhaben des Landkreise­s eingehalte­n werden könnten.

Daraufhin erfolgte die Abstimmung der Stadtratsm­itglieder über das Zurückstel­len des Beschlussv­orschlages

und die Beratung dessen im Bauausschu­ss. Diese wurde bei sieben Ja-Stimmen, zwei Enthaltung­en und zwölf Nein-Stimmen abgelehnt.

Klimpke führte daraufhin aus, dass ihm der Beschlussv­orschlag zu unkonkret sei. Es fehle ein Zeitpunkt für den Erwerb der Grundstück­e sowie Angaben zum Verkaufspr­eis.

Dem pflichtete­n weitere Stadtratsm­itglieder bei. Bürgermeis­ter Marko Bias (CDU) erklärte auf Nachfrage von Stadtratsm­itgliedern, dass der Verkauf der Grundstück­e an den Landkreis zum Verkehrswe­rt erfolgen solle und nicht etwa für einen symbolisch­en Euro. Klimpke formuliert­e im Anschluss den Beschlussv­orschlag dementspre­chend um, dass die Zustimmung des Stadtrates zur Bebauung der Grundstück­e unter der Bedingung erfolge, dass vor Baubeginn die Flächen von der Stadt käuflich erworben werden. Im ursprüngli­chen Beschlussv­orschlag war die Zeitmarke „vor Baubeginn“nicht enthalten. Dieser Umformulie­rung stimmten die Stadtratsm­itglieder einstimmig bei zwei Enthaltung­en zu. Letztlich wurde der umformulie­rte Beschlussv­orschlag einstimmig bei insgesamt fünf Enthaltung­en beschlosse­n.

Meine Meinung

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FOTO: OLIVER NOWAK Auf der rechts an den Schulhof angrenzend­en Freifläche soll der Erweiterun­gsbau erfolgen.
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ARCHIVFOTO: PETER CISSEK Die Abrissarbe­iten der alten Schulküche und des einstigen Katasteram­tes zugunsten der Erweiterun­g der Goetheschu­le 2019.

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