Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Einen Schritt in Richtung Erweiterung der Goetheschule
Schleizer Stadtrat ebnet dem Landkreis den Weg zur Beantragung von Fördermitteln
Der Stadtrat der Stadt Schleiz hat auf seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend in der Schleizer Wisentahalle einer angestrebte Erweiterung der Goetheschule den Weg geebnet. Ursprünglich vorgesehen war, dem Landkreis als Bauherr die Zustimmung zur Bebauung der städtischen Grundstücke zu gewähren. Doch ganz nach dem Beschlussvorschlag entschieden die Stadtratsmitglieder dann doch nicht.
Grund dafür war unter anderem die Formulierungen des von der Stadtverwaltung erarbeiteten Beschlussvorschlages. Darin hieß es unter anderem, dass der Stadtrat dem Landkreis als Schulträger die Zustimmung zur Bebauung der zwei städtischen Flächen für eine 25 Jahre lange, dauerhafte Zweckbindung erteilen müsse. Kaufverhandlungen mit dem Landratsamt diesbezüglich sollten zügig aufgenommen werden.
Die zwei Flurstücke, die an Schulhof und Goetheschule Grenzen, wurden 2018 von der Stadt erworben, die dort stehenden, maroden Gebäude mit Fördermitteln zur Stadtsanierung abgerissen.
Zweckbindung sei nötiges Mindestkriterium
Heidemarie Walther vom Bündnis für Schleiz (BfS) kritisierte die Ausführungen im Beschlussvorschlag als zu schwammig. Es sei wenig ersichtlich, worum es bei dem Vorschlag konkret ginge. Ähnlich äußerte sich auch der BfS-Fraktionsvorsitzende André Grau und forderte, den Beschlussvorschlag zurückzustellen und im Bauausschuss zu beraten. Mirko Ellrich, Leiter des städtschen Amtes für Wirtschaft und Stadtmarketing erläuterte daraufhin die Beschlussvorlage: Es handle sich dabei um eine Formalie für den Fördermittelgeber des Landkreises. Ohne die Zustimmung der Stadt zur Bebauung ihrer Grundstücke könne der Fördermittelgeber dem Landkreis keine Fördermittel in Aussicht stellen. Die 25jährige Zweckbindung sei das nötige Mindestkriterium für die Förderfähigkeit des Vorhabens. SPD-Fraktionsvorsitzender Juergen K. Klimpke betonte die Wichtigkeit des Beschlusses, damit Förderfristen für das Vorhaben des Landkreises eingehalten werden könnten.
Daraufhin erfolgte die Abstimmung der Stadtratsmitglieder über das Zurückstellen des Beschlussvorschlages
und die Beratung dessen im Bauausschuss. Diese wurde bei sieben Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und zwölf Nein-Stimmen abgelehnt.
Klimpke führte daraufhin aus, dass ihm der Beschlussvorschlag zu unkonkret sei. Es fehle ein Zeitpunkt für den Erwerb der Grundstücke sowie Angaben zum Verkaufspreis.
Dem pflichteten weitere Stadtratsmitglieder bei. Bürgermeister Marko Bias (CDU) erklärte auf Nachfrage von Stadtratsmitgliedern, dass der Verkauf der Grundstücke an den Landkreis zum Verkehrswert erfolgen solle und nicht etwa für einen symbolischen Euro. Klimpke formulierte im Anschluss den Beschlussvorschlag dementsprechend um, dass die Zustimmung des Stadtrates zur Bebauung der Grundstücke unter der Bedingung erfolge, dass vor Baubeginn die Flächen von der Stadt käuflich erworben werden. Im ursprünglichen Beschlussvorschlag war die Zeitmarke „vor Baubeginn“nicht enthalten. Dieser Umformulierung stimmten die Stadtratsmitglieder einstimmig bei zwei Enthaltungen zu. Letztlich wurde der umformulierte Beschlussvorschlag einstimmig bei insgesamt fünf Enthaltungen beschlossen.
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