Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Urteil nach versuchtem Mord im Klinikum Gerichtsbericht
Landgericht Gera hat nach Attacke eines Studenten auf einen Patienten entschieden
Im Fall des versuchten Mordes im SRH-Waldklinikum in Gera hat die erste Strafkammer am Mittwoch ihr Urteil verkündet. Sie sah den Tatvorwurf als bestätigt an. Doch wegen der Besonderheiten des Falles führt dies nicht zu einer Haftstrafe für den Beschuldigten.
Das Gericht kam zur Erkenntnis, dass der angeklagte Student am 25. Oktober 2021 versucht hat, einen Mitpatienten im Geraer Klinikum zu töten. Dorthin war der Beschuldigte eingeliefert worden, weil er leicht bekleidet und unterkühlt mit dem Zug in Gera angekommen war. Die Pflegekräfte in der psychiatrischen Klinik beobachteten via
Videoüberwachung, dass der Mann gegen 23 Uhr statt zu schlafen neben dem Bett seines Zimmernachbarn stand. Gerade als ein Pfleger auf dem Weg in das Zimmer war, beobachtete eine Krankenschwester auf dem Bildschirm, wie der Student mit dem Kissen auf das Gesicht des Mannes drücken wollte.
Stimmen vor Attacke auf Rentner gehört
Damit habe er subjektiv die Schwelle zu der Tat überschritten, urteilt das Gericht. Der Pfleger jedoch verhinderte durch Rufe und Klatschen, dass der Beschuldigte sein Opfer tatsächlich erstickt. Stimmen hatten ihm geflüstert, dass der Senior nicht mehr leben wolle, hatte der Beschuldigte dem Pfleger im Anschluss gesagt. Die Exploration ergab: Der Mann handelte im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer paranoiden Schizophrenie. Deshalb strebte die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren, sondern ein Sicherungsverfahren an.
Darin muss das Gericht entscheiden, ob ein Beschuldigter aufgrund der zu erwartenden Gefährlichkeit dauerhaft in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden muss. Staatsanwalt Jens Wörmann und Verteidiger Dieter Rößler beantragten beide, diese Einweisung zur Bewährung auszusetzen.
Dem folgt die Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf. Und zwar unter strengen Auflagen. Zum einen bleibt der Student weitere drei Monate freiwillig in Stadtroda. Danach zieht er für ein Jahr in eine Einrichtung nach Bad Klosterlausnitz. Für fünf Jahre wird er von der forensischen Institutsambulanz betreut, muss regelmäßig seine Medikamente nehmen und darf weder Alkohol noch Drogen konsumieren. Dies muss er über regelmäßige Tests nachweisen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Rößler hat bereits mit seinem Mandanten besprochen, dass er keine Rechtsmittel einlegen wird. Der Student plant, sein Studium fortzusetzen. Erste Behandlungserfolge haben sich schon eingestellt: „Ich höre keine Stimmen mehr.“