Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Gericht entscheidet über Chefin der Seenplatte
Im November sollte Kathleen Mertz als Verwaltungsgemeinschaftsleiterin vereidigt werden. Doch ein Rechtsstreit folgte
Peter Cissek
Oettersdorf. Mehr als neun Monate nach ihrer Wiederwahl kann Kathleen Mertz (CDU) als hauptamtliche Gemeinschaftsvorsitzende und damit Verwaltungsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte vereidigt werden. Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 9. November 2021 abgeändert und damit den Eilantrag des unterlegenen Bewerbers abgelehnt. „Der Senatsbeschluss ist unanfechtbar“, teilte Richter Katharina Hoffmann in ihrer Funktion als Pressesprecherin am Oberverwaltungsgericht am Mittwoch auf Anfrage mit. Sie bestätigte damit Aussagen der stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden Gisela Krösel auf der Gemeinschaftssitzung am Dienstagabend in Oettersdorf.
Die aus Vertretern der zwölf Dörfer bestehende Gemeinschaftsversammlung hatte sich im Mai vergangenen Jahres dazu entschlossen, die turnusgemäß ab 1. November 2021 für die nächsten sechs Jahre zu besetzende Stelle des „hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)“auszuschreiben, was nicht unbedingt notwendig ist. Kathleen Mertz hat sich bei einer Neuwahl mit zwölf zu elf Stimmen gegen ihren Mitbewerber Ron Berger durchgesetzt. Doch weil der Unterlegene im Eilverfahren Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatte, konnte Kathleen Mertz nicht erneut zur VGVorsitzenden ernannt werden. So bot sie den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 3950 Einwohnern an, ihren Job zur Verfügung zu stellen. Im gegenseitigen Einvernehmen war sie seitdem als Mitarbeiterin der Hauptverwaltung tätig.
Oberverwaltungsgericht Weimar mit unanfechtbarer Entscheidung „Das Verwaltungsgericht Gera hatte es im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers, die ausgewählte Bewerberin zur hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte zu ernennen. Der Senat war der Ansicht, dass das Verwaltungsgericht dem Antrag des nicht ausgewählten Bewerbers zu Unrecht stattgegeben hat“, teilte Oberverwaltungsgerichtssprecherin Katharina Hoffmann mit.
Nach Paragraf 48 Absatz 3 der
Thüringer Kommunalordnung bestimme die Gemeinschaftsversammlung den Inhalt der Stellenausschreibung für die Vergabe des Amtes des Vorsitzenden einer Verwaltungsgemeinschaft. Dazu gehören auch die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen. Zum Gemeinschaftsvorsitzenden darf nur gewählt werden, wer sich auf die Ausschreibung hin rechtzeitig beworben hat und die objektiven Anforderungen der Ausschreibung erfüllt. Diese Befugnis beinhalte auch das Recht, für das Amt des Gemeinschaftsvorsitzenden eine bestimmte Laufbahnbefähigung zu fordern, so der Senat. Eine Einschränkung dahingehend, dass im Auswahlverfahren für kommunale Wahlbeamte laufbahnrechtliche Anforderungen nicht gestellt werden dürfen, sei weder im Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetz noch in der Thüringer Kommunalordnung und damit auch im allgemein geltenden Laufbahnrecht nicht enthalten. Nach Paragraf 49 Absatz 2 Satz 2 muss die Verwaltungsgemeinschaft mindestens einen Beamten mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben. Der Antragsteller verfüge nicht über die in der Stellenausschreibung geforderte Laufbahnbefähigung, weil er nur eine nach den Vorschriften des Bundes erworbene Laufbahnausbildung im gehobenen nichttechnischen Zolldienst vorweisen könne. Da er damit nicht über die in der Stellenausschreibung geforderte Laufbahnbefähigung verfüge, komme es auf die Frage der Gleichwertigkeit der von ihm erworbenen Laufbahnbefähigung im gehobenen nichttechnischen Zolldienstes des Bundes nicht an, hieß es in der Begründung des Senats.
Erleichterung bei Stellvertreterin
Die Moßbacher Bürgermeisterin Gisela Krösel (parteilos), die in den vergangenen Monaten zeitweise mit Unterstützung des ebenfalls ehrenamtlichen stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden
Andreas Schmidt aus Dittersdorf, die Geschicke der Verwaltungsgemeinschaft leitete, zeigte sich erleichtert, dass es nach „vielen Monaten endlich eine Gerichtsentscheidung gibt“. Kathleen Mertz zeigte sich froh darüber, dass sie demnächst als VG-Gemeinschaftsvorsitzende vereidigt werden kann, auch wenn sie das alles noch nicht so richtig glauben kann.
Zur Gemeinschaftsversammlung wurde der wiedergewählte Dittersdorfer Bürgermeister Andreas Schmidt (parteilos) mit 19 der 21 Stimmen erneut als stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender bestätigt. Mit einem Blumenstrauß begrüßte Gisela Krösel auch jene am 12. Juni erstmals gewählten Bürgermeister in der Runde der Gemeinschaftsvertreter. Dabei handelt es sich um:
Dieter König (72 Jahre/Unternehmer) aus Görkwitz, Christof Plöthner (36/Förster bei der DB Netz AG) aus Göschitz, Jürgen Tens (62/Kfz-Mechatroniker) aus Oettersdorf,
Manja Schmidt (41) aus Plothen, Frank Schäfer (56/Fleischer) aus Pörmitz und
Joachim Kliche (65) aus Volkmannsdorf.