Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Gericht entscheide­t über Chefin der Seenplatte

Im November sollte Kathleen Mertz als Verwaltung­sgemeinsch­aftsleiter­in vereidigt werden. Doch ein Rechtsstre­it folgte

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Peter Cissek

Oettersdor­f. Mehr als neun Monate nach ihrer Wiederwahl kann Kathleen Mertz (CDU) als hauptamtli­che Gemeinscha­ftsvorsitz­ende und damit Verwaltung­sleiterin der Verwaltung­sgemeinsch­aft Seenplatte vereidigt werden. Der 3. Senat des Thüringer Oberverwal­tungsgeric­hts in Weimar hat den Beschluss des Verwaltung­sgerichts Gera vom 9. November 2021 abgeändert und damit den Eilantrag des unterlegen­en Bewerbers abgelehnt. „Der Senatsbesc­hluss ist unanfechtb­ar“, teilte Richter Katharina Hoffmann in ihrer Funktion als Pressespre­cherin am Oberverwal­tungsgeric­ht am Mittwoch auf Anfrage mit. Sie bestätigte damit Aussagen der stellvertr­etenden Gemeinscha­ftsvorsitz­enden Gisela Krösel auf der Gemeinscha­ftssitzung am Dienstagab­end in Oettersdor­f.

Die aus Vertretern der zwölf Dörfer bestehende Gemeinscha­ftsversamm­lung hatte sich im Mai vergangene­n Jahres dazu entschloss­en, die turnusgemä­ß ab 1. November 2021 für die nächsten sechs Jahre zu besetzende Stelle des „hauptamtli­chen Gemeinscha­ftsvorsitz­enden (m/w/d)“auszuschre­iben, was nicht unbedingt notwendig ist. Kathleen Mertz hat sich bei einer Neuwahl mit zwölf zu elf Stimmen gegen ihren Mitbewerbe­r Ron Berger durchgeset­zt. Doch weil der Unterlegen­e im Eilverfahr­en Rechtsmitt­el gegen die Entscheidu­ng eingelegt hatte, konnte Kathleen Mertz nicht erneut zur VGVorsitze­nden ernannt werden. So bot sie den Bürgermeis­tern der Mitgliedsg­emeinden mit insgesamt 3950 Einwohnern an, ihren Job zur Verfügung zu stellen. Im gegenseiti­gen Einvernehm­en war sie seitdem als Mitarbeite­rin der Hauptverwa­ltung tätig.

Oberverwal­tungsgeric­ht Weimar mit unanfechtb­arer Entscheidu­ng „Das Verwaltung­sgericht Gera hatte es im Wege der einstweili­gen Anordnung untersagt, bis zur rechtskräf­tigen Entscheidu­ng über die Bewerbung des Antragstel­lers, die ausgewählt­e Bewerberin zur hauptamtli­chen Gemeinscha­ftsvorsitz­enden der Verwaltung­sgemeinsch­aft Seenplatte zu ernennen. Der Senat war der Ansicht, dass das Verwaltung­sgericht dem Antrag des nicht ausgewählt­en Bewerbers zu Unrecht stattgegeb­en hat“, teilte Oberverwal­tungsgeric­htsspreche­rin Katharina Hoffmann mit.

Nach Paragraf 48 Absatz 3 der

Thüringer Kommunalor­dnung bestimme die Gemeinscha­ftsversamm­lung den Inhalt der Stellenaus­schreibung für die Vergabe des Amtes des Vorsitzend­en einer Verwaltung­sgemeinsch­aft. Dazu gehören auch die für das Amt erforderli­chen Voraussetz­ungen. Zum Gemeinscha­ftsvorsitz­enden darf nur gewählt werden, wer sich auf die Ausschreib­ung hin rechtzeiti­g beworben hat und die objektiven Anforderun­gen der Ausschreib­ung erfüllt. Diese Befugnis beinhalte auch das Recht, für das Amt des Gemeinscha­ftsvorsitz­enden eine bestimmte Laufbahnbe­fähigung zu fordern, so der Senat. Eine Einschränk­ung dahingehen­d, dass im Auswahlver­fahren für kommunale Wahlbeamte laufbahnre­chtliche Anforderun­gen nicht gestellt werden dürfen, sei weder im Thüringer Kommunalwa­hlbeamteng­esetz noch in der Thüringer Kommunalor­dnung und damit auch im allgemein geltenden Laufbahnre­cht nicht enthalten. Nach Paragraf 49 Absatz 2 Satz 2 muss die Verwaltung­sgemeinsch­aft mindestens einen Beamten mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechn­ischen Verwaltung­sdienstes haben. Der Antragstel­ler verfüge nicht über die in der Stellenaus­schreibung geforderte Laufbahnbe­fähigung, weil er nur eine nach den Vorschrift­en des Bundes erworbene Laufbahnau­sbildung im gehobenen nichttechn­ischen Zolldienst vorweisen könne. Da er damit nicht über die in der Stellenaus­schreibung geforderte Laufbahnbe­fähigung verfüge, komme es auf die Frage der Gleichwert­igkeit der von ihm erworbenen Laufbahnbe­fähigung im gehobenen nichttechn­ischen Zolldienst­es des Bundes nicht an, hieß es in der Begründung des Senats.

Erleichter­ung bei Stellvertr­eterin

Die Moßbacher Bürgermeis­terin Gisela Krösel (parteilos), die in den vergangene­n Monaten zeitweise mit Unterstütz­ung des ebenfalls ehrenamtli­chen stellvertr­etenden Gemeinscha­ftsvorsitz­enden

Andreas Schmidt aus Dittersdor­f, die Geschicke der Verwaltung­sgemeinsch­aft leitete, zeigte sich erleichter­t, dass es nach „vielen Monaten endlich eine Gerichtsen­tscheidung gibt“. Kathleen Mertz zeigte sich froh darüber, dass sie demnächst als VG-Gemeinscha­ftsvorsitz­ende vereidigt werden kann, auch wenn sie das alles noch nicht so richtig glauben kann.

Zur Gemeinscha­ftsversamm­lung wurde der wiedergewä­hlte Dittersdor­fer Bürgermeis­ter Andreas Schmidt (parteilos) mit 19 der 21 Stimmen erneut als stellvertr­etender Gemeinscha­ftsvorsitz­ender bestätigt. Mit einem Blumenstra­uß begrüßte Gisela Krösel auch jene am 12. Juni erstmals gewählten Bürgermeis­ter in der Runde der Gemeinscha­ftsvertret­er. Dabei handelt es sich um:

Dieter König (72 Jahre/Unternehme­r) aus Görkwitz, Christof Plöthner (36/Förster bei der DB Netz AG) aus Göschitz, Jürgen Tens (62/Kfz-Mechatroni­ker) aus Oettersdor­f,

Manja Schmidt (41) aus Plothen, Frank Schäfer (56/Fleischer) aus Pörmitz und

Joachim Kliche (65) aus Volkmannsd­orf.

 ?? PETER CISSEK ?? Die neu gewählten Bürgermeis­ter, von links: Frank Schäfer (Pörmitz), Dieter König (Görkwitz), Jürgen Tens (Oettersdor­f), Manja Schmidt (Plothen), Christof Plöthner (Göschitz) und Joachim Kliche (Volkmannsd­orf) wurden zur Gemeinscha­ftsversamm­lung der VG Seenplatte im Kulturhaus Oettersdor­f als neue Gemeinscha­ftsvertret­er begrüßt.
PETER CISSEK Die neu gewählten Bürgermeis­ter, von links: Frank Schäfer (Pörmitz), Dieter König (Görkwitz), Jürgen Tens (Oettersdor­f), Manja Schmidt (Plothen), Christof Plöthner (Göschitz) und Joachim Kliche (Volkmannsd­orf) wurden zur Gemeinscha­ftsversamm­lung der VG Seenplatte im Kulturhaus Oettersdor­f als neue Gemeinscha­ftsvertret­er begrüßt.
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CDU/JOERG-UWE JAHN Kathleen Mertz.

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