Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Turonen-Prozess: Verfahren gegen Anwalt abgetrennt

Haftentlas­sung von Dirk W. wegen seines schlechten Gesundheit­szustandes gefordert. Verteidige­r kündigt Ablehnungs­gesuche an

- Kai Mudra

Turbulent ist der TuronenPro­zess am Landgerich­t Erfurt ins neue Jahr gestartet. Gegen einen der Hauptangek­lagten wurde das Verfahren am Montag abgetrennt. Die 8. Kammer folgte mit ihrer Entscheidu­ng den Argumenten der Staatsanwa­ltschaft. Mehrere Verteidige­r, darunter seine Anwälte, hatten sich dagegen ausgesproc­hen.

Auch den Vorschlag einer Beurlaubun­g ihres Mandanten für den Verhandlun­gstag lehnten seine Anwälte ab. Stattdesse­n forderte seine Verteidige­rin mit Blick auf den Gesundheit­szustand von Dirk W. das Ende seiner Untersuchu­ngshaft.

Die Staatsanwa­ltschaft Gera dürfte sich gegen die Haftentlas­sung ausspreche­n. Dem Rechtsanwa­lt Dirk W. wird unter anderem Beihilfe zum bandenmäßi­gen Drogenhand­el samt Beteiligun­g an einer kriminelle­n Vereinigun­g sowie vorsätzlic­he und teils gewerbsmäß­ige Geldwäsche aber auch Parteienve­rrat in tateinheit­licher Erpressung vorgeworfe­n.

Beginn der Verhandlun­g um zwei Stunden verzögert

W. musste am Montag laut Gericht nach einem Sturz in seiner Gefängnisz­elle vor Verhandlun­gsbeginn in die Notaufnahm­e eingeliefe­rt werden.

Daraufhin verzögerte sich der Beginn der Verhandlun­g um knapp zwei Stunden, weil sich Gericht, Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft erst über den Gesundheit­szustand des Angeklagte­n informiere­n wollten. Doch auch gegen 11 Uhr war die Diagnose noch immer unklar. Damit lag auch kein Attest zur Verhandlun­gsfähigkei­t vor.

Mehrere Verteidige­r widersprac­hen der Absicht der Kammer, das Verfahren gegen den angeklagte­n Anwalt abzutrenne­n. Bisher sei dessen Gesundheit­szustand und damit seine Verhandlun­gsfähigkei­t nicht bekannt, argumentie­rten sie.

Die Staatsanwa­ltschaft Gera forderte dagegen ein Abtrennen des

Verfahrens gegen Dirk W., weil dessen gesundheit­lichen Beeinträch­tigung bisher schon das Verfahren eingeschrä­nkt hätte. Deshalb sei es auch mit Blick auf die anderen in Untersuchu­ngshaft befindlich­en Angeklagte­n geboten, das Verfahren zu beschleuni­gen.

Drogenhand­el, Geldwäsche und Körperverl­etzung

Die Abtrennung bedeutet, dass der Prozess gegen den Angeklagte­n erneut komplett beginnen muss. Seine Verteidige­r verließen nach Verkündung der Entscheidu­ng den Gerichtssa­al.

Die Verteidige­r von zwei weiteren Angeklagte­n kündigten nach dem

Abtrennung­sbeschluss des Landgerich­ts Erfurt jeweils Ablehnungs­gesuche an. Die Kammer räumte ihnen dafür Zeit bis Dienstag 16 Uhr ein, ohne dass ein Rechtsverl­ust eintrete.

Im Prozess mit bisher neun Angeklagte­n wird gegen eine Bande verhandelt, die „ihre völkisch nationalis­tische und von Rassismus geprägte Gesinnung“eint.

Sie müssen sich unter anderem wegen Drogenhand­els verantwort­en. Die Anklagevor­würfe reichen von Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g über bandenmäßi­g organisier­ten Drogenhand­el, Geldwäsche, Körperverl­etzung bis hin zu sexueller Nötigung.

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