Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Turonen-Prozess: Verfahren gegen Anwalt abgetrennt
Haftentlassung von Dirk W. wegen seines schlechten Gesundheitszustandes gefordert. Verteidiger kündigt Ablehnungsgesuche an
Turbulent ist der TuronenProzess am Landgericht Erfurt ins neue Jahr gestartet. Gegen einen der Hauptangeklagten wurde das Verfahren am Montag abgetrennt. Die 8. Kammer folgte mit ihrer Entscheidung den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Mehrere Verteidiger, darunter seine Anwälte, hatten sich dagegen ausgesprochen.
Auch den Vorschlag einer Beurlaubung ihres Mandanten für den Verhandlungstag lehnten seine Anwälte ab. Stattdessen forderte seine Verteidigerin mit Blick auf den Gesundheitszustand von Dirk W. das Ende seiner Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Gera dürfte sich gegen die Haftentlassung aussprechen. Dem Rechtsanwalt Dirk W. wird unter anderem Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel samt Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie vorsätzliche und teils gewerbsmäßige Geldwäsche aber auch Parteienverrat in tateinheitlicher Erpressung vorgeworfen.
Beginn der Verhandlung um zwei Stunden verzögert
W. musste am Montag laut Gericht nach einem Sturz in seiner Gefängniszelle vor Verhandlungsbeginn in die Notaufnahme eingeliefert werden.
Daraufhin verzögerte sich der Beginn der Verhandlung um knapp zwei Stunden, weil sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft erst über den Gesundheitszustand des Angeklagten informieren wollten. Doch auch gegen 11 Uhr war die Diagnose noch immer unklar. Damit lag auch kein Attest zur Verhandlungsfähigkeit vor.
Mehrere Verteidiger widersprachen der Absicht der Kammer, das Verfahren gegen den angeklagten Anwalt abzutrennen. Bisher sei dessen Gesundheitszustand und damit seine Verhandlungsfähigkeit nicht bekannt, argumentierten sie.
Die Staatsanwaltschaft Gera forderte dagegen ein Abtrennen des
Verfahrens gegen Dirk W., weil dessen gesundheitlichen Beeinträchtigung bisher schon das Verfahren eingeschränkt hätte. Deshalb sei es auch mit Blick auf die anderen in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten geboten, das Verfahren zu beschleunigen.
Drogenhandel, Geldwäsche und Körperverletzung
Die Abtrennung bedeutet, dass der Prozess gegen den Angeklagten erneut komplett beginnen muss. Seine Verteidiger verließen nach Verkündung der Entscheidung den Gerichtssaal.
Die Verteidiger von zwei weiteren Angeklagten kündigten nach dem
Abtrennungsbeschluss des Landgerichts Erfurt jeweils Ablehnungsgesuche an. Die Kammer räumte ihnen dafür Zeit bis Dienstag 16 Uhr ein, ohne dass ein Rechtsverlust eintrete.
Im Prozess mit bisher neun Angeklagten wird gegen eine Bande verhandelt, die „ihre völkisch nationalistische und von Rassismus geprägte Gesinnung“eint.
Sie müssen sich unter anderem wegen Drogenhandels verantworten. Die Anklagevorwürfe reichen von Bildung einer kriminellen Vereinigung über bandenmäßig organisierten Drogenhandel, Geldwäsche, Körperverletzung bis hin zu sexueller Nötigung.