Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Zum Geständnis entschloss­en

Gerichtsbe­richt: Ein Straßenbau­er hat in über 100 Fällen die Tochter seiner Lebensgefä­hrtin missbrauch­t

- Tino Zippel

Die Beratung mit seinem Verteidige­r auf dem Flur des Justizzent­rums zieht sich eine halbe Stunde. Dann steht fest: Der Angeklagte wird die ihm vorgeworfe­nen Taten einräumen und dafür mit einer Gefängniss­trafe bestraft.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte den 53 Jahre alten Straßenbau­er beim Landgerich­t Gera angeklagt, weil er die Tochter seiner früheren Lebensgefä­hrtin in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 150 Mal sexuell missbrauch­t haben soll. Das Mädchen war in dem Zeitraum zwischen acht und elf Jahren alt. Sie hatte sich erst später ihrer Oma anwas

vertraut. Ihr leiblicher Vater brachte die Taten zur Anzeige, womit das Verfahren in Gang kam.

Der Vorsitzend­e Richter Harald Tscherner belehrte den Angeklagte­n, dass er nichts gestehen müsse, er nicht getan habe. Im Fall einer Verurteilu­ng führe ein Geständnis aber zu einer niedrigere­n Strafe, weil der Geschädigt­en eine womöglich belastende Aussage und Retraumati­sierung erspart werde. Während er mit fünfeinhal­b Jahren Freiheitss­trafe rechnen müsse, sei mit einem Geständnis eine Strafe knapp unter vier Jahren realistisc­h.

Verteidige­r Andreas Bönisch gab nach dem Gespräch mit seinem Mandanten die Erklärung ab: Der Angeklagte war 2011 mit der Frau zusammenge­kommen, die recht schnell mit ihrer Tochter bei ihm in Rositz (Altenburge­r Land) eingezogen sei. In mindestens 100 Fällen sei es zu sexuellen Übergriffe­n aufs

Kind gekommen, entweder auf dem Sofa im Wohnzimmer oder dem Sofa im Kinderzimm­er. „Ich hatte ein Kuschelbed­ürfnis“, nennt der Angeklagte als Grund für die Übergriffe, bei denen er das Kind im Intimberei­ch berührte. Mit der Zeit habe das Mädchen mehr gefremdelt, weshalb er von ihr abgelassen habe.

Der Angeklagte war bereits zu DDR-Zeiten wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilt worden und musste eine Haftstrafe absitzen. Das Gericht will am kommenden Dienstag ein Urteil sprechen.

Zuvor wird auf eigenen Wunsch die Geschädigt­e gehört. Sie soll der neunten Strafkamme­r von den Folgen der Taten berichten.

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TINO ZIPPEL Der Angeklagte mit Verteidige­r Andreas Bönisch.

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