Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Lichtobjekte werden versteigert
Firma Handzahm by Ronny Meyer will die Erlöse dem Waldhausverein spenden
Weit weg scheint die Weihnachtszeit, doch die nächste kommt bestimmt. Darum lohnt es sich, bei einer ganz besonderen Versteigerung für den guten Zweck mitzumachen. Die Firma Handzahm by Ronny Meyer aus Reichenbach hatte in der Greizer Thomasstraße in der alten Apotheke ein Märchenschaufenster mit Motiven aus der Erzählung „Nussknacker und Mausekönig“von E.T.A. Hoffmann gestaltet. „Die Lichtobjekte mit Motiven aus diesem Märchen kommen jetzt unter den Hammer. Aber nur sprichwörtlich“, sagt Firmeninhaber Ronny Meyer und lacht.
Denn seine Lichtbögen und Objekte sind aus Acrylglas gefertigt. „Mit einer Gravurmaschine kann ich individuelle Motive herstellen“, sagt der Reichenbacher. Daher sei es kein Problem gewesen, den Paten Droßelmeier und die Geschwisterkinder Marie und Fritz am Weihnachtsbaum in Acryl zu gravieren. Das seien allesamt Figuren aus dem Märchen.
Zwei der drei Motive werden auf der Internetplattform Facebook
versteigert. „Das Herz ist beim Abbau des Fensters leider beschädigt worden. Deshalb ist es nicht mit dabei“,
erklärt Meyer. Seine Lichtobjekte fertigt Ronny Meyer im Nebenerwerb mit einer Gravurmaschine. „Meinen ersten Lichtbogen habe ich noch mit der Hand graviert.“Der Leuchteffekt auf den Platten beruhe auf Lichtstreuung an den Gravurspuren, denn im Holzfuß befindet sich ein LED-Band. „Damit können meine Lichtobjekte sehr energiesparend betrieben werden.“Nahezu jedes Motiv sei möglich. Gern genommen würden auch Herzen zur Vermählung. „Die können als Stimmungslicht mit ins Schlafzimmer wandern.“
Bis 4. Februar werden Gebote angenommen
Die Lichtobjekte aus dem Nussknackerfenster sollen einen möglichst hohen Erlös erzielen. „Das Geld will ich dem Waldhausverein spenden, der sich allein durch Spendengelder finanziert“, so Ronny Meyer. Er erhoffe sich eine möglichst hohe Summe.
Geboten werden kann in den Kommentaren unter dem Facebookpost von „Handzahm by Ronny Meyer“. Bis zum 4. Februar können Gebote abgegeben werden.