Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
500.000 Euro für mehr Bewegung
Landessportbund Thüringen und Kreissportbund Saale-Orla unterstützen Initiative
Pößneck. Die vergangenen Jahre des Stillstandes sind vorbei, Kinder und Jugendliche müssen sich wieder mehr bewegen. Dieser Auffassung lassen der Landessportbund Thüringen (LSB) und das Thüringer Sportministerium Taten folgen.
Bereits zum zweiten Mal werden mit dem Projekt „Kinder in die Sportvereine“1000 außerschulische Maßnahmen und Aktivitäten von Sportvereinen mit je 500 Euro gefördert. Das Budget von 500.000 Euro stellt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Landesaktionsprogramms „Stärken – Unterstützen – Abholen“zur Verfügung. Einmalig mitmachen dürfen Sportvereine mit bis zu 50 Mitgliedern im Alter bis 18 Jahre – vorausgesetzt, es wurde vorab die Mitgliederbestandserhebung 2023 durchgeführt. Haben die Vereine mehr als 50 Mitglieder im Kinder- und Jugendbereich, dürfen maximal zwei Maßnahmen beantragt werden, ab 100 Mitgliedern sind es drei.
Die Maßnahmen sollen sich vordergründig an der Zielgruppe Kinderund Jugendliche sowie Familien orientieren. Ein wichtiger Bereich seien dabei Angebote für die körperlich-motorische Entwicklung, die nach Einschätzung der
Kinder- und Jugendmedizin mittlerweile bei vielen Kindern ins Stocken geraten ist.
Förderfähig sind die Kosten für die Durchführung von vielfältigen Angeboten und Projekten. Als Beispiele zählt Danny Götz, Vereinsberater im Kreissportbund Saale-Orla, unter anderem Schnupperstunden, Familiensportfeste, Wettbewerbe,
Sportcamps oder Sportabzeichentreffs auf. Hierzu habe es in der Vergangenheit im Saale-Orla-Kreis einige positive Beispiele gegeben.
Ebenfalls kann finanzielle Unterstützung für die Honorare von Übungsleitern oder deren Qualifizierung beantragt werden. „Denn die Basis für gute Jugendarbeit ist das ehrenamtliche Engagement von einer Vielzahl von Helfern, Trainern und Übungsleitern, die eine entsprechende Anerkennung verdienen“, so Danny Götz weiter. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt.
Ziel des LSB ist es, langfristig das Interesse für den Sport im Verein zu wecken, die bestehenden Strukturen zu stärken sowie für stetige Sportangebote vor Ort zu sorgen. Die Maßnahmen müssen von einer entsprechend qualifizierten Person geleitet und geplant werden. Die Förderanträge sollen unterschrieben bis spätestens 31. März beim Landessportbund vorliegen. Dieser betont auf Nachfrage, dass Anträge, die vorab per E-Mail oder Fax eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Im Fall einer Bezuschussung erhält der Antragsteller eine verbindliche Zuwendungsmitteilung. Die Auszahlung erfolgt anschließend nach Erfüllung aller Fördervoraussetzungen bis 30. Mai 2023. Der Verwendungsnachweis muss bis 30. Juni 2023 beim LSB eingereicht werden – bis dahin sollten die Mittel ausgegeben worden sein.