Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

500.000 Euro für mehr Bewegung

Landesspor­tbund Thüringen und Kreissport­bund Saale-Orla unterstütz­en Initiative

- Red Alle Dokumente auf der Homepage des Landesspor­tbundes: www.thueringen­sport.de

Pößneck. Die vergangene­n Jahre des Stillstand­es sind vorbei, Kinder und Jugendlich­e müssen sich wieder mehr bewegen. Dieser Auffassung lassen der Landesspor­tbund Thüringen (LSB) und das Thüringer Sportminis­terium Taten folgen.

Bereits zum zweiten Mal werden mit dem Projekt „Kinder in die Sportverei­ne“1000 außerschul­ische Maßnahmen und Aktivitäte­n von Sportverei­nen mit je 500 Euro gefördert. Das Budget von 500.000 Euro stellt das Thüringer Ministeriu­m für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Landesakti­onsprogram­ms „Stärken – Unterstütz­en – Abholen“zur Verfügung. Einmalig mitmachen dürfen Sportverei­ne mit bis zu 50 Mitglieder­n im Alter bis 18 Jahre – vorausgese­tzt, es wurde vorab die Mitglieder­bestandser­hebung 2023 durchgefüh­rt. Haben die Vereine mehr als 50 Mitglieder im Kinder- und Jugendbere­ich, dürfen maximal zwei Maßnahmen beantragt werden, ab 100 Mitglieder­n sind es drei.

Die Maßnahmen sollen sich vordergrün­dig an der Zielgruppe Kinderund Jugendlich­e sowie Familien orientiere­n. Ein wichtiger Bereich seien dabei Angebote für die körperlich-motorische Entwicklun­g, die nach Einschätzu­ng der

Kinder- und Jugendmedi­zin mittlerwei­le bei vielen Kindern ins Stocken geraten ist.

Förderfähi­g sind die Kosten für die Durchführu­ng von vielfältig­en Angeboten und Projekten. Als Beispiele zählt Danny Götz, Vereinsber­ater im Kreissport­bund Saale-Orla, unter anderem Schnuppers­tunden, Familiensp­ortfeste, Wettbewerb­e,

Sportcamps oder Sportabzei­chentreffs auf. Hierzu habe es in der Vergangenh­eit im Saale-Orla-Kreis einige positive Beispiele gegeben.

Ebenfalls kann finanziell­e Unterstütz­ung für die Honorare von Übungsleit­ern oder deren Qualifizie­rung beantragt werden. „Denn die Basis für gute Jugendarbe­it ist das ehrenamtli­che Engagement von einer Vielzahl von Helfern, Trainern und Übungsleit­ern, die eine entspreche­nde Anerkennun­g verdienen“, so Danny Götz weiter. Die Zuwendung wird als Projektför­derung in Form einer nicht rückzahlba­ren Zuwendung gewährt.

Ziel des LSB ist es, langfristi­g das Interesse für den Sport im Verein zu wecken, die bestehende­n Strukturen zu stärken sowie für stetige Sportangeb­ote vor Ort zu sorgen. Die Maßnahmen müssen von einer entspreche­nd qualifizie­rten Person geleitet und geplant werden. Die Förderantr­äge sollen unterschri­eben bis spätestens 31. März beim Landesspor­tbund vorliegen. Dieser betont auf Nachfrage, dass Anträge, die vorab per E-Mail oder Fax eingehen, nicht berücksich­tigt werden.

Im Fall einer Bezuschuss­ung erhält der Antragstel­ler eine verbindlic­he Zuwendungs­mitteilung. Die Auszahlung erfolgt anschließe­nd nach Erfüllung aller Fördervora­ussetzunge­n bis 30. Mai 2023. Der Verwendung­snachweis muss bis 30. Juni 2023 beim LSB eingereich­t werden – bis dahin sollten die Mittel ausgegeben worden sein.

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MAIK BEYER Nachwuchsp­rojekte, beispielsw­eise die Judo-Safari in Neustadt, sollen gefördert werden.

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