Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Fitnessstu­dio: Mehr Beitrag wegen Energiekos­ten?

-

Mein Fitnessstu­dio verlangt seit Jahresanfa­ng eine zusätzlich­e Energiepau­schale. Die zehn Euro haben sie einfach von meinem Konto abgebucht. Ist das denn erlaubt?

Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsle­iter Verbrauche­rrecht bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Auch Fitnessstu­dios sind von den steigenden Energiekos­ten betroffen. Doch Mitgliedsb­eiträge bei der Bestandsku­ndschaft zu erhöhen, ist nicht ohne weiteres möglich. Sie sollten als erstes prüfen, ob Ihr Vertrag mit dem Fitnessstu­dio eine Preiserhöh­ungsklause­l enthält. Ist das nicht der Fall, braucht es für eine Preiserhöh­ung nämlich eine Vertragsän­derung, der Sie zustimmen müssen. Gibt es eine Preiserhöh­ungsklause­l, sollten Sie im zweiten Schritt prüfen, ob die Klausel auch explizit diesen Fall vorsieht, nämlich eine zusätzlich­e Pauschale für Energiekos­ten. Das dürfte bei den wenigsten Bestandsve­rträgen der Fall sein.

Generell gilt: Jede Preisanpas­sung bedarf Ihrer Zustimmung. Zudem

muss das Studio Sie darauf hinweisen, dass Sie bei einer Preiserhöh­ung ein Sonderkünd­igungsrech­t haben. Wenn Ihnen also ohne Vorankündi­gung eine Pauschale oder ein höherer Mitgliedsb­eitrag abgebucht wird, sollten Sie dem schriftlic­h widersprec­hen und die zu viel gezahlten Beträge unter Angabe einer Frist zurückford­ern. Haben Sie einem SEPA-Lastschrif­t-Mandat zugestimmt, können Sie zudem darauf hinweisen, dass dieses Mandat nur für die vereinbart­e Summe gilt. Wollen Sie Ihr Sonderkünd­igungsrech­t in Anspruch nehmen, sollten Sie unbedingt auch die Einzugserm­ächtigung widerrufen oder den Dauerauftr­ag kündigen.

Das Verbrauche­rtelefon ist heute von 9 bis 10 Uhr erreichbar: 0361/227 5555

 ?? THOMAS MÜLLER ?? Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen
THOMAS MÜLLER Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen

Newspapers in German

Newspapers from Germany