Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Fitnessstudio: Mehr Beitrag wegen Energiekosten?
Mein Fitnessstudio verlangt seit Jahresanfang eine zusätzliche Energiepauschale. Die zehn Euro haben sie einfach von meinem Konto abgebucht. Ist das denn erlaubt?
Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:
Auch Fitnessstudios sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Doch Mitgliedsbeiträge bei der Bestandskundschaft zu erhöhen, ist nicht ohne weiteres möglich. Sie sollten als erstes prüfen, ob Ihr Vertrag mit dem Fitnessstudio eine Preiserhöhungsklausel enthält. Ist das nicht der Fall, braucht es für eine Preiserhöhung nämlich eine Vertragsänderung, der Sie zustimmen müssen. Gibt es eine Preiserhöhungsklausel, sollten Sie im zweiten Schritt prüfen, ob die Klausel auch explizit diesen Fall vorsieht, nämlich eine zusätzliche Pauschale für Energiekosten. Das dürfte bei den wenigsten Bestandsverträgen der Fall sein.
Generell gilt: Jede Preisanpassung bedarf Ihrer Zustimmung. Zudem
muss das Studio Sie darauf hinweisen, dass Sie bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn Ihnen also ohne Vorankündigung eine Pauschale oder ein höherer Mitgliedsbeitrag abgebucht wird, sollten Sie dem schriftlich widersprechen und die zu viel gezahlten Beträge unter Angabe einer Frist zurückfordern. Haben Sie einem SEPA-Lastschrift-Mandat zugestimmt, können Sie zudem darauf hinweisen, dass dieses Mandat nur für die vereinbarte Summe gilt. Wollen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, sollten Sie unbedingt auch die Einzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag kündigen.
Das Verbrauchertelefon ist heute von 9 bis 10 Uhr erreichbar: 0361/227 5555