Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Entblößer wird zu Gesamtgeldstrafe von 2400 Euro verurteilt
Ein 39jähriger Mann wurde am Amtsgericht Pößneck wegen exhibitionistischen Handlungen in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 2400 Euro (120 Tagessätze) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der erste Fall
Der Mann war am 25. März 2022 als Paketzusteller eines großen internationalen Onlinehändlers in Lauscha unterwegs. Dort soll er auf der Straße eine 23-jährige Frau angesprochen haben, die mit ihrem Baby unterwegs war. Kurz darauf sei er aus seinem Lieferwagen ausgestiegen, um der Frau sein Glied zu zeigen und zu masturbieren. Der Vater dreier kleinen Kinder soll die junge Mutter wiederholt in seinen Transporter eingeladen und ihr mit eindeutigen Gesten Oralsex angeboten haben. Die angewiderte 23-Jährige konnte sich mit ihrem Kinderwagen schließlich sicher entfernen und der Zusteller ließ auch von ihr ab.
Die Frau hat den Mann schon auf dem Flur vor dem Pößnecker Strafgerichtssaal wiedererkannt. Er aber sieht sich als Verwechslungsopfer. Sein Verteidiger hielt den Tatvorwurf – nach einer sehr ausführlichen Befragung der Zeugin und unter Ausnutzung einzelner Unzulänglichkeiten der polizeilichen Ermittlungen – für nicht erwiesen, um später in dieser Sache Freispruch zu beantragen.
Der zweite Fall
Wenige Tage später, am 30. März, ereignete sich in Neustadt der zweite Fall. Da klingelte der Mann an der Tür einer 29-Jährigen, die ein Paket erwartete. Der Kurierfahrer hatte ihr aber eine falsche Sendung ins zweite Obergeschoss gebracht. Da fragte der Mann, ob sie ihm nicht einen Kaffee machen würde, bis er das richtige Paket holt. Die 29-Jährige fand das zwar komisch, wollte aber nicht herzlos erscheinen und ließ sogar die Tür offen, weil ihr der Mann ja ein größeres Paket in die Wohnung stellen sollte.
Er kam zwar ohne Ware wieder, bekam trotzdem seinen Kaffee, um bald danach zunächst durch die Hose sein Glied zu reiben. Schließlich ließ er seine Hosen runter – „er stand nackt in meiner Küche“, sagte die 29-Jährige. Sie lief dann in ihrer Angst aus der Wohnung und rief einen Bekannten zu Hilfe, nachdem sie zunächst von der Neustädter Polizei wohl nicht ernst genommen worden war. Der Bekannte machte sich auf die Suche nach dem sehr genau beschriebenen Entblößer, um ihn in der Ernst-Thälmann-Straße zu finden und festzuhalten. Parallel war es dem Bekannten gelungen, Schleizer Polizisten vom Ernst der Lage zu überzeugen, die 20 Minuten später übernahmen.
Angeklagter gesteht nicht
Wiederum wollte der Verteidiger des Angeklagten alles haargenau wissen. Die Frau ließ sich aber keinen Zweifel einreden und stellte fest: „Ich kenne das Gesicht und auch das Genital, definitiv.“Der damalige Paketbote, der mittlerweile auf dem Bau arbeitet, gestand die Tat trotzdem nicht. Der Verteidiger kam allerdings um die sehr überzeugenden Aussage der 29-Jährigen nicht herum und ließ zumindest diesen Fall gelten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Gera sah beide Fälle der exhibitionistischen Handlung als erwiesen und beantragte die genannte Gesamtgeldstrafe, die vom Gericht dann so auch ausgesprochen wurde. „Der Angeklagte hat ein sehr markantes Gesicht mit hohem Wiedererkennungswert“, stellte Richter Thilo Kurz in seiner mündlichen Begründung fest, das Märchen einer Verwechslung zurückweisend. „Man kann froh sein, dass nicht mehr passiert ist“, sagte er noch.