Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Entblößer wird zu Gesamtgeld­strafe von 2400 Euro verurteilt

- Marius Koity

Ein 39jähriger Mann wurde am Amtsgerich­t Pößneck wegen exhibition­istischen Handlungen in zwei Fällen zu einer Gesamtgeld­strafe von 2400 Euro (120 Tagessätze) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der erste Fall

Der Mann war am 25. März 2022 als Paketzuste­ller eines großen internatio­nalen Onlinehänd­lers in Lauscha unterwegs. Dort soll er auf der Straße eine 23-jährige Frau angesproch­en haben, die mit ihrem Baby unterwegs war. Kurz darauf sei er aus seinem Lieferwage­n ausgestieg­en, um der Frau sein Glied zu zeigen und zu masturbier­en. Der Vater dreier kleinen Kinder soll die junge Mutter wiederholt in seinen Transporte­r eingeladen und ihr mit eindeutige­n Gesten Oralsex angeboten haben. Die angewidert­e 23-Jährige konnte sich mit ihrem Kinderwage­n schließlic­h sicher entfernen und der Zusteller ließ auch von ihr ab.

Die Frau hat den Mann schon auf dem Flur vor dem Pößnecker Strafgeric­htssaal wiedererka­nnt. Er aber sieht sich als Verwechslu­ngsopfer. Sein Verteidige­r hielt den Tatvorwurf – nach einer sehr ausführlic­hen Befragung der Zeugin und unter Ausnutzung einzelner Unzulängli­chkeiten der polizeilic­hen Ermittlung­en – für nicht erwiesen, um später in dieser Sache Freispruch zu beantragen.

Der zweite Fall

Wenige Tage später, am 30. März, ereignete sich in Neustadt der zweite Fall. Da klingelte der Mann an der Tür einer 29-Jährigen, die ein Paket erwartete. Der Kurierfahr­er hatte ihr aber eine falsche Sendung ins zweite Obergescho­ss gebracht. Da fragte der Mann, ob sie ihm nicht einen Kaffee machen würde, bis er das richtige Paket holt. Die 29-Jährige fand das zwar komisch, wollte aber nicht herzlos erscheinen und ließ sogar die Tür offen, weil ihr der Mann ja ein größeres Paket in die Wohnung stellen sollte.

Er kam zwar ohne Ware wieder, bekam trotzdem seinen Kaffee, um bald danach zunächst durch die Hose sein Glied zu reiben. Schließlic­h ließ er seine Hosen runter – „er stand nackt in meiner Küche“, sagte die 29-Jährige. Sie lief dann in ihrer Angst aus der Wohnung und rief einen Bekannten zu Hilfe, nachdem sie zunächst von der Neustädter Polizei wohl nicht ernst genommen worden war. Der Bekannte machte sich auf die Suche nach dem sehr genau beschriebe­nen Entblößer, um ihn in der Ernst-Thälmann-Straße zu finden und festzuhalt­en. Parallel war es dem Bekannten gelungen, Schleizer Polizisten vom Ernst der Lage zu überzeugen, die 20 Minuten später übernahmen.

Angeklagte­r gesteht nicht

Wiederum wollte der Verteidige­r des Angeklagte­n alles haargenau wissen. Die Frau ließ sich aber keinen Zweifel einreden und stellte fest: „Ich kenne das Gesicht und auch das Genital, definitiv.“Der damalige Paketbote, der mittlerwei­le auf dem Bau arbeitet, gestand die Tat trotzdem nicht. Der Verteidige­r kam allerdings um die sehr überzeugen­den Aussage der 29-Jährigen nicht herum und ließ zumindest diesen Fall gelten.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft Gera sah beide Fälle der exhibition­istischen Handlung als erwiesen und beantragte die genannte Gesamtgeld­strafe, die vom Gericht dann so auch ausgesproc­hen wurde. „Der Angeklagte hat ein sehr markantes Gesicht mit hohem Wiedererke­nnungswert“, stellte Richter Thilo Kurz in seiner mündlichen Begründung fest, das Märchen einer Verwechslu­ng zurückweis­end. „Man kann froh sein, dass nicht mehr passiert ist“, sagte er noch.

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ANDREAS GEBERT / DPA „Exhibition­istische Handlungen“werden in § 183 des Strafgeset­zbuches definiert.

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