Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Verstöße gegen Datenschutz leicht rückläufig
31.000 Euro Strafgeld nach 55 Bescheiden
Erfurt. Fälle von unerlaubter Videoüberwachung in Unternehmen und Privathäusern haben den Landesdatenschutzbeauftragten in Thüringen im vergangenen Jahr mehrfach beschäftigt. Der überwiegende Teil der Bußgeldbescheide stand im Zusammenhang mit unbefugt eingeschalteten Videokameras, wie aus dem am Donnerstag von Lutz Hasse veröffentlichten Datenschutzbericht für 2022 hervorgeht. Insgesamt wurden 55 Bußgeldbescheide erlassen – bei 112 eingeleiteten Bußgeldverfahren. Bußgelder in Höhe von insgesamt 31.000 Euro wurden verhängt. Die Zahl der Bußgeldbescheide sei etwas geringer als ein Jahr zuvor, so Hasse.
20.600 Fälle landeten auf dem Tisch des Landesdatenschutzbeauftragten, ähnlich viele wie 2021. Darunter war beispielsweise der einer Arztpraxis, in der die Wartebereiche während der Sprechstunden mittels Videokamera live beobachtet wurden. Die Praxis hatte dafür laut Bericht als Gründe angegeben, auf diese Weise den Gesundheitszustand der Patienten zu überwachen. Außerhalb der Sprechzeiten wollte sie die Praxis vor Einbrechern schützen. Letzteres war aus Datenschutzsicht nicht zu beanstanden, heißt es im Bericht. Eine Videokamera im Wartezimmer während der Sprechstunden hingegen stelle „einen erheblichen Überwachungsdruck dar“. Die Praxis wurde verwarnt, die Videoüberwachung im Wartezimmer nach einer Anhörung eingestellt.
Auch der Umgang mit sozialen Medien war ein Thema für den Landesdatenschützer. Wegen eines privaten Fotos in einer dienstlichen Whatsapp-Gruppe verhängte er ein Bußgeld ausgerechnet gegen den Datenschutzbeauftragten einer Firma. Es habe sich zweifelsfrei belegen lassen, dass dieser ein Foto eines Mitarbeiters in die Gruppe gestellt hatte. Das inzwischen gelöschte Foto hatte den Mitarbeiter nach einem tätlichen Angriff stark blutend und mit einem ausgeschlagenen Zahn gezeigt. Es sei mehrere Jahre zuvor ohne seine Kenntnis angefertigt worden und in die ChatGruppe gelangt.