Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Ohrenzeugin schwerhörig, aber überzeugend
Ein 65-jähriger Triptiser soll vor einem halben Jahr mitten am Tag die Verglasung einer Hauseingangstür in der Triptiser Burkhardtstraße zerschlagen haben. Wie, ist unklar. Denn gesehen hat ihn keiner. Es gibt nur eine Ohrenzeugin – eine 83-jährige Bewohnerin des geschädigten Blocks der Wohnungsgenossenschaft Pößneck (WP).
Das reichte für einen Strafbefehl, mit welchem der 65-Jährige wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze) verpflichtet wurde. Dagegen legte der Rentner Einspruch ein, um nun in anwaltlicher Begleitung vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Pößneck zu erklären, dass er das gar nicht gewesen sein könne, weil er zur fraglichen Zeit etliche hundert Meter weiter im Triptiser DDRNeubaugebiet mit seiner Frau beim Kaffee gesessen habe.
Zweifel führen zu Kompromiss
Die 83-Jährige war indes felsenfest davon überzeugt, dass der 65-Jährige der Randalierer gewesen sei. Der Mann habe sich an der Gegensprechanlage gemeldet – wohl um eine schwelende zwischenfamiliäre Frage zu klären, die Sache anderer Ermittlungen ist –, und unmittelbar nachdem sie ihm klargemacht habe, dass sie kein weiteres Gespräch mehr wünsche, habe es „geklirrt und gescheppert“. Das habe sie mit dem Hausfunkhörer in der Hand vernommen, so die 83-Jährige. Und auch wenn sich der Mann nicht mit seinem Namen vorgestellt habe – sie hätte ihn an der Stimme erkannt.
Die Verteidigerin hatte da so ihre Zweifel, zumal im Gerichtssaal zu beobachten war, dass die 83-Jährige schlecht hört. Dem Gericht schienen die Erläuterungen der alten Dame allerdings glaubwürdig.
Schließlich einigte man sich nach Anregung der Verteidigerin auf die Einstellung des Verfahrens gegen den unbescholtenen Rentner mit der Bedingung, dass er wenigstens den – bis heute nicht reparierten, aber auch nicht geltend gemachten – Schaden freiwillig ersetzt. Der Angeklagte zahlt nun statt 1200 Euro an den Staat nur 350 Euro an die WP, wobei noch seine Anwalts- und die Gerichtskosten hinzu kommen.