Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Toilettengang mit ungeahnten Folgen
Triptiser nimmt Leitmotiv des Liebschützer „Tiefenrausch“-Festivals allzu wörtlich
Festivals und Toiletten sind eine Geschichte für sich. Allerdings landen die wenigsten Erlebnisse auf solchen mehr oder weniger stillen Örtchen vor Gericht. In Pößneck war das dieser Tage mal der Fall.
Ein 32-Jähriger aus Triptis saß im Strafgerichtssaal des Amtsgerichtes Pößneck wegen Sachbeschädigung auf der Anklagebank. Er soll beim „Tiefenrausch“2023 im Remptendorfer Ortsteil Liebschütz mit Tritten und wohl auch Schlägen die Tür einer Toilettenkabine demoliert und einen Klodeckel zertrümmert haben. Ersatz und Reparatur sollen laut Anklage knapp 1000 Euro gekostet haben.
Angesichts der zum Tatzeitpunkt festgestellten 1,8 Promille Alkohol wurde dem Mann immerhin der Zustand der verminderten Schuldfähigkeit eingeräumt. Trotzdem setzte es eine Geldstrafe von 1800 Euro (30 Tagessätze). Gegen den entsprechenden Strafbefehl legte der 32Jährige Einspruch ein und so wurde die unappetitliche Angelegenheit nun noch einmal öffentlich gespült.
Der Triptiser fühlt sich zu Unrecht bestraft. Zum einen weil die Toilettentürklinke schon vorher kaputt gewesen sei, zum anderen könne der von ihm tatsächlich beschädigte Plasteklodeckel keine 1000
Euro kosten, zum dritten sei ihm in einer Notlage nicht geholfen worden. Weil die Kabinentür wegen der defekten Schließvorrichtung von innen nicht mehr zu öffnen gewesen sei, habe er eine Panikattacke erlitten, so dass er nur versucht habe, sich „irgendwie bemerkbar“zu machen. Anscheinend soll der 32Jährige auch versucht haben, aus der Kabine heraus zu klettern. Zwischen den Zeilen hielt der Festivalgast dem Festivalsicherheitsdienst vor, nur einen Dummen für die kaputte Toilettentür gesucht zu haben, statt einem „hilflosen Menschen“, wie er seinen Zustand im Rückblick beschrieb, zu helfen.
Gericht und Staatsanwaltschaft wollten den Darstellungen des 32Jährigen allerdings keinen Glauben schenken. Das einzige Angebot lautete, die Tagessatzhöhe zu reduzieren beziehungsweise an das tatsächliche Einkommen des Mannes anzupassen. Darauf ließ sich der Triptiser mangels Alternativen dann auch ein. So hat er nun eine Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze) zu zahlen. Das Urteil nahm er noch im Gerichtssaal an.