Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Wann Streamen illegal ist
EuGH-Urteil hat große Folgen
Luxemburg/Köln. Mediaplayer, über die sich Filme oder Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch: Ein Abspielen der Werke über bestimmte Player ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen und bedarf der Zustimmung der Rechteinhaber. Experten zufolge hat das Urteil weitreichende Folgen.
Laut dem Kölner Medienanwalt Christian Solmecke lässt sich aus der Begründung ableiten, dass auch Nutzer, die Filme oder Bundesligaspiele ohne Zustimmung der Rechteinhaber streamen, illegal handeln, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des Streams Kenntnis hatten. Bisher war das umstritten. „Die Entscheidung lässt sich auf den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen“, teilt Solmecke mit.
Eine neue Abmahnwelle von Verstößen sei dennoch nicht zu befürchten. „Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden“, so Solmecke. Diese sei aber nur dem illegalen Portal bekannt, welches oft keine Adressen speichere. In der Vergangenheit sei es der Polizei gleichwohl gelungen, die Server des kinox.to-Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssten zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen von Rechteinhabern rechnen. Diese aber dürften niedriger als beim sogenannten Filesharing sein, da keine Inhalte verbreitet werden. Solmecke: „Abmahnkosten im Privaten sind auf etwa 150 Euro gedeckelt.“(fmg)