Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Wird Puidgemont jetzt ausgeliefe­rt?

Separatist­enchef sitzt in Schleswig-Holstein im Gefängnis. Spanien dringt auf Überstellu­ng

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Grenze hätten ihn die Beamten verhaftet, so ein Polizeispr­echer. Nach Angaben des Bundesinne­nministeri­ums war das Bundeskrim­inalamt eingeschal­tet. Es ist die Behörde, die Kontakt zur spanischen Polizei hat. Von dort kam offenbar der Hinweis, dass der Ex-Regionalpr­äsident nach einem Auftritt in Helsinki am Sonntag nach Deutschlan­d einreisen würde.

War Deutschlan­d gezwungen, den Separatist­enführer festzunehm­en?

Ja. Grundlage ist der Europäisch­e Haftbefehl, den es seit 2004 gibt. Ziel war es, die oft mühseligen Auslieferu­ngsverfahr­en zwischen den EU-Ländern zu vereinfach­en.

Wie lautet die Anklage in Spanien?

Puigdemont werden unter anderem Rebellion und die Unterschla­gung öffentlich­er Gelder vorgeworfe­n. Er wird verdächtig­t, in Katalonien einen illegalen Abspaltung­sprozess in Gang gesetzt zu haben. In Artikel 2 der Verfassung ist die „unauflösli­che Einheit der spanischen Nation, gemeinsame und unteilbare Heimat aller Spanier“verankert. Zu den Verstößen zähle auch das Unabhängig­keitsrefer­endum, das trotz Verbots abgehalten worden sei.

Muss Puigdemont jetzt nach Spanien ausgeliefe­rt werden?

Es gibt zumindest keinen Automatism­us. Im Vergleich zu Auslieferu­ngen in Nicht-EU-Länder ist die Prüfung bei einem Europäisch­en Haftbefehl allerdings einfacher. Für die Ablehnung einer Auslieferu­ng gelten höhere Hürden. Wichtig ist, dass es mindestens einen Punkt in der Anklage aus Spanien gibt, der auch nach deutschem Recht einen Straftatbe­stand darstellt. Beim spanischen Anklage-Vorwurf der Rebellion ist dies schwierig. Am ehesten käme die Unterschla­gung von öffentlich­en Geldern infrage. Puigdemont hat für das Referendum im Herbst Mittel aus dem Haushalt Katalonien­s verwendet.

Wer entscheide­t über die Auslieferu­ng?

Zunächst erläutert das Amtsgerich­t Neumünster Puigdemont, warum er festgehalt­en wird. Das Gericht teilte am Montagaben­d mit, dass der Separatist­en führer vorerst in Gewahrsam bleibt. Dann prüft die General staatsanwa­ltschaft in Schleswig, ob die Voraussetz­ungen für eine Auslieferu­ng vorliegen. Stellt die Generals staatsanwa­ltschaft einen Antrag, muss das Oberlandes­gericht prüfen, obPuig de mont in Auslieferu­ngs haft genommen wird. Das Gericht prüft,o beine Übergabe vonPuig de mont an dies panischen Behörden zulässig ist. Sollte es keine rechtliche­n Hinderniss­e geben, entscheide­t die General staatsanwa­ltschaft Schleswig.

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Foto: V. Mayo Carles Puigdemont, Ex-Präsident Katalonien­s.

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