Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Wird Puidgemont jetzt ausgeliefert?
Separatistenchef sitzt in Schleswig-Holstein im Gefängnis. Spanien dringt auf Überstellung
Grenze hätten ihn die Beamten verhaftet, so ein Polizeisprecher. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums war das Bundeskriminalamt eingeschaltet. Es ist die Behörde, die Kontakt zur spanischen Polizei hat. Von dort kam offenbar der Hinweis, dass der Ex-Regionalpräsident nach einem Auftritt in Helsinki am Sonntag nach Deutschland einreisen würde.
War Deutschland gezwungen, den Separatistenführer festzunehmen?
Ja. Grundlage ist der Europäische Haftbefehl, den es seit 2004 gibt. Ziel war es, die oft mühseligen Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Ländern zu vereinfachen.
Wie lautet die Anklage in Spanien?
Puigdemont werden unter anderem Rebellion und die Unterschlagung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Er wird verdächtigt, in Katalonien einen illegalen Abspaltungsprozess in Gang gesetzt zu haben. In Artikel 2 der Verfassung ist die „unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsame und unteilbare Heimat aller Spanier“verankert. Zu den Verstößen zähle auch das Unabhängigkeitsreferendum, das trotz Verbots abgehalten worden sei.
Muss Puigdemont jetzt nach Spanien ausgeliefert werden?
Es gibt zumindest keinen Automatismus. Im Vergleich zu Auslieferungen in Nicht-EU-Länder ist die Prüfung bei einem Europäischen Haftbefehl allerdings einfacher. Für die Ablehnung einer Auslieferung gelten höhere Hürden. Wichtig ist, dass es mindestens einen Punkt in der Anklage aus Spanien gibt, der auch nach deutschem Recht einen Straftatbestand darstellt. Beim spanischen Anklage-Vorwurf der Rebellion ist dies schwierig. Am ehesten käme die Unterschlagung von öffentlichen Geldern infrage. Puigdemont hat für das Referendum im Herbst Mittel aus dem Haushalt Kataloniens verwendet.
Wer entscheidet über die Auslieferung?
Zunächst erläutert das Amtsgericht Neumünster Puigdemont, warum er festgehalten wird. Das Gericht teilte am Montagabend mit, dass der Separatisten führer vorerst in Gewahrsam bleibt. Dann prüft die General staatsanwaltschaft in Schleswig, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Stellt die Generals staatsanwaltschaft einen Antrag, muss das Oberlandesgericht prüfen, obPuig de mont in Auslieferungs haft genommen wird. Das Gericht prüft,o beine Übergabe vonPuig de mont an dies panischen Behörden zulässig ist. Sollte es keine rechtlichen Hindernisse geben, entscheidet die General staatsanwaltschaft Schleswig.