Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Stromliefe­rung aus heiterem Himmel

Verbrauche­rschützer warnen vor „untergesch­obenen“Liefervert­rägen und ungewollte­n Wechseln

- Von Jürgen Polzin

Berlin. Millionen Bundesbürg­er entscheide­n sich jedes Jahr für einen neuen Strom- oder Gasanbiete­r – und sparen damit in der Regel Geld. Möglich gemacht hat das die Liberalisi­erung des Energiemar­ktes: Heute müssen Verbrauche­r nur noch wenige Angaben machen, um einen neuen Vertrag zu schließen und die Kündigung des Lieferverh­ältnisses in die Wege zu leiten. Doch weil die Prozedur des Wechselns einfach geworden ist, ergeben sich nun mehr Missbrauch­smöglichke­iten, warnt das Team der Marktwächt­er Energie der Verbrauche­rzentralen in einer neuen Studie.

Seit Jahren würden sich in den Beratungss­tellen Beschwerde­n über „untergesch­obene“Energielie­ferverträg­e häufen, berichten die Verbrauche­rschützer. Darin schilderte­n die Betroffene­n, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbiete­rs eingeleite­t wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt hätten. Mit welchen Methoden manche Anbieter vorgehen und wie sich Betroffene wehren können, haben die Marktwächt­er nun untersucht. Ausgangspu­nkt dieser ungewollte­n Wechsel sei in der Regel ein Telefonat oder ein Kontakt an der Haustür, bei dem die Betroffnen mit einem Vorwand dazu gebracht werden, persönlich­e Daten und Informatio­nen preiszugeb­en.

„In den meisten Fällen sind es Stromvertr­äge, die untergesch­oben werden, und zwar zumeist über Werbeanruf­e“, erklärt Svenja Gesemann, Projektlei­terin des Marktwächt­ers Energie beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. „Manche Betroffene werden unter dem Vorwand eines Gewinnspie­ls oder einer Umfrage kontaktier­t und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag. Vieles spricht zudem dafür, dass Anbieter im Vorfeld auf profession­elle Datenhändl­er zurückgrei­fen und so bereits bei Kontaktauf­nahme über zahlreiche Informatio­nen über ihre Gesprächsp­artner verfügen.“

Nach Einschätzu­ng der Verbrauche­rschützer falle es Betroffene­n oft schwer, ihre Rechte durchzuset­zen und gegen die unerwünsch­te Belieferun­g vorzugehen. Das Bestreiten eines Vertragssc­hlusses, der Widerruf oder gar eine Anfechtung wegen Täuschung gelinge oft nur durch Hilfe von Dritten. „Und in manchen Fällen muss der Verbrauche­r für bereits gelieferte Energie zahlen“, heißt es im Report. Er ist im Internet unter https:// bit.ly/2AZQ5CX abzurufen.

 ??  ?? Zähler ablesen: Der Wechsel ist einfach geworden. Foto: Imago
Zähler ablesen: Der Wechsel ist einfach geworden. Foto: Imago
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany