Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Stromlieferung aus heiterem Himmel
Verbraucherschützer warnen vor „untergeschobenen“Lieferverträgen und ungewollten Wechseln
Berlin. Millionen Bundesbürger entscheiden sich jedes Jahr für einen neuen Strom- oder Gasanbieter – und sparen damit in der Regel Geld. Möglich gemacht hat das die Liberalisierung des Energiemarktes: Heute müssen Verbraucher nur noch wenige Angaben machen, um einen neuen Vertrag zu schließen und die Kündigung des Lieferverhältnisses in die Wege zu leiten. Doch weil die Prozedur des Wechselns einfach geworden ist, ergeben sich nun mehr Missbrauchsmöglichkeiten, warnt das Team der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen in einer neuen Studie.
Seit Jahren würden sich in den Beratungsstellen Beschwerden über „untergeschobene“Energielieferverträge häufen, berichten die Verbraucherschützer. Darin schilderten die Betroffenen, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt hätten. Mit welchen Methoden manche Anbieter vorgehen und wie sich Betroffene wehren können, haben die Marktwächter nun untersucht. Ausgangspunkt dieser ungewollten Wechsel sei in der Regel ein Telefonat oder ein Kontakt an der Haustür, bei dem die Betroffnen mit einem Vorwand dazu gebracht werden, persönliche Daten und Informationen preiszugeben.
„In den meisten Fällen sind es Stromverträge, die untergeschoben werden, und zwar zumeist über Werbeanrufe“, erklärt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächters Energie beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Manche Betroffene werden unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag. Vieles spricht zudem dafür, dass Anbieter im Vorfeld auf professionelle Datenhändler zurückgreifen und so bereits bei Kontaktaufnahme über zahlreiche Informationen über ihre Gesprächspartner verfügen.“
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer falle es Betroffenen oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen und gegen die unerwünschte Belieferung vorzugehen. Das Bestreiten eines Vertragsschlusses, der Widerruf oder gar eine Anfechtung wegen Täuschung gelinge oft nur durch Hilfe von Dritten. „Und in manchen Fällen muss der Verbraucher für bereits gelieferte Energie zahlen“, heißt es im Report. Er ist im Internet unter https:// bit.ly/2AZQ5CX abzurufen.