Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Eingeschneit – was nun?
Winterurlauber wünschen sich gute Schneeverhältnisse
Wenn der Winter es zu gut meint und Pisten und Straßen wegen zu viel Schnee oder Lawinengefahr gesperrt sind, stellt sich die Frage nach der Erstattung von z.B. zusätzlichen Hotelübernachtungen.
Eingeschneit? Für Kinder ist die Verlängerung der Ferien eine große Freude, für Erwachsene dagegen stellen sich einige wichtige Fragen.
Bekomme ich die zusätzlichen Hotelkosten erstattet?
Hat der Urlauber den Skiurlaub einschließlich der An- und Abreise als Pauschalreise gebucht, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Ein Fall von außergewöhnlichen Umständen ist regelmäßig anzunehmen bei extremen Wetterverhältnissen, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat. Kann der Reisende wegen gesperrter Straßen die Heimreise nicht antreten und ist gezwungen, den Hotelaufenthalt zu verlängern, muss der Reiseveranstalter die Hotelkosten für bis zu drei Nächte übernehmen. Die zusätzlichen Rückreisekosten müssen vom Veranstalter übernommen werden.
Bei individuell gebuchten Reisen hat der Urlauber keinen Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten.
Anreise wegen gesperrter Straßen nicht möglich – welche Folgen hat das?
Ist schon die Anreise an den Urlaubsort nicht möglich, kann der Reisende den Reisevertrag aufgrund außergewöhnlicher Umstände kündigen. Der Reisende trägt dann nur die Kosten für Reiseleistungen, die er schon in Anspruch genommen
hat. Den übrigen Reisepreis muss der Reiseveranstalter erstatten. Wurde die Unterkunft direkt gebucht, und kann der Reisende z.B. wegen einer behördlichen Straßensperre nicht anreisen, kann der Gastwirt weder den Zimmerpreis noch Stornokosten verlangen. Der Hotelgast wird von seiner Zahlungspflicht frei.
Lifte und Seilbahnen geschlossen – werden die Kosten für die Liftkarten ersetzt?
Bleiben Lifte und Seilbahnen geschlossen, weil zu viel Schnee liegt oder die Lawinengefahr im Skigebiet zu groß ist, besteht wenig Aussicht auf eine Erstattung der Auslagen. Individuell reisende Skiurlauber bekommen die Kosten für den Skipass bei Schließung der Lifte wegen schlechten Wetters nicht erstattet. Wurde der Skipass als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht und können wegen des schlechten Wetters die Pisten nicht genutzt werden, kann der Reisende den Reisepreis mindern.