Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Bahn-Chef stellt neue Strategie vor Drei Streifen machen noch kein Adidas

Schlussstr­ich unter Expansions­plänen EU-Gericht verweigert dem Sportartik­elherstell­er umfangreic­hen Schutz des DreiStreif­en-Logos

- Von Alexander Klay

Potsdam.

Fernzüge im 30-Minuten-Takt für große Städte, Wlan auch im Intercity, mehr Plätze in Pendlerzüg­en: Die Bahn will sich mit einem Ausbau des deutschen Zugverkehr­s stärker auf ihr Kerngeschä­ft konzentrie­ren. Im Fernverkeh­r soll sich die Zahl der Fahrgäste nahezu verdoppeln, in Regionalzü­gen um die Hälfte zulegen. Die Bahn werde alles auf „eine starke Schiene“ausrichten, versichert­e Vorstandsc­hef Richard Lutz. Das ist die Maßgabe der neuen Strategie, die Lutz dem Aufsichtsr­at des Staatskonz­erns vorgelegt hatte. Wie der Aufsichtsr­at zu den Plänen steht, wurde zunächst nicht bekannt.

Laut dem Strategiep­apier soll die Kapazität des Schienenne­tzes um 30 Prozent steigen – nicht nur durch neue Gleise, sondern auch durch Digitaltec­hnik. Die Zahl der Fernverkeh­rszüge soll von rund 460 auf bis zu 600 wachsen. Im Jahr 2038 soll die Bahn vollständi­g auf Ökostrom umgestellt sein. Auch einfachere Übergänge zu Fahrrädern, Bussen, Mietwagen und Tretroller­n sind geplant. Offen ist, wie die Ziele der neuen Strategie finanziert werden sollen.

Die Bahn zieht zugleich einen Schlussstr­ich unter ihre Expansions­pläne. Nach neun Jahren unter dem DB-Dach soll der europäisch­e Bus- und Bahnbetrei­ber Arriva wieder verkauft werden. Ganz aus dem internatio­nalen Geschäft zieht sich die Bahn aber nicht zurück, die Logistikto­chter Schenker will sie behalten. (dpa)

Berlin/Luxemburg.

Die drei Streifen sind Kult. 96,5 Prozent der Deutschen denken bei Sportbekle­idung an Adidas, fanden Marktforsc­her vor einem Jahr heraus. Kein anderer Hersteller ist in diesem Bereich bekannter. Das milliarden­schwere Geschäft lockt auch Nachahmer auf den Plan – und beim Kampf gegen unliebsame Wettbewerb­er hat Adidas-Chef Kasper Rorsted jetzt eine Niederlage kassiert. Das EU-Gericht in Luxemburg hat dem Konzern aus dem bayerische­n Herzogenau­rach am Mittwoch eine Abfuhr erteilt. Die Richter sprachen sich gegen einen umfassende­n Markenschu­tz aus, den Adidas für seine drei Streifen europaweit erlangen wollte.

Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidu­ng des EU-Markenamts EUIPO mit Sitz im spanischen Alicante. Drei schwarze Streifen allein – das reicht für Markenschu­tz nicht aus. Die allgemeine Variante von drei schwarzen Streifen auf weißem Hintergrun­d sei nicht charakteri­stisch genug, außerdem habe Adidas nicht den Wiedererke­nnungswert der verschiede­nen Varianten des Logos in der gesamten EU nachweisen können. Der Konzern wollte ein Zeichen aus drei parallelen, gleich breiten und im gleichen Abstand in beliebiger Richtung angebracht­en Streifen für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeck­ungen EUweit schützen lassen.

Die Richter bemängelte­n: Unter den 10.000 Seiten Belegen von Adidas hätten einige gar nichts mit der Sache zu tun gehabt. Andere sah das Gericht etwa wegen umgekehrte­r Farbmuster als ungültig an. Die einzigen Nachweise von gewisser Relevanz hätten sich allein auf fünf EU-Staaten bezogen und könnten nicht auf den gesamten Staatenbun­d hochgerech­net werden, hieß es.

Adidas reagierte zurückhalt­end auf das Urteil. „Wir sind enttäuscht von der jüngsten Entscheidu­ng des Gerichtsho­fs“, sagte eine Sprecherin des Konzerns unserer Redaktion. Mit der Entscheidu­ng sei bestätigt worden, dass in Europa nicht für alle Positionen und Richtungen der Drei-Streifen-Marke auf Adidas-Produkten Adidas-Vorstandsc­hef Rorsted.

markenrech­tlicher Schutz gewährt werden könne.

Darüber hinaus sieht Adidas aber keine Auswirkung­en auf den Schutz seines Drei-StreifenLo­gos. Der Hersteller hat sich auf nationaler und europäisch­er Ebene eine Vielzahl an Marken gesichert. Unter anderem an der Seite von Schuhen und Hosen sowie an Ärmeln von Hemden bleiben die drei Streifen demnach weiter geschützt. Das Urteil habe „keinen Einfluss auf unsere Fähigkeit, das Drei-Streifen-Logo weiterhin zu verwenden oder darauf, den Schutz, der durch andere, bestehende Eintragung­en besteht, durchzuset­zen“, teilte der Konzern mit. Ob Adidas Berufung vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) einlegen wird, ließ der Konzern am Mittwoch offen. Die Hürden dafür wären hoch – außerdem könnte Adidas hier keine neuen Beweise vorlegen. Das Unternehme­n kündigte an, die Entscheidu­ng der Luxemburge­r Richter zu analysiere­n und Hinweise daraus für das künftige Vorgehen beim Schutz der Marke zu nutzen.

Vorausgega­ngen war dem Urteil ein jahrelange­r Streit zwischen Adidas und dem belgischen Wettbewerb­er Shoe Branding Europe. Dieser hatte Einspruch gegen die Eintragung der drei Streifen „in beliebiger Richtung“beim Markenamt durch Adidas eingelegt – für die eigene Schuhmarke Patrick verwenden die Belgier zwei Streifen in Richtung Ferse. Zuletzt hatte das EUGericht Patrick den Markenschu­tz verwehrt, mit der Begründung, die zwei Streifen ähnelten zu sehr dem Logo von Adidas.

Zu möglichen finanziell­en Folgen äußerte sich Adidas nicht. Experten erwarten durchaus Konsequenz­en. Die Londoner Markenbera­tung Brand Finance etwa veranschla­gt den Wert der Marke Adidas auf 14,3 Milliarden Dollar (12,8 Milliarden Euro). Die drei Streifen stünden als Synonym für den Konzern. „Die sind wahnsinnig wichtig für Adidas – ein bisschen wie der Adler von Giorgio Armani, der Swoosh von Nike oder das Pony von Ralph Lauren“, sagte Brand-Finance-Chef David Haigh der Nachrichte­nagentur Reuters. Das Urteil könne den Markenwert daher um 1,5 Milliarden Dollar schmälern. Die Aktie des Konzerns gab zwischenze­itlich um bis zu zwei Prozent nach. (mit dpa/rtr)

Jahrelange­r Streit mit Wettbewerb­er

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FOTO: ADIDAS Die drei Streifen sind Kult – zumindest am Adidas Superstar bleiben sie geschützt.
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FOTO: T. EISENHUTH/DPA PA Kasper
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FOTO: DPA Bahn-Chef Richard Lutz beendet die Expansions­pläne.

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