Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Steuertrick für Familien
Familien können durch Vermögensübertragung auf ihre Kinder auch deren Steuerfreibeträge für Kapitalerträge nutzen. Allerdings sind entsprechende Einkünfte in der Regel nur dem Inhaber des Kapitalvermögens zuzurechnen. Das heißt: Kinder müssen also tatsächlich Eigentümer des Vermögens werden. „Nur dann erfolgt auch die steuerrechtliche Zurechnung der Erträge auf die Kinder und die Freibeträge der Kinder können genutzt werden“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. (dpa)