Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
„Ich bin ein Exot im Gefängnis“
G Warum ein einstiger Maxhütte-Abteilungsleiter im Pößnecker Mordfall auf mildere Strafe hoffen darf
Gera/Pößneck.
Der wegen eines Mordes in Pößneck angeklagte Rentner aus dem SaaleOrla-Kreis darf auf eine mildere Strafe hoffen. Folgt das Landgericht Gera dem Gutachten einer forensischen Psychiaterin, war der Mann aufgrund eines Alkoholrausches vermindert schuldfähig. Der 78-Jährige hatte im Februar seinen 67 Jahre alten Nachbarn erstochen.
Noch heute sucht der Rentner nach einer Erklärung, warum er sich zu der Tat hinreißen ließ. Vom bislang straffreien Leben zeugt das leere Bundeszentralregister. Hochbetagt findet er sich in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben wieder, wo er in einer der wenigen Einzelzellen sitzt. Die Zeit vertreibt er sich mit Zeitungsund Krimilektüre. Den einstündigen Hofgang pro Tag nutzt er, um bis zu fünf Kilometer zu laufen, für Kraftsport oder für Gespräche mit jüngeren Gefangenen. Wegen seines Alters sagte er zur Gutachterin: „Ich bin ein Exot im Gefängnis.“Nur ein Häftling sei noch sechs Tage älter als der Angeklagte, berichtet die forensische Psychiaterin Helmburg Göpfert-Stöbe.
Sie untersuchte den Senior auf psychische Erkrankungen. Doch kurz zusammengefasst, ist der Ingenieur voll bei Sinnen. Einst arbeitete er als Abteilungsleiter in der Maxhütte Unterwellenborn, war der Vorgesetzte von 100 Mitarbeitern. Nach der Wende verlor er seinen Job, kam aber schnell wieder in Arbeit, unter anderem als Schichtleiter in der Entsorgungsbranche. Der Pößnecker ist verheiratet. Zur Tochter aus erster Ehe hat er keinen Kontakt.
Bei der Exploration durch die Gutachterin kam zur Sprache, dass ihn zwei Ereignisse äußerst erregten. Zum einen war es das Verhalten des unflätigen Nachbarns, zum anderen die Brandstiftung an seiner geliebten Gartenhütte, die in der Silvesternacht abgebrannt war – damals war noch nicht klar, dass der Nachbar diese angezündet hatte. Das habe ihm sehr zu schaffen gemacht, er habe alles nur noch negativ gesehen und gedacht, berichtete er der Psychiaterin. Auch Nachbarn sagten vor Gericht aus, dass sie Veränderungen beim Mann beobachteten. Man habe in seinem Gesicht gesehen, dass etwas nicht stimme. „Den Schweregrad einer psychischen Erkrankung hat das aber nicht erreicht“, sagt Göpfert-Stöbe.
Allerdings sieht sie ein erheblich eingeschränktes Steuerungsvermögen am Tatabend. Nach einer privaten Feier habe der Mann zum Tatzeitpunkt noch etwa 2,4 Promille Alkohol im Blut gehabt. Er habe nur noch an die Aversion gegen den Nachbarn gedacht. Der abrupte Tatablauf ohne Sicherungstendenzen, das Vergessen der Pantoffeln und des Messers in der Wohnung des Geschädigten oder das Verhalten gegenüber den Polizeibeamten, denen er Schattenboxen vorführte, passen der Gutachterin zufolge ins Bild. Die vom Angeklagten angeführte mögliche Unterzuckerung als Ursache schließt die Psychiaterin nach Rücksprache mit einem Internisten des Uniklinikums Jena aus. „Der Alkoholrausch legt Dinge im Menschen frei, die er sonst gut kontrollieren kann“, sagt GöpfertStöbe, die die Anwendung des Paragrafen 21 empfiehlt.
Jener behandelt die verminderte Schuldfähigkeit und erlaubt dem Gericht eine Minderung des Strafrahmens nach Paragraf 49. Ein Beispiel: Verurteilt die Kammer den Angeklagten wegen Mordes, kann über die Minderung an die Stelle der sonst obligatorischen lebenslangen Freiheitsstrafe eine zeitlich befristete Strafe zwischen drei und 15 Jahren treten. Das Gericht hat dadurch auch die Möglichkeit, zum Beispiel das bisher straffreie Leben positiv im Strafmaß zu berücksichtigen. Analog sinken das Mindestund Höchststrafmaß auch, wenn die Schwurgerichtskammer das Tötungsdelikt als Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge auslegen würde.
Eine Einweisung in die Entzugsklinik ist laut Gutachterin nicht nötig. Der Prozess geht am Dienstag weiter.