Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Werbehinweis ist keine Täuschung
Leserfrage:
Mir ist aufgefallen, dass bei einer Wurst mit „100 Prozent Hähnchen“auf der Vorderseite der Packung geworben wird. In der Zutatenliste steht dann aber 77 Prozent. Ist so etwas nicht Täuschung? Mal abgesehen davon, dass 100 Prozent Hähnchen von vorne herein schon gar nicht funktioniert.
Es antwortet von Petra Müller, Leiterin des Fachbereichs Lebensmittel und Ernährung bei
der Verbraucherzentrale: Von einer Täuschung im juristischen Sinne würde ich im vorliegenden Fall zunächst nicht ausgehen. Wie Sie selbst anmerken, kann eine Wurst verständlicherweise niemals aus 100 Prozent Fleisch bestehen. Man kann den Werbeaufdruck „100 Prozent Hähnchen“durchaus so verstehen, dass er sich auf den tierischen Anteil bezieht. Laut Zutatenliste auf der Verpackung stammen die tierischen Bestandteile vollständig vom Hähnchen. Es wurden keine Anteile von anderen Tierarten verwendet. Ich würde den Werbeaufdruck als Erläuterung deuten, denn nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches enthält eine Hähnchen-Lyoner ausschließlich Geflügelbestandteile vom Hähnchen, also immer 100 Prozent bezogen auf den tierischen Anteil. Eine Geflügel-Lyoner, die tierische Bestandteile von anderen Tierarten enthält, würde dann beispielsweise „HähnchenLyoner mit Schweinefleisch“heißen. Viele Kunden, die Geflügelwurst möchten, wünschen keine Bestandteile vom Schwein oder Rind. Beim Einkauf kann die ergänzende Beschreibung leicht überlesen werden. Insofern finde ich den plakativen Hinweis „100 Prozent Hähnchen“durchaus hilfreich.