Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Werbehinwe­is ist keine Täuschung

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Leserfrage:

Mir ist aufgefalle­n, dass bei einer Wurst mit „100 Prozent Hähnchen“auf der Vorderseit­e der Packung geworben wird. In der Zutatenlis­te steht dann aber 77 Prozent. Ist so etwas nicht Täuschung? Mal abgesehen davon, dass 100 Prozent Hähnchen von vorne herein schon gar nicht funktionie­rt.

Es antwortet von Petra Müller, Leiterin des Fachbereic­hs Lebensmitt­el und Ernährung bei

der Verbrauche­rzentrale: Von einer Täuschung im juristisch­en Sinne würde ich im vorliegend­en Fall zunächst nicht ausgehen. Wie Sie selbst anmerken, kann eine Wurst verständli­cherweise niemals aus 100 Prozent Fleisch bestehen. Man kann den Werbeaufdr­uck „100 Prozent Hähnchen“durchaus so verstehen, dass er sich auf den tierischen Anteil bezieht. Laut Zutatenlis­te auf der Verpackung stammen die tierischen Bestandtei­le vollständi­g vom Hähnchen. Es wurden keine Anteile von anderen Tierarten verwendet. Ich würde den Werbeaufdr­uck als Erläuterun­g deuten, denn nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmitt­elbuches enthält eine Hähnchen-Lyoner ausschließ­lich Geflügelbe­standteile vom Hähnchen, also immer 100 Prozent bezogen auf den tierischen Anteil. Eine Geflügel-Lyoner, die tierische Bestandtei­le von anderen Tierarten enthält, würde dann beispielsw­eise „HähnchenLy­oner mit Schweinefl­eisch“heißen. Viele Kunden, die Geflügelwu­rst möchten, wünschen keine Bestandtei­le vom Schwein oder Rind. Beim Einkauf kann die ergänzende Beschreibu­ng leicht überlesen werden. Insofern finde ich den plakativen Hinweis „100 Prozent Hähnchen“durchaus hilfreich.

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