Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Steuerfrei mit Bus und Bahn unterwegs: Arbeitgebe­r schenkt das Ticket

Leistung muss zusätzlich zum Lohn erbracht werden, sonst gilt sie als geldwerter Vorteil. Aufpassen bei der Steuererkl­ärung

-

Berlin. Fahrschein­e, die der Arbeitgebe­r zahlt oder bezuschuss­t, sind für Arbeitnehm­er in der Regel steuerfrei. Trotzdem müssen sie bei der Steuererkl­ärung aufpassen.

Arbeitgebe­r können Mitarbeite­rn Fahrticket­s steuerfrei zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel vergünstig­te Jobtickets, die manche Verkehrsbe­triebe anbieten, aber auch Zeit- und Ermäßigung­skarten für Fernzüge. Seit Anfang 2019 ist der monatliche Wert nicht mehr begrenzt, nun hat das Bundesfina­nzminister­ium in einem Schreiben Zweifel geklärt. Worauf Arbeitnehm­er achten sollten, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL).

Damit die Tickets nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern sind, müssen sie zusätzlich zum Lohn erbracht werden und dürfen nicht aus einer Gehaltsumw­andlung finanziert werden. Wichtig: Nur Fahrten mit öffentlich­en Verkehrsmi­tteln sind begünstigt, Taxis oder Flüge sind ausgenomme­n, so der BVL.

Im Personenna­hverkehr – also etwa bei Fahrten mit Bus oder Regionalba­hn – sind Tickets selbst dann steuerfrei, wenn sie nur privat genutzt werden, übertragba­r sind oder auch für Mitfahrer gelten.

Für Fahrten mit Fernzügen wie ICE, IC oder Fernbussen gibt es dagegen mehr Einschränk­ungen: Tickets im Fernverkeh­r sind nur steuerfrei, wenn sie ausschließ­lich für die Fahrstreck­e zur ersten Tätigkeits­stätte, für Familienhe­imfahrten oder bei Auswärtstä­tigkeiten gelten.

Aber Achtung: Der geldwerte Vorteil bleibt zwar steuerfrei, die Arbeitgebe­rleistunge­n mindern aber den in der Steuererkl­ärung als Entfernung­spauschale abziehbare­n Betrag. Arbeitnehm­er, die ein Ticket voraussich­tlich wenig nutzen werden, sollten prüfen, ob sie auf das Ticket verzichten, um den Steuervort­eil der Entfernung­spauschale nicht mindern zu müssen.

Die Regelungen gelten nach Angaben des Bundesfina­nzminister­iums auch für Zuschüsse zu Fahrkarten, die Mitarbeite­r selbst kaufen, und für Ermäßigung­skarten wie die Bahncard 25. Was bei schwierige­ren Fällen wie Fernverkeh­r-Tickets und Reisekoste­nerstattun­gen für Dienstreis­en gilt, erklärt das Ministeriu­m online unter http:// bit.ly/311CLd8. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany