Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Zurück zur Meisterpflicht
Die Koalition dreht die Liberalisierung der Handwerksordnung teilweise zurück. Heute Treffen im Bundeswirtschaftsministerium
Die große Koalition will für zahlreiche Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder einführen. Dazu soll heute ein Spitzentreffen der Koalition im Bundeswirtschaftsministerium stattfinden. Minister Peter Altmaier (CDU) will dann mit den zuständigen Vizechefs der Koalitionsfraktionen, Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD), über die Berufe sprechen, in denen eine Betriebsgründung künftig wieder nur nach erfolgreicher Meisterprüfung möglich sein soll. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf noch im September beschließen. In Kraft treten soll die Reform zum Jahreswechsel. Handwerkspräsident Peter Wollseifer begrüßte die Pläne. „Wir wollen und müssen das Handwerk zukunftsfit machen“, sagt er. (fmg)
Der Termin ist politisch heikel und sollte deshalb geheim bleiben. Keiner der drei Herren, die sich an diesem Montag im Bundeswirtschaftsministerium treffen, mag sich vorher ausführlich äußern. Fest steht aber: Das Gespräch entscheidet, welche Handwerker sich künftig mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen dürfen und welche nicht.
Es geht um die Wiedereinführung der Meisterpflicht in Teilen des Handwerks. Damit wird eine Reform des Jahres 2004 zum Teil wieder zurückgedreht. Damals hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) unter dem Druck steigender Arbeitslosigkeit die Zahl der Handwerksberufe reduzieren lassen, in denen der Meisterbrief die Voraussetzung für den eigenen Betrieb ist.
Wer sich für talentiert hält, kann sich anbieten
Heute heißt die handelnde Person Peter Altmaier (CDU): Der Bundeswirtschaftsminister empfängt am Montag die zuständigen Vizechefs der Koalitionsfraktionen, Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD). Das Trio will entscheiden, für welche Handwerksberufe der Meistertitel wieder gelten soll. Am Dienstag wird eine Arbeitsgruppe der Koalition dazu beraten. Im Laufe dieses Monats soll dann das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, kann die neue Regelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.
„Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass wir die Rückkehr zur Meisterpflicht in bestimmten Berufen prüfen“, sagte Altmaier unserer Redaktion. Er werde dabei eng mit den Koalitionsfraktionen zusammenarbeiten. „Die Rückkehr zum Meisterbrief in einigen Handwerksberufen rückt in greifbare Nähe“, freut sich die Handwerks-Expertin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Poschmann. Mit der Reform der Meisterpflicht solle das Handwerk gestärkt werden. Poschmann verspricht: „Für bestehende Betriebe ohne Meisterbrief wird es einen Bestandsschutz geben.“
Alle Beteiligten in der Koalition sind sich grundsätzlich einig. Die ärgsten Widerstände wird der Wirtschaftsminister ausgerechnet im eigenen Haus überwinden müssen: Dem Vernehmen nach sind seine Beamten nicht davon begeistert, die Liberalisierung nach 15 Jahren wieder zurückzudrehen.
In der Handwerkerschaft gehen die Meinungen auseinander: Einige wollen den Meisterbrief zurück und werden enttäuscht sein, wenn ihre Branche außen vor bleibt. Andere wollen die neuen Regeln für ihre Branche verhindern. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer, selbst Malermeister, freut sich „außerordentlich“über die Pläne:
„Wir wollen und müssen das Handwerk zukunftsfit machen“, sagt er. Seit 2004 sei es „zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen.“
Derzeit ist die Handwerksordnung quasi zweigeteilt. Es gibt Berufe wie die des Maurers, des Augenoptikers oder des Zweiradmechanikers. Wer diese Berufe gelernt hat und einen eigenen Betrieb gründen will, muss nach der Gesellenprüfung noch den Meisterbrief erwerben. Diese Regel gilt für 41 Berufe, die in „Anlage A“zur Handwerksordnung aufgelistet sind. Die „Anlage B1“dagegen enthält alle Handwerke, für die diese strengen Regeln nicht gelten. Dazu zählen beispielsweise der Beruf des Fliesenlegers, des Uhrmachers, des Schuhmachers oder des Fotografen. Für insgesamt 52 Berufe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sich selbstständig zu machen. Jeder, der sich für talentiert hält, kann sie ausüben und seine Dienste anbieten. Insgesamt 32 Berufsverbände haben sich in den vergangenen Monaten beim Wirtschaftsministerium gemeldet, weil sie die Meisterpflicht wieder einführen wollen, darunter Maßschneider, Goldschmiede, Lichtreklamehersteller und Bestatter. Alle haben deutlich gemacht, dass ihr Beruf für Handwerker
oder Kunden gefährlich sein kann und das Personal deshalb erfahren sein muss. Oder dass er als Kulturgut besonders schützenswert ist. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, dürfte die EU die Wiedereinführung der Meisterpflicht genehmigen.
Dass die Diskussion über den Meister wieder entstanden ist, hat mit den Folgen der Reform von 2004 zu tun, die gut dokumentiert und wissenschaftlich erforscht sind. Danach löste die Liberalisierung zunächst eine Gründungswelle aus. Wie der Mittelstandsforscher Kilian Bizer von der Universität Göttingen bei einer Anhörung im Bundestag erklärte, machten sich vor allem Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund selbstständig. In der Baubranche ist dies noch immer bei Berufen wie Fliesen-, Platten und Estrichleger der Fall. Auf der anderen Seite zeigen Untersuchungen, dass diese Betriebe nicht lange überleben. Von den neu gegründeten Firmen, deren Inhaber keine Qualifikation benötigen, ist nach fünf Jahren die Hälfte nicht mehr da. Das bedeutet zum Beispiel, dass Kunden keine Gewährleistung mehr geltend machen können. In Branchen, in denen man für die Selbstständigkeit den Meisterbrief braucht, existieren dagegen nach fünf Jahren noch 70 Prozent der Firmen. Auch die Qualifikation der Betriebsinhaber ohne Meisterbrief sinkt nachweislich. Immer weniger dieser Handwerker legen noch freiwillig die höchste Prüfung ab. Die Zahl der Auszubildenden in den Berufen, die liberalisiert wurden,
hat deutlich abgenommen. Gewerkschaften beklagen, dass die Handwerksreform dazu geführt hat, dass vor allem in der Baubranche viele Solo-Selbständige arbeiten, die gezwungen werden, niedrigere Stundensätze
als angestellte Kollegen zu akzeptieren. Indem die Auftraggeber mehrere dieser Kleinstunternehmer zusammen arbeiten lassen, können sie Mindestlöhne unterlaufen. Es gilt deshalb als höchst wahrscheinlich, dass die
Meisterpflicht vor allem für Berufe der Baubranche zurückkommen wird. Insgesamt könnten es dem Vernehmen nach ein gutes Dutzend Berufe sein, für die wieder strengere Regeln gelten.
Reform von 2004 löste Gründerwelle ab