Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Schwarzfah­ren soll nicht mehr Straftat sein

Land will Änderung im Bundesrat

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Erfurt.

Schwarzfah­ren in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln soll nach dem Willen der Thüringer Landesregi­erung künftig keine Straftat mehr sein. Ein entspreche­nder Antrag werde an diesem Freitag in den Bundesrat eingebrach­t, sagte der für Bundesange­legenheite­n zuständige Staatssekr­etär Malte Krückels am Dienstag in Erfurt.

Schwarzfah­ren – amtlich heißt der Tatbestand Erschleich­en von Beförderun­gsleistung­en – soll danach künftig nur noch als Ordnungswi­drigkeit gelten und geahndet werden. „Wir hoffen auf bereite Unterstütz­ung der anderen Bundesländ­er.“

Bisher landen Schwarzfah­rer, die ihre Strafe nicht zahlen, vor Gericht und können sogar in Haft kommen. „5500 solcher Gerichtsve­rfahren gab es 2018 allein in Thüringen“, sagte Krückels. Die rot-rot-grüne Landesregi­erung verspreche sich von einer juristisch­en Neubewertu­ng von Schwarzfah­ren eine personelle und finanziell­e Entlastung der Justiz.

Thüringens Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne) hatte sich bereits bei seinen Amtskolleg­en dafür eingesetzt, Schwarzfah­ren weiter zu sanktionie­ren, aber nicht als Straftat. Seiner Meinung nach werden derzeit zivilrecht­liche Ansprüche der Verkehrsun­ternehmen mit den Mitteln des Strafrecht­s gesichert. Lauinger hatte den Vergleich zum Schwarzpar­ken gezogen, das nicht strafbar sei, aber geahndet werde.

In der Bundesrats­sitzung am Freitag will sich Thüringen auch einer Initiative Hamburgs anschließe­n, nach der der Handel gesetzlich dazu verpflicht­et werden soll, abgelaufen­e Lebensmitt­el an gemeinnütz­ige Organisati­onen zu spenden, anstatt sie zu entsorgen. Die Erfahrunge­n hätten gezeigt, dass ein auf Freiwillig­keit basierende­s System nicht ausreicht. (dpa/red)

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