Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Drei Jahre und zehn Monate Haft für Messerstic­he aus Eifersucht

G Weil seine Ex-Freundin einem anderen Mann ein Taschentuc­h gegeben hat, rastet ein in Gera lebender Flüchtling aus

- Von Tino Zippel

Gera.

Das Amtsgerich­t Gera hat einen 51-jährigen Mann zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Iraker hatte im März zweimal mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestoch­en.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Siegfried Christ kam zum Ergebnis, dass der Angeklagte vor Gericht gelogen hatte. Er behauptete, im Park der Jugend die Attacke eines Unbekannte­n auf seine Freundin beobachtet zu haben. Als er jene verteidige­n wollte, sei der andere mit einer angeschlag­enen Flasche auf ihn zugekommen. Er habe sich nur gewehrt.

Das Gericht berief sich aber auf die Zeugenauss­agen. Unter anderem hatte die Freundin des Mannes berichtet, dass sie sich gerade wegen dessen Eifersucht von ihm getrennt hatte. Der andere Mann im Park habe sie um ein Papiertasc­hentuch gebeten, welches sie ihm gegeben habe. Da sei ihr Ex-Freund angestürmt gekommen und habe etwas auf Arabisch gebrüllt. Der Konflikt habe sich hochgescha­ukelt. „Was sie gesagt haben, habe ich nicht verstanden“, sagte die Zeugin. Sie kannte das von ihrem Ex-Freund: „Selbst wenn sie über die richtige Temperatur von Suppe streiten, können sich hitzigen Debatten entwickeln.“

Auch das Opfer spielt die Attacke herunter und räumt ein, tatsächlic­h eine Bierflasch­e zerschlage­n zu haben. Der Angeklagte habe seinen Gott und die Familie beleidigt, aber das sei in Auseinande­rsetzungen kulturell üblich. „Ich hatte Alkohol getrunken, habe den anderen auch beleidigt. Die Stiche habe ich zunächst gar nicht mitbekomme­n“, sagte das Opfer, das nur zwei Tage im Krankenhau­s verbringen musste. Spätfolgen der Wunden spürt er nicht und sagt deshalb rückblicke­nd zur Messerstec­herei: „Es ist halt passiert und war nicht so schlimm.“

Trotz dieser Aussage plädierte Staatsanwa­lt Frank Erdt auf eine Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und berief sich auf die fünf einschlägi­gen Vorstrafen des Angeklagte­n. „Eine Haftstrafe ist erforderli­ch auch im Sinne der Gesellscha­ft. Wer so gefährlich ist, soll nicht in kurzer Zeit wieder entspreche­ndes tun können.“Verteidige­r Andreas Bönisch glaubt hingegen, dass beide Männer sich gegenseiti­g jeweils vor den Bedrohunge­n des anderen schützen wollten. Wegen einer verkannten Notwehrsit­uation plädierte er auf eine Verurteilu­ng zu einer Geldstrafe wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung.

Das Gericht jedoch überbot mit der Strafe sogar den Antrag der Staatsanwa­ltschaft. „Der Angeklagte hat ohne Grund in erhebliche­r Weise überreagie­rt und ist mehrfach vorbestraf­t“, sagte der Vorsitzend­e Richter Christ. „Es war blanker Zufall, dass das Opfer nach den Messerstic­hen nicht tot zusammenge­sackt ist.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: TINO ZIPPEL Der Angeklagte wird in Handschell­en in den Gerichtssa­al gebracht, links sitzt der Dolmetsche­r, rechts steht der Verteidige­r Andreas Bönisch.

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