Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Drei Jahre und zehn Monate Haft für Messerstiche aus Eifersucht
G Weil seine Ex-Freundin einem anderen Mann ein Taschentuch gegeben hat, rastet ein in Gera lebender Flüchtling aus
Gera.
Das Amtsgericht Gera hat einen 51-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Iraker hatte im März zweimal mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestochen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Siegfried Christ kam zum Ergebnis, dass der Angeklagte vor Gericht gelogen hatte. Er behauptete, im Park der Jugend die Attacke eines Unbekannten auf seine Freundin beobachtet zu haben. Als er jene verteidigen wollte, sei der andere mit einer angeschlagenen Flasche auf ihn zugekommen. Er habe sich nur gewehrt.
Das Gericht berief sich aber auf die Zeugenaussagen. Unter anderem hatte die Freundin des Mannes berichtet, dass sie sich gerade wegen dessen Eifersucht von ihm getrennt hatte. Der andere Mann im Park habe sie um ein Papiertaschentuch gebeten, welches sie ihm gegeben habe. Da sei ihr Ex-Freund angestürmt gekommen und habe etwas auf Arabisch gebrüllt. Der Konflikt habe sich hochgeschaukelt. „Was sie gesagt haben, habe ich nicht verstanden“, sagte die Zeugin. Sie kannte das von ihrem Ex-Freund: „Selbst wenn sie über die richtige Temperatur von Suppe streiten, können sich hitzigen Debatten entwickeln.“
Auch das Opfer spielt die Attacke herunter und räumt ein, tatsächlich eine Bierflasche zerschlagen zu haben. Der Angeklagte habe seinen Gott und die Familie beleidigt, aber das sei in Auseinandersetzungen kulturell üblich. „Ich hatte Alkohol getrunken, habe den anderen auch beleidigt. Die Stiche habe ich zunächst gar nicht mitbekommen“, sagte das Opfer, das nur zwei Tage im Krankenhaus verbringen musste. Spätfolgen der Wunden spürt er nicht und sagt deshalb rückblickend zur Messerstecherei: „Es ist halt passiert und war nicht so schlimm.“
Trotz dieser Aussage plädierte Staatsanwalt Frank Erdt auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und berief sich auf die fünf einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten. „Eine Haftstrafe ist erforderlich auch im Sinne der Gesellschaft. Wer so gefährlich ist, soll nicht in kurzer Zeit wieder entsprechendes tun können.“Verteidiger Andreas Bönisch glaubt hingegen, dass beide Männer sich gegenseitig jeweils vor den Bedrohungen des anderen schützen wollten. Wegen einer verkannten Notwehrsituation plädierte er auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Das Gericht jedoch überbot mit der Strafe sogar den Antrag der Staatsanwaltschaft. „Der Angeklagte hat ohne Grund in erheblicher Weise überreagiert und ist mehrfach vorbestraft“, sagte der Vorsitzende Richter Christ. „Es war blanker Zufall, dass das Opfer nach den Messerstichen nicht tot zusammengesackt ist.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.