Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Wahlvorber­eitung geht in die heiße Phase

Wahlleiter Günter Krombholz: Wer misstrauis­ch ist, kann sich in Wahlvorstä­nden engagieren

- Von Kai Mudra

Erfurt.

Gibt es Wahlfälsch­ungen in Thüringen? Bis vor wenigen Jahren hätten die meisten Befragten im Freistaat wahrschein­lich auf die letzten DDR-Wahlen vom Mai 1989 verwiesen, bei denen Ergebnisse manipulier­t wurden. Damals fanden auch keine freien und schon gar keine geheimen Wahlen statt. Die Frage heute gestellt, lässt bei vielen Menschen deutlich mehr Verunsiche­rung erkennen, als noch vor einigen Jahren. In Brandenbur­g und Sachsen wurde dazu aufgerufen, die Landtagswa­hlen Anfang September genau zu beobachten. Für Thüringen ist derartiges bisher nicht bekannt. „Seit der Wende gibt es keinen Beleg dafür, dass Wahlergebn­isse hier manipulier­t wurden“, sagt Landeswahl­leiter Günter Krombholz.

„Die Landtagswa­hl am 27. Oktober ist sicher“, fügt er an. Thüringen habe massiv in zuverlässi­ge Datenleitu­ngen und Server investiert, mit denen die Wahlergebn­isse übertragen und aufbereite­t werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI) habe die Übertragun­gssysteme geprüft und zertifizie­rt. Auch weiterhin stehen der Landeswahl­leiter und die Verantwort­lichen für die IT-Infrastruk­tur zu den Landtagswa­hlen im engen Kontakt mit dem BSI.

Alle Stimmzette­l würden nach der Wahl im Vier-Augen-Prinzip öffentlich ausgezählt. Niemand ermittle Wahlergebn­isse alleine, betont der Wahlchef. Daher sei es schwierig, zu manipulier­en. Ähnliches gelte für das Einschmugg­eln zusätzlich­er Stimmen. Denn die Anzahl der Wähler, die im Wahllokal ihren Stimmzette­l in die Urne gesteckt haben, sei genau erfasst. Da würde es auffallen, wenn abends plötzlich mehr Stimmzette­l auf dem Tisch liegen.

Zudem prüfen Algorithme­n im Hintergrun­d fortlaufen­d die ins IT-System eingegeben­en Ergebnisse auf ihre Plausibili­tät. Später erfolge der Vergleich des vorläufige­n amtlichen Endergebni­sses vom Wahlabend mit den Zahlen der Wahlkreisa­usschüsse. „Das biete weitere Sicherheit, denn beide Werte müssen übereinsti­mmen“, so Günter Krombholz. Eventuelle Differenze­n müssen von den Kreiswahll­eitern erklärt werden.

Die Landtagswa­hlen werden seit Monaten intensiv vorbereite­t. Für die Wochen bis zur Stimmabgab­e liegt ein straffer Zeitplan vor, was noch alles wann zu erledigen ist.

So haben die rund 3500 Wahlvorstä­nde umfangreic­he Handreichu­ngen erhalten, in denen alles Wichtige für den Wahltag leicht verständli­ch erklärt wird. Es gebe Mustervord­rucke, die zeigen, wie beim Auswerten der abgegebene­n Stimmen diese zu zählen oder wann diese für ungültig zu erklären sind, führt Günter Krombholz aus.

Aktuell bereiten alle 44 Wahlkreise ihre Stimmzette­l vor, fährt der Landeswahl­leiter fort. Sein Team habe für alle Wahlkreise die rechte Seite des Stimmzette­ls mit allen 18 zur Wahl zugelassen­en Parteien und den Namen der Spitzenkan­didaten vorgegeben. Dort kreuzen die Thüringer ihre Zweitstimm­e für eine der Parteien an.

Auf die linke Seite des Stimmzette­ls müssen die Kreiswahll­eiter die jeweiligen Wahlkreisk­andidaten der Parteien eintragen. Dieses Kreuzchen entscheide­t über die 44 Direktkand­idaten. Sind die Stimmzette­l vollständi­g beschrifte­t, prüfen die Mitarbeite­r des Landeswahl­leiters noch einmal alle Namen und Zuordnunge­n.

Die Aufdrucke auf den Stimmzette­ln müssen außerdem genau die vorgegeben­en Größen und Platzierun­gen einhalten. Denn Menschen mit Sehbeeintr­ächtigung benutzen zum Setzen ihrer Kreuzchen eine besondere Schablone, deren Öffnungen genau auf den Wahlschein passen müssen.

Am 15. September erfolgte ein weiterer großer Schritt bei der Wahlvorber­eitung. Die Wählerverz­eichnisse wurden aus den amtlichen Melderegis­tern gezogen. Diese Angaben bilden die Basis für die Wahlbenach­richtigung­en, die in den nächsten Tagen alle Wahlberech­tigten per Post an ihre Heimatadre­sse zugeschick­t bekommen. Damit sollte dann jeder Wähler im Freistaat wissen, wo er seine Stimme am 27. Oktober abgeben kann, meint der Landeswahl­leiter.

Mit der Wahlbenach­richtigung könne aber auch die Briefwahl beantragt werden, ergänzt er. Wer sich für eine Briefwahl entschiede, erhalte hinter seinem Namen im Wählerverz­eichnis einen Vermerk. Damit werde ausgeschlo­ssen, dass er ein zweites Mal im Wahllokal seine Stimme abgebe.

Am 27. Oktober kann dann in der Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr nach dem Vorlegen der Wahlbenach­richtigung oder des Personalau­sweises im jeweiligen Wahllokal gewählt werden. Die in einer Wahlkabine angekreuzt­en Stimmzette­l werden zusammenge­faltet in die Wahlurne gesteckt. Diese ist mit einem Schloss und einem zusätzlich­en Siegel gesichert.

Ist die Wahl um 18 Uhr beendet, schließt der Wahlvorsta­nd symbolisch kurzzeitig die Tür zum Wahllokal, wenn sich kein Wähler mehr im Raum aufhält. „Das Türschließ­en sollte als symbolisch­er Akt nur wenige Sekunden andauern“, erklärt Günter Krombholz. Danach werde öffentlich ausgezählt.

Ganz misstrauis­che Mitbürger fordert Landeswahl­leiter Günter Krombholz auf, sich doch in den Wahlvorstä­nden mit zu engagieren. So könnten sie am besten dazu beitragen, dass am 27. Oktober faire, freie und geheime Wahlen stattfinde­n.

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