Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Zu viel Luft in der Packung
Leserfrage: Ich habe ein Proteinpulver gekauft und mich sehr über die enthaltene Menge geärgert. Die Dose war halb leer. Sie erweckte einen deutlich größeren Eindruck als letztendlich an Produkt in der Verpackung war. Ist das nicht eine Mogelpackung? Es antwortet Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thü
ringen: Mogelpackungen müssen Sie nicht hinnehmen. Allerdings ist auch nicht jede übergroße Verpackung eine Mogelpackung. Die rechtlichen Grundlagen stehen im Messund Eichgesetz und in der Fertigverpackungsverordnung. Beide machen Vorgaben zu Verpackungen und entsprechenden Inhalten beziehungsweise Füllmengen. Demnach liegt eine „Luftpackung“vor, wenn das Missverhältnis zwischen Inhalt und Aufmachung ein besseres Preis-Leistungsverhältnis vortäuscht. Als Richtwert für die Beurteilung von Verpackungen gibt es die 30-Prozent-Grenze für den Luftanteil. Wenn Sie also mehr als 30 Prozent Luft in der Verpackung schätzen, könnte es sich um eine Mogelpackung handeln. Das muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Für eine solche Prüfung kann man sich an das jeweils zuständige Eichamt wenden. Vergleichen Sie beim Einkauf die Grundpreise, die oft am Regal in der Nähe des Kaufpreises stehen. Sie geben an, wie viel 100 Gramm beziehungsweise ein Kilogramm kosten. So erkennen Sie, wo Sie mehr Ware für Ihr Geld bekommen.
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