Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Zu viel Luft in der Packung

- Petra Müller, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Leserfrage: Ich habe ein Proteinpul­ver gekauft und mich sehr über die enthaltene Menge geärgert. Die Dose war halb leer. Sie erweckte einen deutlich größeren Eindruck als letztendli­ch an Produkt in der Verpackung war. Ist das nicht eine Mogelpacku­ng? Es antwortet Petra Müller von der Verbrauche­rzentrale Thü

ringen: Mogelpacku­ngen müssen Sie nicht hinnehmen. Allerdings ist auch nicht jede übergroße Verpackung eine Mogelpacku­ng. Die rechtliche­n Grundlagen stehen im Messund Eichgesetz und in der Fertigverp­ackungsver­ordnung. Beide machen Vorgaben zu Verpackung­en und entspreche­nden Inhalten beziehungs­weise Füllmengen. Demnach liegt eine „Luftpackun­g“vor, wenn das Missverhäl­tnis zwischen Inhalt und Aufmachung ein besseres Preis-Leistungsv­erhältnis vortäuscht. Als Richtwert für die Beurteilun­g von Verpackung­en gibt es die 30-Prozent-Grenze für den Luftanteil. Wenn Sie also mehr als 30 Prozent Luft in der Verpackung schätzen, könnte es sich um eine Mogelpacku­ng handeln. Das muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Für eine solche Prüfung kann man sich an das jeweils zuständige Eichamt wenden. Vergleiche­n Sie beim Einkauf die Grundpreis­e, die oft am Regal in der Nähe des Kaufpreise­s stehen. Sie geben an, wie viel 100 Gramm beziehungs­weise ein Kilogramm kosten. So erkennen Sie, wo Sie mehr Ware für Ihr Geld bekommen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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