Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Haft nach vorgetäuschtem Raubüberfall
G Amtsgericht Gera spricht Servicetechniker schuldig: Er soll fast . Euro unterschlagen haben
Das Amtsgericht Gera hat einen 39-Jährigen aus Eisenach wegen eines vorgetäuschten Raubüberfalls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er einen Wertersatz von gut 69.000 Euro leisten.
Was war nach Überzeugung des Schöffengerichtes passiert? Der Angeklagte arbeitete als Servicetechniker bei einem Casinobetreiber, der auch eine Spielhalle am Rande des Geraer Zentrums betreibt. Aus jener holte der Techniker Monat für Monat die Einnahmen ab. So auch am 22. Dezember 2015: Er reiste am Morgen an, leerte alle Automaten und trug das Geld, gut 69.800 Euro, in einer Stapelkiste aus dem Hinterausgang. Kurz darauf kam er mit einem geröteten Gesicht zurück und berichtete von einem Überfall. Das Gericht gelangte aber zum Schluss, dass der Mitarbeiter das Geld einem unbekannt gebliebenen Komplizen überreicht habe.
Direkte Tatzeugen gab es nicht. Aber dafür Aufnahmen der Überwachungskamera. Eine davon filmt den Parkplatz, war aber just am Morgen des Überfalls zur Seite gedreht worden. Verräterisch ist laut Gericht der Lichtschein eines Fahrzeuges. Demnach fährt ein Wagen vor, aber nicht ins Sichtfeld der Kamera. Anschließend wackelt das Scheinwerferlicht, als würde jemand aufs Dach steigen. Die Kamera wird in Richtung Wand gedreht, sodass ein Teil des Parkplatzes nicht mehr einsehbar ist.
Nur 14 Sekunden später filmt die Kamera, wie der Servicetechniker in seinem Firmenwagen auf den Hof rollt. Als klares Indiz, dass der Angeklagte selbst aufs Dach seines Firmenwagens gestiegen war, sieht das Gericht entsprechende Beschädigungen am Fahrzeug. Jene haben bei der Übernahme des Kastenwagens noch nicht bestanden. Bei der Polizei hatte der Angeklagte gesagt, am Morgen sei ein Ast darauf gefallen. Deshalb sei er über die Motorhaube aufs Dach gestiegen, um zu schauen, ob eine Beschädigung entstanden ist. „Das macht kein Mensch, da durchs Klettern erst Recht Beschädigungen entstehen können“, sagte der Vorsitzende Richter Siegfried Christ. Die beim Prozess vorgebrachte Variante, er habe einen Ast aus der Dachrinne holen wollen, glaubte das Gericht nicht.
Ein weiterer Verdachtsmoment entstand daraus, weil der Techniker nicht sofort die Kamera wieder gerichtet habe, nachdem ihn die Kassiererin darauf hingewiesen hatte. Statt eine Leiter zu nehmen, habe er mit einem Stiefelwurf versucht, die Kamera zurechtzurücken.
Seine Behauptung vom ersten Verhandlungstag, dass die hoch hängende Kamera vom Autodach gar nicht für ihn zu erreichen war, strafte ein Kriminalist Lügen. Der Beamte hatte alles vermessen. Auf dem Dach stehend, hätte die Kamera für den Angeklagten auf Augenhöhe gehangen. Gegen den Westthüringer sprachen seine einschlägigen Vorstrafen. Die Tat hatte er unter laufender Bewährung begangen. Die Kriminal- und Sozialprognose sei zwar nicht zuletzt aufgrund eines neuen Jobs günstig, aber bei Freiheitsstrafen über einem Jahr brauche es besondere Umstände, um eine Bewährung zu verhängen, zum Beispiel ein Geständnis. „Dies ist nicht gegeben“, sagte Christ.
Das Schöffengericht blieb unter der Forderung von Staatsanwalt Frank Schneegaß, der zweieinhalb Jahre Haft wegen Vortäuschens einer Straftat und Unterschlagung forderte. Verteidiger Marco Horn plädierte hingegen auf Freispruch. Es fehle eine „unumstößliche Indizienkette“. Eine Berufung gegen das Urteil ist daher wahrscheinlich.
Gericht entscheidet: Keine Bewährung