Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Bekanntmachung künftig übers Internet
Aufwandsentschädigung in Schmölln erhöht – Hauptsatzung erfährt vierte Änderung in zehn Monaten
Schmölln.
Amtliche Bekanntmachungen erfolgen in Schmölln künftig fast ausschließlich über das Internet. In Zusammenhang mit Wahlen auch über das Amtsblatt, so der Beschluss des Stadtrates vom Donnerstagabend. Weil der Aufwand unverhältnismäßig sei, die 50 Verkündungstafeln im Stadtgebiet weiter zu betreiben, lautet die Begründung der Stadverwaltung. Einzige Ausnahme bleibt die Tafel vor dem Schmöllner Rathaus. Das ist eine unter vielen Neuerungen in der Hauptsatzung, die bereits zum vierten Mal seit Dezember geändert wurde.
„Wir haben entrümpelt und vieles der neuen Rechtslage angepasst“, so Bürgermeister Sven Schrade (SPD). So wurden die neuen Ortsteile aufgelistet sowie die Ortsteilräte aufgenommen. Auch das Verfahren, nach dem entschieden wird, welcher Fraktion wie viele Sitze in Ausschüssen zusteht, wurde geändert. Das künftig anzuwendende Hare-Niemeyer-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass größere Parteien nicht mehr bevorzugt werden.
Auch will die Stadtverwaltung dem Ehrenamt mehr Wertschätzung entgegenbringen. „Darum sind wir bei der Aufwandsentschädigung der Ortsteilbürgermeister an die Obergrenze gegangen“, so Schrade. Diese richten sich nach der Einwohnerzahl. Die Dorfvorsteher von Altkirchen und Nöbdenitz erhalten so künftig 1060 Euro im Monat, den Ortsteilbürgermeistern von Lumpzig stehen 600 Euro, von Wildenbörten knapp 500 Euro, von Drogen immerhin noch 375 Euro monatlich zu. Alle Stadträte erhalten zudem statt bisher 77 Euro Sockelbetrag künftig 100 Euro monatlich, ab dem 1. Januar der Mindestbetrag in Thüringen.
Einen Änderungsantrag brachte die Wählervereinigung für das neue Schmölln (WV) ein. Fraktionsvorsitzender Andy Franke beantragte, die Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter der Ortsteilbürgermeister bei 50 Euro im Monat festzusetzen. Vorgesehen war, diese komplett zu streichen. „Der Stellvertreter übernimmt im Urlaubs- oder Krankheitsfall alle Aufgaben des Ortsteilbürgermeisters. Er ist ein gewählter Vertreter. Ihn zu entschädigen ist ganz wichtig, denn er ist auch immer bei der Bürgersprechstunde dabei“, sagte Franke, der zugleich Ortsteilbürgermeister von Altkirchen ist.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Burkhardt stellte daraufhin einen Gegenantrag: „Wenn man dafür die Aufwandsentschädigung der Ortsteilbürgermeister um 50 Euro reduziert, wäre es kostenneutral.“Das wiederum fand Jürgen Keller (Bürger für Schmölln) kleinlich. Volker Siegmund (parteilos, SPD-Fraktion) erwiderte, man habe sich bei der Vergütung der Ortsteilbürgermeister schließlich an der Höchstgrenze orientiert, welche die Thüringer Kommunalordnung vorsehe.
Der Bürgermeister sagte: „Die Frage ist in der Tat, welchen Aufwand ein stellvertretender Ortsteilbürgermeister hat. Es ist nicht geregelt, dass sie eine Aufwandsentschädigung bekommen. Ich halte es nicht für angemessen.“Andy Franke sah das allerdings völlig anders und ließ sich auch von Burkhardts Argumenten nicht umstimmen.
CDU-Fraktionsvorsitzende Simone Schulze sah ein Missverhältnis zwischen den Entschädigungen, sagte: „Das kriegen wir so nicht hin.“Katja Keller (Die Linke) wollte wissen, ob die Aufwandsentschädigung der Ortsteilbürgermeister auch neu beraten werden müsse, wenn der Bestandsschutz auslaufe. Dies konnte Hauptamtsleiterin Jacqueline Rödel verneinen. Dies sei in der Kommunalordnung klar geregelt. Man habe sich am zulässigen Höchstsatz orientiert, das werde aber nach und nach auf 45 Prozent reduziert. Stadtratsvorsitzende Gundula Werner (Neues Forum) entschied schließlich, dass der Änderungsantrag der WV der weiterreichende sei und daher vor demjenigen der SPD abzustimmen sei. Weil aber 20 der 25 Stimmberechtigten diesem zustimmten, kam es nicht dazu. Ein Änderungsantrag der Linken-Fraktion wurde einstimmig verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Stadtratsmitgliedern zehn Euro für jede nachgewiesene Stunde Verdienstausfall erstattet werden können, maximal jedoch 40 Euro pro Tag.