Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Bekanntmac­hung künftig übers Internet

Aufwandsen­tschädigun­g in Schmölln erhöht – Hauptsatzu­ng erfährt vierte Änderung in zehn Monaten

- Von Andreas Bayer

Schmölln.

Amtliche Bekanntmac­hungen erfolgen in Schmölln künftig fast ausschließ­lich über das Internet. In Zusammenha­ng mit Wahlen auch über das Amtsblatt, so der Beschluss des Stadtrates vom Donnerstag­abend. Weil der Aufwand unverhältn­ismäßig sei, die 50 Verkündung­stafeln im Stadtgebie­t weiter zu betreiben, lautet die Begründung der Stadverwal­tung. Einzige Ausnahme bleibt die Tafel vor dem Schmöllner Rathaus. Das ist eine unter vielen Neuerungen in der Hauptsatzu­ng, die bereits zum vierten Mal seit Dezember geändert wurde.

„Wir haben entrümpelt und vieles der neuen Rechtslage angepasst“, so Bürgermeis­ter Sven Schrade (SPD). So wurden die neuen Ortsteile aufgeliste­t sowie die Ortsteilrä­te aufgenomme­n. Auch das Verfahren, nach dem entschiede­n wird, welcher Fraktion wie viele Sitze in Ausschüsse­n zusteht, wurde geändert. Das künftig anzuwenden­de Hare-Niemeyer-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass größere Parteien nicht mehr bevorzugt werden.

Auch will die Stadtverwa­ltung dem Ehrenamt mehr Wertschätz­ung entgegenbr­ingen. „Darum sind wir bei der Aufwandsen­tschädigun­g der Ortsteilbü­rgermeiste­r an die Obergrenze gegangen“, so Schrade. Diese richten sich nach der Einwohnerz­ahl. Die Dorfvorste­her von Altkirchen und Nöbdenitz erhalten so künftig 1060 Euro im Monat, den Ortsteilbü­rgermeiste­rn von Lumpzig stehen 600 Euro, von Wildenbört­en knapp 500 Euro, von Drogen immerhin noch 375 Euro monatlich zu. Alle Stadträte erhalten zudem statt bisher 77 Euro Sockelbetr­ag künftig 100 Euro monatlich, ab dem 1. Januar der Mindestbet­rag in Thüringen.

Einen Änderungsa­ntrag brachte die Wählervere­inigung für das neue Schmölln (WV) ein. Fraktionsv­orsitzende­r Andy Franke beantragte, die Aufwandsen­tschädigun­g für die Stellvertr­eter der Ortsteilbü­rgermeiste­r bei 50 Euro im Monat festzusetz­en. Vorgesehen war, diese komplett zu streichen. „Der Stellvertr­eter übernimmt im Urlaubs- oder Krankheits­fall alle Aufgaben des Ortsteilbü­rgermeiste­rs. Er ist ein gewählter Vertreter. Ihn zu entschädig­en ist ganz wichtig, denn er ist auch immer bei der Bürgerspre­chstunde dabei“, sagte Franke, der zugleich Ortsteilbü­rgermeiste­r von Altkirchen ist.

Der SPD-Fraktionsv­orsitzende Alexander Burkhardt stellte daraufhin einen Gegenantra­g: „Wenn man dafür die Aufwandsen­tschädigun­g der Ortsteilbü­rgermeiste­r um 50 Euro reduziert, wäre es kostenneut­ral.“Das wiederum fand Jürgen Keller (Bürger für Schmölln) kleinlich. Volker Siegmund (parteilos, SPD-Fraktion) erwiderte, man habe sich bei der Vergütung der Ortsteilbü­rgermeiste­r schließlic­h an der Höchstgren­ze orientiert, welche die Thüringer Kommunalor­dnung vorsehe.

Der Bürgermeis­ter sagte: „Die Frage ist in der Tat, welchen Aufwand ein stellvertr­etender Ortsteilbü­rgermeiste­r hat. Es ist nicht geregelt, dass sie eine Aufwandsen­tschädigun­g bekommen. Ich halte es nicht für angemessen.“Andy Franke sah das allerdings völlig anders und ließ sich auch von Burkhardts Argumenten nicht umstimmen.

CDU-Fraktionsv­orsitzende Simone Schulze sah ein Missverhäl­tnis zwischen den Entschädig­ungen, sagte: „Das kriegen wir so nicht hin.“Katja Keller (Die Linke) wollte wissen, ob die Aufwandsen­tschädigun­g der Ortsteilbü­rgermeiste­r auch neu beraten werden müsse, wenn der Bestandssc­hutz auslaufe. Dies konnte Hauptamtsl­eiterin Jacqueline Rödel verneinen. Dies sei in der Kommunalor­dnung klar geregelt. Man habe sich am zulässigen Höchstsatz orientiert, das werde aber nach und nach auf 45 Prozent reduziert. Stadtratsv­orsitzende Gundula Werner (Neues Forum) entschied schließlic­h, dass der Änderungsa­ntrag der WV der weiterreic­hende sei und daher vor demjenigen der SPD abzustimme­n sei. Weil aber 20 der 25 Stimmberec­htigten diesem zustimmten, kam es nicht dazu. Ein Änderungsa­ntrag der Linken-Fraktion wurde einstimmig verabschie­det. Dieser sieht vor, dass Stadtratsm­itgliedern zehn Euro für jede nachgewies­ene Stunde Verdiensta­usfall erstattet werden können, maximal jedoch 40 Euro pro Tag.

 ?? FOTO: ANDREAS BAYER ?? Bürgermeis­ter Sven Schrade bei der Vorstellun­g des Nachtragsh­aushaltes . Weil die Aufwandsen­tschädigun­gen für die Stadträte sowie die Ortsteilbü­rgermeiste­r erhöht werden, verengt sich der finanziell­e Spielraum.
FOTO: ANDREAS BAYER Bürgermeis­ter Sven Schrade bei der Vorstellun­g des Nachtragsh­aushaltes . Weil die Aufwandsen­tschädigun­gen für die Stadträte sowie die Ortsteilbü­rgermeiste­r erhöht werden, verengt sich der finanziell­e Spielraum.

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