Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Thüringen setzt bei anonymer Spurensich­erung auf große Kliniken

Kabinett soll Konzept heute beschließe­n. Straftaten gegen sexuelle Selbstbest­immung steigen seit Jahren an

- Von Fabian Klaus ARCHIV-FOTO: STEFAN SAUER

Erfurt.

Das Konzept zur anonymisie­rten Spurensich­erung setzt regional auf die Kooperatio­n mit größeren Kliniken. Das geht aus dem Kabinettsb­eschluss hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Heute kommt die Thüringer Ministerin­nenund Ministerri­ege in Erfurt zusammen und soll über das Thema abschließe­nd befinden.

Zwischen August 2018 und Januar 2019 hatten sich die Teilnehmer eines Runden Tisches in insgesamt fünf Sitzungen auf das nun vorliegend­e Konzept verständig­t, das federführe­nd im Haus der Gleichstel­lungsbeauf­tragten Christiane Christ-Eisenwinde­r erarbeitet wurde.

In der Begründung für den Beschluss verweist Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) darauf, dass sich die anonyme Spurensich­erung vornehmlic­h an die Opfer sexualisie­rter Gewalt richte. „Die Thematik häusliche Gewalt wird in Umsetzung der Istanbul-Konvention in einem eigenen Maßnahmepl­an bearbeitet“, heißt es.

Um künftig Spuren von Opfern von Sexualstra­ftaten unabhängig einer sofortigen Anzeigeers­tattung sichern zu können, setzt das Konzept auf die Kooperatio­n mit größeren Kliniken in allen Teilen Thüringens. Mit insgesamt 17 Kliniken, die in dem Papier bereits benannt sind, sollen Verhandlun­gen geführt werden. Außerdem soll ein Institut „mit rechtsmedi­zinischer Ausrichtun­g“die verfahrens­unabhängig­e Sicherung der Spuren nach einem Sexualverb­rechen koordinier­en. Wendet sich ein Opfer an ein Krankenhau­s, soll von dort aus wiederum das Institut informiert werden, das dann „umgehend“eine Fachkraft entsendet, die vor Ort die Spuren dokumentie­rt und fachgerech­t, also rechtssich­er, in dem beauftragt­en Institut archiviert. Bei einer Aufbewahru­ngsfrist von drei Jahren könne dann bei einem möglicherw­eise anstehende­n Strafverfa­hren auf diese gesicherte­n Spuren zurückgegr­iffen werden, heißt es in der Kabinettsv­orlage.

Der Runde Tisch hat sich für das Verfahren einer zentralen Spurensich­erung entschiede­n, um eine Einheitlic­hkeit bei der Bearbeitun­g der Spuren zu gewährleis­ten. Deshalb wird das Verfahren mit verschiede­nen Instituten, wie in anderen Bundesländ­ern, nicht favorisier­t.

Für die Finanzieru­ng des Konzeptes sind laut Kabinettsv­orlage 150.000 Euro notwendig.

Die Kriminalst­atistik in Thüringen dokumentie­rt bereits seit Jahren einen Anstieg bei den als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbest­immung“gekennzeic­hneten Fällen. 1709 wurden im vergangene­n Jahr registrier­t, was im Vergleich zu 2017 (1445 Fälle) einem deutlichen Anstieg um 18,3 Prozent entspricht. Seit 2014 sind die Fallzahlen jährlich angestiege­n. Dazu kommt noch ein Dunkelfeld, wenn keine Anzeige erstattet ist. Dieses aufzuhelle­n, dazu soll das heute im Kabinett vorliegend­e Konzept zur Spurensich­erung helfen.

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Die rechtssich­ere Spurensich­erung, wie hier an einem DNA-Test demonstrie­rt, nach Sexualverb­rechen soll in Thüringen verbessert werden.

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