Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Selbstgebrautes in Kannen und Krügen
G() A L Die Erbschenke zu Löbichau (Teil )
Löbichau.
1537 wurde die Löbichauer Erbschenke im Rahmen der Beilegung eines Streits zwischen der Stadt Schmölln und verschiedenen Dörfern um Löbichau erstmals erwähnt. Sie durfte ihr selbst gebrautes Bier nur in Kannen und Maßkrügen verkaufen. Vermutlich ist damit gemeint, dass das Bier zum Verzehr in der Schenke oder dem Verkauf über die Straße gedacht war, nicht zum Handel nach außerhalb. Dem Wirt war aber gestattet, Bier in den umliegenden Städten zum Ausschank in Löbichau zu erwerben. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Schenke auch Erbkretzschmar genannt und bestand sicherlich schon sehr lange. Im Tranksteuerverzeichnis des Ernfried von Ende von 1545 sind die Steuern der Wirtschaft festgehalten. In jenem Jahr waren aus 24 Scheffel gemälzter Gerste auf 4 Mal 24 Viertel Bier (ca. 1800 l) gebraut worden. Von jedem Viertel waren vier Groschen Tranksteuer zu zahlen, insgesamt vier Altschock vier Groschen.
1547 leitete von Ende Tranksteuer vom Erbschenk für 17 Viertel an die Landesregierung weiter, allerdings war der Erbschenk noch mit Steuern für 30 Viertel im Rückstand.
Die Erbschenke war ein bäuerliches Anwesen. Es besaß nicht nur das erbliche Recht, darin eine Schenke zu betreiben, sondern auch die Gastgerechtigkeit, das heißt, das Recht, Reisende über Nacht zu beherbergen. Die Erbschenke befand sich im Bereich des späteren Schafstalls des Rittergutes und des heutigen Feuerwehr- und Vereinshauses der Gemeinde Löbichau.
Die Schenke bezog ihr Bier vom Brauhaus des Rittergutes. Das stand gegenüber der Wäscherei, die bis zu ihrem Abbruch die Adresse Am Hain 31 hatte. Das Brauhaus samt Zugehörungen wurde bereits 1619 erwähnt, ebenso wie ein neben dem Rittergut befindlicher „Hopff(en)garten“.
Nur die Braupfanne gehörte der Großstechauer Kirche, allerdings durfte das Rittergut sie kostenfrei nutzen. Später errichtete das Rittergut auch eine Brennerei – zuerst erwähnt 1739, neu gebaut 1795, abgebrochen 1877 – und lieferte der Schenke Branntwein.
Der erste bekannte Besitzer des Schenkgutes und damit der erste uns bekannte Wirt von Löbichau war 1580 Valten Burkert. Die Schenke schien gut zu laufen. 1619 erwarb Tobia Burkhardt von Blasisus Nizsche ein Pferdegut, zwischen der Schenke und Adam Reinickes Gut in Löbichau gelegen.
Vermutlich vereinigte er das Gut mit seiner Schenke. Das nunmehrige große Schenkgut war das einzige Anspanngut in der Gemeinde Löbichau, das heißt, dort wurden Pferde gehalten und die Frondienste mit ihnen verrichtet. Beim Rittergut war der selbstbewusste und vermögende Besitzer des Schenkgutes nicht gerade gern gesehen.
1637 erblickte es im Wirt Tobias Burkhardt einen ungehorsamen Mann, weil er Steuerschulden aufhäufte, Erbzinsen nicht zahlte und die schuldige Fron nicht verrichtete. Obgleich er durch die Plünderungen im Dreißigjährigen Krieg einige Pferde verloren und weiteren Schaden erlitten hatte, weigerte er sich, dem Rittergut darüber Bericht zu erstatten.
Nach Burkhardts Tod 1639 bewirtschaftete sein Sohn das Gut für ein Jahr, ließ es dann aber wegen der Kriegsunruhen liegen. Daraufhin erbot sich Nicoll Kühn, Burkhardts Tochter zu heiraten und die Schenke und das Dreschgütlein zu übernehmen. Zwar hatte zu dieser Zeit bereits Peter Kerzscher aus Großstechau, der lange in der Schenke mit geholfen hatte, diese kaufen wollen und auch schon etwas angezahlt. Doch zahlte Kühn ihm das Geld zurück. Infolge der Unruhen und Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges konnte Kühn den Übernahmevertrag jedoch nicht erfüllen. Von den 950 Gulden des von den Gläubigern gestundeten Kaufpreises war er nur das Geringste zu zahlen in der Lage. 1643 brannte die Schenke ab und ihre Felder blieben unbearbeitet liegen.
Kühn konnte weder die Schulden bedienen noch die Schenke wieder aufbauen. Das Gut war allein mit 500 Gulden für den Löbichauer Rittergutsbesitzer von Einsiedel belastet. Möglicherweise handelte es sich dabei um schuldig gebliebenen Grundzins und Lehngeld.
Weitere Gläubiger waren der Schulmeister von Stechau, der Pfarrer sowie Burkhardts Erben. Auf Ansuchen dieser Gläubiger wies das Löbichauer Gericht Kühn 1645 an, entweder die Schulden zu tilgen oder das Anwesen zu verkaufen. Es sollte dann dem Gerichts- und Lehnsherren von Einsiedel angeboten werden.
Am 23. Februar 1649 erwarb Heinrich Hildebrand von Einsiedel das Schenkgut für 200 Gulden. Er schickte seinen dazu bevollmächtigten Sohn Rudolph Haubold von Einsiedel, der vor dem Richter, Hans Meußer aus Beerwalde, den Kaufvertrag schloss.
Erst mit diesem Vertrag gingen die Schank- und Gastgerechtigkeit auf das Rittergut über. Seit dieser Zeit war die Schenke kein selbstständiges Bauerngut mehr, sondern das herrschaftliche Schenkgut geworden.
Tranksteuer an die Landesregierung
Besitzer des Schenkgutes nicht gern gesehen
Die Schenke als allgemein verdächtiger Ort
In der Folgezeit bemühte sich das Rittergut, die auf dem Schenkgut lastenden AnspannFrondienste auf die anderen 36 Anspanner der Dorfschaften des Rittergutes überzuwälzen. Damit scheiterte es jedoch am Widerstand der Bauern.
1651 hatte von Einsiedel das Schenkgut wieder aufbauen lassen und das Gut mitsamt der Schank- und Gastgerechtigkeit verpachtet.
1685 wurde Andreas Siegel als Pachtwirt genannt. Schenken galten allgemein als verdächtige Orte und unterlagen daher häufigen Kontrollen. Bei einer solchen Kontrolle im Jahre 1737 wurden im Löbichauer Wirtshaus zwei Landstreicher angetroffen und verhaftet.