Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Lange Haftstrafe für Vergewaltiger
Urteil in Erfurt: Cliff S. muss zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter und soll auch anschließend nicht wieder frei kommen
Erfurt. Während Richterin Sabine Rathemacher die Gründe für das gerade gesprochene Urteil erläutert, gähnt Cliff S. – so, als ginge ihn all das, was gerade gesprochen wird, nichts an.
Aber es geht um ihn. Um den Mann, der im vergangenen Jahr in Erfurt zwei Frauen brutal vergewaltigt hat. Um den Mann, der schon wegen eines solchen Verbrechens eine knapp zehnjährige Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag abgesessen hat. Um ihn, der nach dem Willen der Thüringer Polizei seiner Gefährlichkeit wegen eine elektronische Fußfessel tragen sollte, die aber von einem Gericht in Sachsen-Anhalt abgelehnt wurde.
Zwölfeinhalb Jahre muss Cliff S. in den Knast. Danach ist Sicherungsverwahrung angeordnet. Richterin Sabine Rathemacher sagt: „Der Angeklagte ist für die Allgemeinheit gefährlich.“Die Kammer bemisst die Wahrscheinlichkeit, dass er weitere Straftaten begehen würde, als „extrem hoch“.
Seit April hat die Kammer verhandelt, etliche Zeugen vernommen und Gutachter gehört. Jetzt steht aus Sicht der Richter fest: S. ist schuldig für zwei schwere Vergewaltigungen.
Nachdem er im Juni 2018 aus der Haft in Burg (Sachsen-Anhalt) entlassen wurde, zog er nach Erfurt. Dort soll er im August eine Frau sexuell belästigt haben. Wenige Wochen später, im September, passierte der erste der beiden Fälle, über die jetzt geurteilt wurde. S. habe die Frau brutal geschlagen, sie vergewaltigt und in die Gera gestoßen. Immer wieder habe er auf die junge Frau, sie kam aus Spanien nach Deutschland, eingeschlagen, als die sowohl auf Deutsch als auch auf Spanisch geschrien und deutlich gemacht habe, das, was da gerade passiert, nicht zu wollen. Dass S. der Frau auflauerte, sieht die Kammer nach der Beweisaufnahme als bestätigt an. Besonders perfide: Am Morgen nach der Tat suchte S. im Internet nach Berichten über eine Vergewaltigung, bei der eine Frau in die Gera gestoßen worden ist. Das ergeben Auswertungen seines Mobiltelefons.
Das Opfer selbst verfolgt die Urteilsverkündung im Gerichtssaal nicht – aber sie brachte die Kraft auf, in der Hauptverhandlung gegen ihren Peiniger auszusagen. „Meine Mandatin hat Todesangst erlitten“, sagt Susan Rechenbach-Auerswald nach dem Prozess im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Übergriffe seien „für jede Frau letztlich ein Horrorszenario“.
Für ihre 26-jährige Mandantin genauso, wie für die zweite Frau, die Opfer von S. geworden ist. Aufgelauert habe ihr der Angeklagte nicht. Als sie in der Oktober-Nacht zufällig an ihm vorbeigelaufen sei, habe er den Entschluss gefasst, sie zu vergewaltigen. Die Tat ereignete sich in der Nähe der Schmidtstedter Brücke – an einer Stelle, „die um diese Uhrzeit menschenleer ist“, sagt Rathemacher. S. schlägt die Frau, bricht ihr dabei den Kiefer mehrfach, vergewaltigt sie. Anschließend stößt er sie in den Flutgraben und flüchtet.
Die Polizei kommt dem Mann nach der zweiten Tat schnell auf die Spur. Keine 24 Stunden nach dem Übergriff klicken am Abend des 23. Oktober 2018 die Handschellen, einen Tag später wird er dem Haftrichter vorgeführt. Bereits da ist er verdächtig, zwei weitere Sexualdelikte begangen zu haben – sowohl die jetzt abgeurteilte Vergewaltigung, als auch eine Tat, die sich als sexuelle Belästigung herausstellt.
Die Spuren zu der Tat im September finden die Ermittler, als sie den Mann nach der Vergewaltigung im Oktober festnehmen – Die DNA des ersten Opfers hatte sich an der Kleidung des Mannes befunden. Auch bei der zweiten Tat belasten DNASpuren den Mann schwer. Hinzu kommt, sagt die Richterin, dass die Opfer jeweils glaubhaft im Prozess ausgesagt hätten.
Das Urteil fällt aber insgesamt niedriger aus, als von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterinnen gefordert. Die Nebenklagevertreterin Sabine Rechenbach-Auerswald hatte für die Tat zulasten ihrer Mandantin 15 Jahre Freiheitsstrafe – die höchstmögliche Strafe für Vergewaltiger – verlangt. Ihre Kollegin für die Tat an dem zweiten Opfer ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren gegen S. erwirken.
Dass es jetzt zwölfeinhalb Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung sind, nimmt der nun Verurteilte regungslos zur Kenntnis.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Rochlitz, konnte zu einer möglichen Revision noch nichts sagen. Sein Mandant habe sich dazu noch nicht geäußert, erklärt der Jurist.
S., dem die Kammer eine schwere Persönlichkeitsstörung anerkennt, wird dann von den Justizbeamten in Handschellen durch den Flur des Landgerichts abgeführt – und wirkt dabei nach wie vor teilnahmslos.